Völlig abstrus diese "Meinung" und ganz sicher nicht von der Rechtsprechung gedeckt.
Ich empfehle mal diesen Artikel und vielleicht gelingt es Dir ja, aus der u.a. Schlussfolgerung des BGH-Urteil zu abstrahieren. Wenn es Dir tatsächlich gelingen sollte, könntest Du freundlicherweise einfach mal zugeben, dass Du irrtest.
Da wäre ich mir nicht so ganz sicher. Kommt den auch drauf an, ob das Betretungsverbot des Schuppens ersichtlich, bzw, dieser sonst gegen Betreten gesichert war.
Aus Erfahrung mehrerer begleitende Prozesse kann ich nur sagen, der Ausgang von nicht eindeutigen Fällen hängt immer mit der Wortgewandtheit des eigenen Anwaltes ab. Ich habe schon Parteien vor Gericht gewinnen gesehen, wo die Sachlage eine völlig andere war. Selbst Gutachten werden durch rhetorisch geschickte Anwälte in der mündlichen Verhandlung quasi umgedeutet.
Wer denkt, dass sich bei den Gerichten, die Richter selber aus den Unterlagen eine eigene unabhängige Meinung bilden, verkennt einfach, dass die Gerichte dazu gar nicht mehr in der Lage sind, in der vorgegebenen Zeit die Untelagen überhaupt komplett zu sichten. Auf der untersten Gerichtsebene finden die Verfahren im 20-Min-Takt statt, genauso viel Zeit der Vorbereitung und weniger für die Urteilssprechung.
Das ist Fließbandrechtsprechung im Namen des Volkes! Und das wissen die Anwälte und füllen daher die Gerichtsakten mit ein Haufen unwesenlichen Zeug oder irgendwelchen wiederholenden Behauptungen. Folge: Die Akten sind selbst in einfachen Fällen nur dick und die sich einen rhetorisch guten Anwalt leisten können, eindeutig im Vorteil.
Nicht ohne Grund treten prominente Angeklagte gleich mit mehreren Anwälten auf. Das Gericht soll erst keine Chance haben sich selber eine unabhängige richterliche Meinung bilden zu können.