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nygladiator
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Hallo,
ich bin Elektriker im öffentlichem Dienst.
Es geht um die Prüffristen der elektrischen Geräte.
An allen öffentlichen Gebäuden ist die Fehlerquote unter 2 % und haben niedrige Werte.
Ich habe alle Gebäude auf 4 Jahre Prüffrist ermittelt.
Meine Aufgabe ist es nun rechtssicher nachzuweisen, ob die 4 Jahre zulässig sind und mit welcher Quelle ich das belegen kann.
Aus der Recherche habe ich herausgefunden, daß es im DGUV 4 steht.
Das würde meine Prüffristen auf 4 Jahre u.a. bestätigen.
Kann mir hier bitte irgendeiner eine Information bzw. Bestätigung zukommen lassen?
ich bin Elektriker im öffentlichem Dienst.
Es geht um die Prüffristen der elektrischen Geräte.
An allen öffentlichen Gebäuden ist die Fehlerquote unter 2 % und haben niedrige Werte.
Ich habe alle Gebäude auf 4 Jahre Prüffrist ermittelt.
Meine Aufgabe ist es nun rechtssicher nachzuweisen, ob die 4 Jahre zulässig sind und mit welcher Quelle ich das belegen kann.
Aus der Recherche habe ich herausgefunden, daß es im DGUV 4 steht.
Das würde meine Prüffristen auf 4 Jahre u.a. bestätigen.
Kann mir hier bitte irgendeiner eine Information bzw. Bestätigung zukommen lassen?
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