Schlimmer Pfusch in Eigentumswohnung

Diskutiere Schlimmer Pfusch in Eigentumswohnung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, eine Freundin hat sich sehr unüberlegt und fix eine Eigentumswohnung gekauft, sie ist auch bereits eingezogen und Kaufvertrag wurde auch...
Diese ganz dünnen rot schwarz codierten Kabel sind teilweise auch noch in der Küche verlegt worden, ua. an der toten Steckdose, da wurden die Kabel auch einfach an einer Stelle abisoliert und dann um die Schraubklemmen der Steckdose gewickelt. Danach gehen sie wieder in die Wand, ohne Kanal oder Bohrung, sie wurden einfach einzementiert.

Meiner Meinung nach, ja!
Das fällt ja unter "Sicherungsmaßnahmen" oder Gefährdungsminderung und nicht unter (Neu)installation.

Mir macht der Begriff Neuinstallation etwas Angst, da ich sowas ja nicht darf und auch wirklich nicht möchte. Kurz zum Verständnis, so wie ich es aufgefasst habe: Bereits vorhandene Installationen vernünftig einpacken oder neue Klemmen drauftun ist ok - es wird erst eine Neuinstallation, wenn etwas zu- oder abgesteckt wird, soweit richtig?
Alles was ich machen würde wäre halt das Zeug im Bad 11mm abzuisolieren, jede Leitung auf eine 3er Wago zu stecken und dann in eine kleine FeuchtraumAP Dose an die Wand zu schrauben. Ich seh nämlich schon den Ersten beim Bad streichen mitm Rücken in den Kabeln...
 
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Ja, das ist ok.
Eine Neuinstallation ist bereits das Anlegen einer neuen Steckdose mit Verbindung zu "irgendwas" Stromführenden.
 
Selbst schriftlich im Kaufvertrag schließt diese Klausel eine gewisse Gewährleistung nicht aus.
Mängel, die dem Käufer bei der Besichtigung nicht offensichtlich sind, vom Verkäufer eventuell sogar mit "die Wohnung ist einzugsfertig" verharmlost werden, fallen definitiv NICHT unter diese Klausel.
Ja gut, wenn du die Luft, die Zeit und den richtigen Rechtsanwalt hast um das vor Gericht durchzusetzen evtl. Ausgang ungewisst!

Ich war mal eine Zeit Art Prozessbeobachter für Kollegen die Gerichtsgutachten erstellt haben. Die Richter sind voll mit Arbeit unter die Decke, haben neben deinen Prozess noch mehrere weitere an dem Tag zu fällen, die Enscheidungen an den meisten unteren Gerichten fallen in 1/3 oder 1/2-Stundentakt und die Vorbereitungszeiten sind auch nicht länger. Die haben überhaupt keine Zeit sich in die Thematik einzuarbeiten und wenn die Materie komplexer wird es noch schlechter, dann wird ein Sachverständger bestellt. Man sieht ja schon wenn die Richter und Rechtsanwälte den Gerichtssaal betreten - immer mit einem oder mehrere dicke Ordner unterm Arm und ich kenne die Akten von meiner Arbeit her auch in Teilen. Das lies du dir nicht in einer Stunde durch. Und das wissen die Anwälte und blähen daher die Akten noch ordentlich auf.

Entscheidend ist bei einem solchen Prozess die retorische Fähigkeit deines Anwaltes, da dessen Ausführung das Gericht eher folgt, als der reinen Sachlage in den Gerichtsakten. Es finden sich auch in den Urteilen immer wieder Begründungen, die gar nicht in den eigentlichen Akten stehen.
Und man muss sagen, die prozesserfahrenen Baufirmen/Immobilienhändler haben einfach die besseren, die retorischen Luschen, die sich nicht richtig präsentieren können werden schnell aussortiert und bedienen denn die prozessunerfahrene Privatkundschaft. Die Besten sind retorisch so gut drauf, dass die fast jedes Gutachten so hindrehen, dass der Prozess mehr Zugunsten in dem Fall der Beklagten geht. So manche Entscheidungen waren einfach nur erstaunlich.

Also - auf einen Sachverständigen beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie zu verzichten ist geizige Dummheit. Selbst ich würde da einen Kollegen mitnehmen, da ich fast ausschließlich Neubaubegleitung mache und die mit ihrem größeren Erfahrungsschatz einfach mehr sehen.
 
