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Loewe2101
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Unbemerkt von den meisten Verbrauchern hat am 15.01.2021 die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, in dem im Bedarfsfall der Kleinabnehmer (Haushaltskunde) per Smartgrid vom Netz genommen werden kann.
Wärend bei Spitzenabnahme und bei fehlender Netzkapazität bisher die Industrie zeitweise mit Netzunterbrechungen rechnen mußte, wird diese Verfahrensweise jetzt auch auf den Endkunden ausgeweitet.
Es betrifft in erster Linie Wärmepumpenbesitzer, Wallboxen und Nachtstromheizungen.
Soweit, so gut. NUR, bisher hieß es immer seitens der Energieversorger, die Smartgrids haben keine Abschaltfunktion.
Die alten Nachtspeicherheizungen hatten früher ein Rundsteuergerät, mit dem selbige ein- bzw ausgeschaltet werden konnten. Diese Funktion gibts aber nicht für Wärmepumpen und Wallboxen.
Wie wird dementsprechend die Spitzenglättung vorgenommen, wenn angeblich die Smartgrids nicht geschaltet werden können?
Gibts jemanden hier, der WEISS (nicht nur glaubt), was geht und wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll?
Wärend bei Spitzenabnahme und bei fehlender Netzkapazität bisher die Industrie zeitweise mit Netzunterbrechungen rechnen mußte, wird diese Verfahrensweise jetzt auch auf den Endkunden ausgeweitet.
Es betrifft in erster Linie Wärmepumpenbesitzer, Wallboxen und Nachtstromheizungen.
Soweit, so gut. NUR, bisher hieß es immer seitens der Energieversorger, die Smartgrids haben keine Abschaltfunktion.
Die alten Nachtspeicherheizungen hatten früher ein Rundsteuergerät, mit dem selbige ein- bzw ausgeschaltet werden konnten. Diese Funktion gibts aber nicht für Wärmepumpen und Wallboxen.
Wie wird dementsprechend die Spitzenglättung vorgenommen, wenn angeblich die Smartgrids nicht geschaltet werden können?
Gibts jemanden hier, der WEISS (nicht nur glaubt), was geht und wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll?