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adamos64
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In einem Bauvorhaben: BSK II Pharmaindustrie wurde seitens Prüfer bemängelt, dass die Trennstellen sich auf dem Dach befinden. Laut seiner Aussage sind die Trennstellen auf dem Dach normativ nicht mehr zulässig.
Laut Aussage der Blitzschutzfirma:
Bei den äußeren Ableitungen bestünde evtl. noch die Möglichkeit mit Unter-Flur-Trennstellen zu arbeiten, aber im Bereich der inneren Ableitungen sehe ich hier keine praktikable Möglichkeit. Der Ringerder müsste dann isoliert durch die Bodenplatte geführt werden (Dichtigkeitsprobleme!) und jede Verbindung mit der Bewehrung vermieden werden. Nur so wäre eine Trennmöglichkeit gegeben, was in der Praxis nicht angewandt wird.
Die Kosten betragen ca. 5-fache.
Frage 1: Gibt es tatsächlich eine Norm, die die Trennstellen auf dem Dach untersagt?
Frage 2: Kann man die Ableitungen nach unten führen(Unisoliert) und dann einfach unten die Trennstellen vorsehen? (Überall Stahlbeton)
Laut Aussage der Blitzschutzfirma:
Bei den äußeren Ableitungen bestünde evtl. noch die Möglichkeit mit Unter-Flur-Trennstellen zu arbeiten, aber im Bereich der inneren Ableitungen sehe ich hier keine praktikable Möglichkeit. Der Ringerder müsste dann isoliert durch die Bodenplatte geführt werden (Dichtigkeitsprobleme!) und jede Verbindung mit der Bewehrung vermieden werden. Nur so wäre eine Trennmöglichkeit gegeben, was in der Praxis nicht angewandt wird.
Die Kosten betragen ca. 5-fache.
Frage 1: Gibt es tatsächlich eine Norm, die die Trennstellen auf dem Dach untersagt?
Frage 2: Kann man die Ableitungen nach unten führen(Unisoliert) und dann einfach unten die Trennstellen vorsehen? (Überall Stahlbeton)