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Die Richter sind voll mit Arbeit unter die Decke, haben neben deinen Prozess noch mehrere weitere an dem Tag zu fällen, die Enscheidungen an den meisten unteren Gerichten fallen in 1/3 oder 1/2-Stundentakt und die Vorbereitungszeiten sind auch nicht länger.
Dir ist schon klar das die Gerichte nur so funktionieren können, und man hat schon viel Glück wenn der Richter überhaupt die Namen der Beklagenden oder den Kläger beim Betreten des Gerichtsaals kennt.
Die haben überhaupt keine Zeit sich in die Thematik einzuarbeiten und wenn die Materie komplexer wird es noch schlechter, dann wird ein Sachverständger bestellt.
Es ist überhaupt nicht die Aufgabe eines Richters sich in irgendwelche Sachverhalte einzuarbeiten, mal abgesehen von großen Showprozessen. Der Richter hat unbefangen in die Verhandlung zu gehn, zumal ist er kein "Fachmann". Deswegen gibt es ja auch keine "Fachrichter" sondern nur Fachanwälte. Diese Fachanwälte müssen dann für ihre Mandanten gewinnen, zur Not mittels Gutachter und Sachverständigen.
Entscheidend ist bei einem solchen Prozess die retorische Fähigkeit deines Anwaltes, da dessen Ausführung das Gericht eher folgt, als der reinen Sachlage in den Gerichtsakten. Es finden sich auch in den Urteilen immer wieder Begründungen, die gar nicht in den eigentlichen Akten stehen.
Die Besten sind retorisch so gut drauf, dass die fast jedes Gutachten so hindrehen, dass der Prozess mehr Zugunsten in dem Fall der Beklagten geht. So manche Entscheidungen waren einfach nur erstaunlich.
Stimm ich dir 100% zu, das ist der Alltag. Man sagt ja nicht umsonst das mit dem "vor Gericht und auf hoher See" :cool:

Ja gut, wenn du die Luft, die Zeit und den richtigen Rechtsanwalt hast um das vor Gericht durchzusetzen evtl. Ausgang ungewisst!
Diese Aussage gehört in Stein gehämmert, traurig aber wahr. Wenn man diesen Fall hier im Thread mal annimmt, kann das schon sein das nach Jahren der TE Recht bekommt, nur der Weg dahin kostete dann wahrscheinlich doppelt so viel als wenn er jetzt hingeht und die komplt. E-Anlage erneuern läßt. Von der ganzen verlorenen Lebenszeit was solche Prozesse fordern mal ganz abgesehen.
 
Es ist nicht meine Wohnung und nicht meine Anlage, mir ist das Finanzielle und Rechtliche was diesen Fall betrifft so Scheißegal. ich brauche keine Kaufberatungen oder Rechtsbelehrungen, sowas darf man in DE sowieso nicht. Bitte lest doch meine Posts vernünftig. Alles was ich möchte ist die meiner Meinung nach Lebensgefährliche Wohnung einer nicht ganz zur Vernunft gekommenen Person zumindest ein Stück weit weniger gefährlich zu gestalten, da ich leider den Verdacht habe, dass kein Fachmann eingeschaltet werden wird und einfach irgendwelche uralt Metalllampen an Leitungen ohne Erdung montiert werden, frei nach dem Motto: "Läuft doch, was willste denn?" und ich schon den ersten an der Wand im Bad, an diesem Messingkronleuchter oder beim Einstecken seines Handyladegeräts verbrutzeln sehe, wenn nicht vorher schon eines dieser bröseligen Stoffkabel Feuer fängt...
 
Es ist überhaupt nicht die Aufgabe eines Richters sich in irgendwelche Sachverhalte einzuarbeiten, mal abgesehen von großen Showprozessen. Der Richter hat unbefangen in die Verhandlung zu gehn, zumal ist er kein "Fachmann". Deswegen gibt es ja auch keine "Fachrichter" sondern nur Fachanwälte. Diese Fachanwälte müssen dann für ihre Mandanten gewinnen, zur Not mittels Gutachter und Sachverständigen.

Hmmm.
Wer bestellt denn vorher den Sachverständigen, wenn nicht der Richter, wer erläßt Beweisbeschlüsse und wer fällt das Urteil?
Und das alles, ohne sich in die Sachverhalte einzuarbeiten? Das sehe ich anders.
In meinem Fall hat übrigens der Richter GEGEN das Urteil des von ihm berufenenen Sachverständigen entschieden, also hat er sich, wenn auch falsch, irgendwie in die Materie eingearbeitet. Diese "Einarbeit" musste dann eben das OLG korrigieren.....
Ansonsten ist es leider im Groben so, wie @Www ausführte und Du ja auch bestätigt hast. Wenn man alles persönlich nimmt und nicht "sportlich", wenn man die Mittel nicht hat UND eine Rechtsschutzversicherung, die übernimmt, kann ich niemandem derartige Prozesse empfehlen, da kann man dran "kaputt gehen". Das Ende ist völlig offen.
Was der gegenrische Anwalt für Märchenstunden veranstaltet hat, war sagenhaft. Der hatte von Bau keinen Schimmer, aber rhetorisch und im Erfinden war er meisterhaft.

