Nein, wenn da nur ne neue Platte oder ne neue Tapete drauf kommt, dann greift dieser himmelschreiende Bestandsschutz.
Tatsächlich darf man das alte Klump weiterbetreiben, wenn es keine eklatanten Fehler oder Änderungen der Anlage gab. Ja, das ist eigentlich hirnrissig, denn in alten Wohnungen lebende Menschen brauchen nicht weniger Sicherheit als die in Neubauten.
Die Idee der Sache war die, dass man Wohnungseigentümern schlecht aufs Auge drücken konnte, dass sie nun alles erneuern sollen, nur weil dem VDE was eingfallen ist - Soweit verständlich und nachvollziehbar.
Jetzt ist es aber schon ein paar Jährchen her, dass die FI-Pflicht fast für alles gilt.
Allerdings findet jetzt ein reger Missbrauch der Duldung statt. Mit sowas schlag ich mich andauernd rum und man muss oft mit Engelszungen reden, dass ein Eigentümer die Nachrüstung einsieht. Ofte in Kampf gegen Windmühlen, wenn man noch auf Anlagen trifft, die vor 1970 errichtet wurden - Denn da wird's ganz sicher ganz blöd, denn die Leitungen entsprechen schon u.U. nicht mehr den Anforderungen und dann geht mit "einfach mal einbauen" gar nichts mehr - Das geht einfach nicht! Das muss alles raus und ersetzt werden. Teure Sache! Und mach mal nem Vermieter ne teure Sache klar?!?!
In nem Nachbarforum kam kürzlich die interessante Aussage, dass der Arbeitsaufwand an Stunden ungefähr den Quadratmetern der Wohnfläche entspräche.
Okay, so genau kann so ne Schätzung nicht sein, aber scheinbar kommt das überschlägig grob hin.
Aber wann muss der Vermieter nachrüsten? Das ist wieder so ne Frage, wo es keine eindeutige Antwort gibt. Die Nachrüstung muss erfolgen, wenn die Anlage nicht mehr betriebssicher ist oder eine wesentliche Änderung daran erfolgte. Na prima, eine Formulierung, mit der man wirklich was anfangen kann. Speziell nachdem Reparaturen oder das Einsetzen von gleichwertigem Ersatz den ominösen (und eigentlich gar nicht vorhandenen) Bestandsschutz nicht angreifen. Da könnten (Im Rahmen einer Reparatur/ Wiederherstellung) weiterhin neue Strippen gezogen werden und d die FI-Pflicht ist noch hinter dem Deckmäntelchen. Genau so gut können alle Einsätze gegen neue getauscht werden, wenn das nur als modernerer Ersatz für die alten Geräte deklariert wird. Man muss dann nichts nachrüsten - Ob das sinnvoll ist, steht hier nicht zur Debatte.
Aber wann lässt der Elefant das Wasser? Das lässt sich halt nicht so genau sagen. Besorg Dir nen guten Anwalt und Du kriegst Recht!
Allerdings wird ein guter Anwalt auch dann Schwierigkeiten bekommen, wenn eine offensichtlich wesentliche Veränderung bzw. sogar Erweiterung der Anlage vorliegt. Das sieht jeder anders, was eine Änderung/Erweiterung ist.
Die Kuh schwimmt aber endgültig, wenn neue Steckdosen gesetzt werden und da kommt auch der beste gegnerischen Anwalt nicht raus. Für neue Steckdosen gilt (fast immer) die FI-Pflicht und damit ist's gut! Dann ist volles Programm angesagt - Aber nur für den betroffenen Bereich. Ob man es schön findet oder nicht, auch da gibt es eine Grauzone.
Es heißt lediglich, dass neu installierte Steckdosen mit einem FI ausgestattet werden müssen.
Für neu hinzu gekommene Steckdosen darf dann (in diesem Fall) auch ein Schukomat (eine Kombination aus FI und Schuko) eingesetzt werden.
Alle danach weitergeführten Installationen weiterer Dosen wär dann ebenfalls zulässig, weil die die so vorgesicherten Dosen ja durch den Schukomaten am geschützten Kreis hängen.
Einerseits ne feine Sache mit dem Schukomaten, wenn wirklich keine Kohle da ist und man nen Altbestand halt irgendwie richten muss.
Dann pflanzt man halt ein so ein Ding in nem eh zu renovierenden Zimmer hin, und den kompletten Rest zweigt man davon ab. Mehr als 16A braucht man ja in nem Einzelzimmer wohl nicht.
Andererseits öffnet diese Formulierung Tür und Tor für die (m.E. missbräuchliche) Interpretation des Textes. Got okay, Schukomaten sind net billig und als Einzellösungen übelegt man sich sowas.
So ein Ding kostet immerhin um die 100 EUR und da fängt man net zehn mal an - Aber es wäre erlaubt.
Natürlich kann man sich da bei drei oder vier Schukomaten in ner Wohnung schon fragen, ob es da nicht sinnvoller gewesen wäre, gleich ne neue Verteilung zu setzen.
Okay, das wär trotzdem etwas teuer, aber dafür hat man Sicherheit und kann vielen weiteren Jahren getrost ins Auge sehen. Es geht aber kurz ins Geld - Und davor scheuen sich die meisten Vermieter - Hauptsache das Ding wirft Kohle ab und kostet nix!
Und bevor hier jemand auf die Idee komm, dass ich hier einäugig Partei für die Mieter ergreife. Ich bin selbst <b>Ver</b>mieter und lebe sehr glücklich damit, dass ich ganz genau weiß, dass wenn was passieren sollte, dann hab ich alles getan um das zu verhindern. Die Anlagen sind top! Speziell was die Sicherheit angeht. Wenn natürlich zig Jahrte nichts getan wurde, dann braucht man sich als Vermieter nicht wundern, wenn plötzliche ein dicker Brocken daher schwimmt.
Aber was will uns das nun sagen? Sogar im Bad könnte sich ein Vermieter noch um eien Nachrüstumng drücken, wenn es er oder sein Anwalt geschickt verpackt.
Und weiß mal nach, dass ne Steckdose dort noch nie war oder dass die früher woanders war?!?
Klar, wir würden es rauskriegen ob was erweitert wurde, aber guck mal in die Gesichter der Richter. Da schaust Du nur ein erstauntes großes Fragezeichen an.
Ja es ist ne Sauerei, dass diese geduldeten Ausnahmen so missbraucht werden, aber genau so wird das immer mehr gemacht.
Ob es sinnvoll ist? Nö, ganz sicher nicht!
Viele Grüße,
Uli