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bigdie
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Irgendwo im Forum war mal was, das das im Ösiland erlaubt ist.In Systemen mit Nulleiter (TN-C) dürfen FIs nicht eingesetzt werden
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Irgendwo im Forum war mal was, das das im Ösiland erlaubt ist.In Systemen mit Nulleiter (TN-C) dürfen FIs nicht eingesetzt werden
Also "Ösi" kann ich nur sagen: das währe mir absolut neu.Irgendwo im Forum war mal was, das das im Ösiland erlaubt ist.
Nö, der FI soll ja dich schützen, nicht das Gerät und sobald Strom über dich zur Erde fließt, löst er auch aus.In einem Nulleiter fließen aber sowohl die Betriebsströme zurück als auch die Fehlerströme somit ist die Summe der Ströme auch bei Fehlern gleich Null und der FI löst nicht aus.
Genau diese "Erfahrungswerte..." würden mich sehr interessieren.Grenzwerte gibt es dazu keine aber Erfahrungswerte, für Anlagen verschiedener Typen.
Da das speisende Netz ein TN-C ist sagt in so einer Anlage der Strom am ZEP nicht viel aus.
Wenn ein Hybrid-Wechselrichter ein eigenes Netz aufbaut entsteht ein doch ein TN-S Netz und der Sternpunkt wird hier am ZEP geerdet.Einen echten ZEP gibt's nur in Anlagen mit eigenem Trafo.
Ja natürlich ... aber bezogen auf die Anlage/HAK ist das doch ein ZEP an der Haupterdungsschiene, oder?Im öffentlichen Netz hast du nahezu in jeden Gebäude einen Erdungspunkt (wie Octavian schon schrieb).
Natürlich wird der T1/T2 Ableiter mit <0,5m an L1/L2/L3/N/PE angeschlossen.Ein Ableiter, den du mit einer eigenen Leitung direkt mit der HES verbindest, ist nahezu wirkungslos, da bei einem Normblitz hier ca. 1kV/m Leitungslänge bestehen bleiben. Die Länge zwischen Außenleiter über den Überspannungsableiter bis zum PE darf maximal 0,5 m betragen.
Idealerweise sitzt der Ableiter im Vorzählerbereich auf den 5 Schienen.
Dann passt das.Natürlich wird der T1/T2 Ableiter mit <0,5m an L1/L2/L3/N/PE angeschlossen.
Fragen eines schwachstromlastigen Fernsehschraubers:Grenzwerte gibt es dazu keine aber Erfahrungswerte, für Anlagen verschiedener Typen.
Dazu ein Zitat aus dem unter Einspruchsfeuer stehenden Entwurf von E DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310, Beibatt 1):2023-12, mit dem die EN 50310 verständlicher sein soll:Einen echten ZEP gibt's nur in Anlagen mit eigenem Trafo. Im öffentlichen Netz hast du nahezu in jeden Gebäude einen Erdungspunkt (wie Octavian schon schrieb).
Die Festlegung auf Anlagen mit Trafo weicht von der normativen Definition doch etwas ab.3.1.13
zentraler Erdungspunkt
ZEP
in TN- und TT-Systemen mit Mehrfacheinspeisungen werden die Sternpunkte der parallelen Spannungsquellen
über einen isolierten Leiter an einem zentralen Punkt geerdet. Dieser Punkt wird als zentraler Erdungspunkt
(ZEP) bezeichnet und muss in der Niederspannungshauptverteilung angeordnet werden