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Nullvolt
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- RCD für einzelnen Raum installieren bei klassischer Nullung
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T.Paul schrieb:computerfan3 schrieb:T.Paul schrieb:Ich nehme mal an, du hast die Installation im Bad neu gemacht, da sie nun 3-Adrigist. Die Verwendung eines PEN unter 10qmm ist für neu errichtete Anlagenteile unzulässig.
Ganz genau, die Installation ist ab dem FI 3-adrig. Das bedeutet doch, dass es nun PE und N einzeln gibt und keinen PEN mehr.
Deine Zuleitung hat aber einen PEN ...
Nach DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Abschn. 543.4.1 müssen PEN-Leiter aus mechanischen Gründen einen Leiterquerschnitt von min. 10mm² CU oder 16mm² Al besitzen.
Ach Gott. Der neu errichtete Anlagenteil besitzt doch auch keinen PEN. Wo ist also das Problem?
Das Weiterverwenden der zweiadrigen Leitung zur Spiegelleuchte und Umdeutung des ehemaligen PEN in einen N kann ich allerdings nicht gutheißen.
Weil
a) der nächste Leuchtentausch bestimmt kommt und dann schließt da einer eine SK-I-Leuchte an und Du hast den Salat.
b) Alle Leitungen im Bad müssen einen Schutzleiter mitführen, selbst wenn am Leitungsende keiner gebraucht wird. Das wäre dann nicht mehr erfüllt.
c) Mit einer Umdeutung des PEN in einen N entfällt auch der Bestandsschutz, weil das dann ja eine "Nutzungsänderung" ist.
Also wenn die schon neu, dann bitte im Bad alles neu machen. Ich empfehle Dir: Setze einen Schukomat außerhalb des Bads und führe von dessen Abgang die Zuleitung ins Bad und von da an bitte alles neu!
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