hansstramm
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Mit diesem Zähler kann man keinen Vertrag bei einem Stromlieferanten abschließen. Das ist ein privater Zwischenzähler deines Vermieters. Der darf aber nur zu privaten Kontrollzwecken verwendet werden. Zu Abrechnungszwecken darf ihn der Vermieter rein rechtlich nicht nutzen. Fakt ist, die Wohnung hat keine eigene Stromversorgung und was letzlich genau an diesem Zähler dranhängt, ist auch nicht ersichtlich.
Danke für die Info, dann muss wohl der Strom über den Vermieter abgerechnet werden.
Auch dir danke für deinen Beitrag.Ich würde erst einmal einen Sachverständigen beauftragen, der die Anlage untersucht, Mängel benennt und ausreichend dokumentiert. Damit hast du denn auch das notwendige Druckmittel in der Hand damit der Vermieter tätig wird.
Wenn er sich nicht rührt, dann beauftragst du nach einer Warte- und Anmahnfrist selber ein Fachunternehmen mit der Behebung der festgestellten Mängel. Die Kosten dafür, einschliesslich des SV ziehst du denn prozentual von der Miete ab (Z.B. jeden Monat 50%, bis der Betrag beglichen ist,) Dein Vermieter kann den gerne versuchen dich loszuwerden, aber durch das gutachterliche Protokoll muss er schon sehr begabte Anwälte haben, um damit durchzukommen.
Allerdings würde ich ungern direkt die Anwalts Keule schwingen.
Ich fühle mich wohl hier und der Vermieter ist mir auch sehr entgegengekommen.
Ich hätte ja nur gerne, dass da mal jemand drüber schaut, bevor die Bude brennt ^^.
Das mit dem Stromtarif muss ich halt abklären.