Sorry, war jetzt ein wenig off-topic, aber andererseits auch passend zum Thema "Kauf einer Immobilie" und deren Folgen bei Pfusch.

@RGW:
Ich denke, Dir wurde hinreichend geantwortet und bestätigt, wie Du es siehst.
 
Es ist nicht meine Wohnung und nicht meine Anlage, mir ist das Finanzielle und Rechtliche was diesen Fall betrifft so Scheißegal. ich brauche keine Kaufberatungen oder Rechtsbelehrungen, sowas darf man in DE sowieso nicht. Bitte lest doch meine Posts vernünftig.
Ich weiss ja nicht ob du mich damit angesprochen hast...
Hab ich irgendeinen Beitrag von dir irgendwie kommentiert? NEIN, ich hab auf den Beitrag von @Www reagiert!
Ich habe nur den Sachverhalt in DEINEM Thread dazu genutzt meine Meinung gegenüber @Www als Beispiel dazustellen.

Aber JETZT will ich doch auf deine Beiträge meine Meinung schreiben.
Wenn du Verantwortung übernehmen willst und du keine EFK bist, dann schalte die Sicherungen aus, und sorge dafür das eine Fachfirma sich das anschaut und diese ggf. VOR einer Sanierung einige Stromkreise wieder zuschaltet.
Bist du eine EFK dann klemme alles nach deinem Fachverständnis direkt gefährliche ab und sorge dafür das BIS zu einer Sanierung zumindest Licht und ein paar Steckdosen ordnungsgemäß funktionieren.
Wenn du keine Verantwortung übernehmen willst, sollte es dir wohl scheißegal sein, dann lass alles wie es ist.

Und? Hat dir meine Meinung jetzt irgendwas gebracht? Ich vermute nein. Nur, eine vermurkste Anlage ist eine vermurkste Anlage, egal ob man da Plasitkleuchten oder Metallleuchten hinhängt. Bei Steckdosen wird auch nich geschaut ob sie in Ordnung ist, sondern die sind zu messen ob sie in Ordnung ist.

Das ist halt keine Meinung die du lesen wolltest, und das wusste ich schon vorher. Genau aus dem Grund habe ich mich bislang nicht zu diesem Thread hier geäussert.

So, genug Gemecker von meiner Seite...
 
Wer bestellt denn vorher den Sachverständigen, wenn nicht der Richter, wer erläßt Beweisbeschlüsse und wer fällt das Urteil?
Und das alles, ohne sich in die Sachverhalte einzuarbeiten? Das sehe ich anders.
WIe soll denn der Richter die Sachverhalte beurteilen? Dafür müsste er doch Sachverstand haben, oder nicht. Wie das mit dem Sachverstand dann endet hast du ja, leider, selbst erleben müssen.
Bis was vor Gericht geht wird ja idR erstmal eine Klageschrift eingereicht, wenn wir mal im Zivilrecht bleiben, da wird der Sachverhalt ja meist ausreichend dagelegt. Daraus ergeben sich dann weitere Maßnahmen, wie Gutachten etc. Je nachdem welche Richter zum Gerichtstermin "verfügbar" ist, kann das schon passieren das dieser den Aktendeckel nur von dem Berg auf seinem Schreibtisch her kennt. Mir wäre aber auch immer ein Richter lieber der unvoreingenommen ist, als ein Richter der meint "Fachmann" sein zu müssen :)

so, nun aber auch von mir...BTT
 
Nun macht euch man nicht in die Hose :rolleyes:.

Ganz sicher entspricht die Anlage nicht den heutigen Vorschriften und ist auch nicht sicher!


Eine neue Steckdose neben der Alten Abzweigdose zu montieren geht gar nicht, denn das wäre eine Neuinstallation und es wäre ein FI erforderlich, der mit ziemlicher Sicherheit ja nicht vorhanden ist.

Ein Großteil der Installation wird aus Bergmannrohr bestehen, in die man neue Adern bzw. neue NYM-Leitungen einziehen könnte. Dann wäre eine Teilanlage schon in Ordnung. Dann unbedingt einen FI davor. Damit wäre die Anlage schon viel sicherer, als heute.
Das muss natürlich eine Fachkraft machen
 
Das ist halt keine Meinung die du lesen wolltest, und das wusste ich schon vorher. Genau aus dem Grund habe ich mich bislang nicht zu diesem Thread hier geäussert.

Was soll diese Unterstellung bitte? Ich bin um jede Meinung dankbar, auch um deine!

Eine neue Steckdose neben der Alten Abzweigdose zu montieren geht gar nicht, denn das wäre eine Neuinstallation und es wäre ein FI erforderlich, der mit ziemlicher Sicherheit ja nicht vorhanden ist.

Ohgott nein, keine Steckdose :D Ich wollte nur das ganze raushängende Zeug in eine Aufputzverzweigerdose tun, so dass es wenigstens nicht offen aus der Wand guckt.
 
Die Rechtsgrundlage für die Abschaltung von gefahrenträchtigen Niederspannungsanlage ist §15 NAV:

(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.

Also der Netzbetreiber unterbricht die Anschlussnutzung. In der Regel durch Zählerausbau oder sperren des Anschlusses mit Sperrkappen.
Nicht irgend jemand sonst.
Gründe für die Sperrung wären zum Beispiel ein offener Verteiler im Treppenhaus in dem jederreingreifen kann.
 
Die Rechtsgrundlage für die Abschaltung von gefahrenträchtigen Niederspannungsanlage ist §15 NAV:

(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.

Also der Netzbetreiber unterbricht die Anschlussnutzung. In der Regel durch Zählerausbau oder sperren des Anschlusses mit Sperrkappen.
Nicht irgend jemand sonst.
Gründe für die Sperrung wären zum Beispiel ein offener Verteiler im Treppenhaus in dem jederreingreifen kann.

Tja, dann kannst Du sicher auch erklären, wie denn der Netzbetreiber in DIESEM FALL tätig werden kann, denn er weiß ja gar nichts von den Mängeln (ansonsten hätte er doch schon längst tätig werden müsse, oder?)
 
Tja, dann kannst Du sicher auch erklären, wie denn der Netzbetreiber in DIESEM FALL tätig werden kann, denn er weiß ja gar nichts von den Mängeln (ansonsten hätte er doch schon längst tätig werden müsse, oder?)

Was ich da raushöre, ist dass ich die Freundin bei den Stadtwerken wohl verpetzen könnte. Das möchte ich nicht, aber vielleicht ist es ein gutes Druckmittel...
 
Nein, so war das nicht gemeint!
Ich wollte lediglich elektroblitzer mal bitten zu erklären, wie denn die praktische Umsetzung dieser hehren Vorschrift aussehen soll.
 
Nein, so war das nicht gemeint!
Ich wollte lediglich elektroblitzer mal bitten zu erklären, wie denn die praktische Umsetzung dieser hehren Vorschrift aussehen soll.
Und die Antwort hat dir der TE quasi gegeben in #35.

Um es Mal provokant auszudrücken.
Man sollte Mal damit anfangen, auch Menschen die man mag nicht nur zu betüddeln sondern ihnen die Konsequenzen ihres Handels aufzuzeigen.
Möglicherweise ist sich die Freundin, so wie wahrscheinlich 90% der Menschen, der Gefahren des elektrischen Stromes überhaupt nicht bewusst? Unabhängig wie oft man es den Menschen sagt, dies bleibt erst in Erinnerung wenn etwas passiert ist!
Möglicherweise haben wir so extrem desolate Elektro Anlagen weil jeder sagt, nach mir die Sintflut....., Das ist ein Freund kann ich doch nicht machen...., Usw. Es ist eben auch eine Pflicht von Menschen anderen Menschen zu zeigen, dass es so nicht geht.
Und ganz ehrlich, deutlicher kann man einem Menschen kaum zeigen das man ihn mag, als durch die Bemühungen seine Gesundheit zu bewahren!
 
Sowas kann man problemlos sperren.

Da ich sowas auch auf den Tisch bekomme würde ich da nicht lange Fackeln. Der Kunde kriegt eine Frist von 2 Wochen einen Nachweis zu bringen da seine Anlage Sicher ist, ist sie sichher dann passiert nichts. Kommt innerhalb der 2 Wochen Frist nichts. Wird Abgeschaltet. Gibt 2 Möglichkeiten, Möglichkeit 1
Zähler Ausbauen, Elektriker muss dan einen neuen Beantragen.Möglichkeit 2 kommen wir nicht an den Zähler, dann schneiden wir wenn möglich das Hausanschlusskabel einfach durch. Kunde trägt in beiden Fällen die Kosten. Die Anpassung der Analge auf die Aktuellen TABs ist natürlich in beiden Fällen erforderlich.

Rosige Aussichen. Also einmal alles neu wenn der Putzt schon so von dein Wänden Bröckelt ist es kein Problem die alten Leuten zu tauschen. Da kann man wenigstens gleich ein paar Netzwerk und SAT Dosen mit Einbauen und die Steckdosen sind auch gleich da wo man sie Braucht.

Kannst du uns noch ein Bild von der Unterverteilung machen?
 
Thema: Schlimmer Pfusch in Eigentumswohnung

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