Überspannungsschutz erforderlich nach Zählerwechsel / Verlegung Zählerkabel

Diskutiere Überspannungsschutz erforderlich nach Zählerwechsel / Verlegung Zählerkabel im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Der Zählerschrank wurde 2002 vom Fachbetrieb neu errichtet und vom Netzbetreiber abgenommen. Damals hatte das Haus noch Nachtspeicherheizung...
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iidenkidesuka

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Der Zählerschrank wurde 2002 vom Fachbetrieb neu errichtet und vom Netzbetreiber abgenommen. Damals hatte das Haus noch Nachtspeicherheizung. Zähler war Ferraris Zähler, Zweitarif.

Letztes Jahr kam PV hinzu und ich hatte den Elektriker gefragt, ob er noch einen Überspannungsschutz mit einbauen kann, wenn er eh am Zählerschrank arbeitet. Das hatte er sich dann angeschaut und kam zu dem Schluss, das der Schrank zu alt ist und die Zuleitung vom HAK am Dachboden nur 4 adrig ist.

Die von der ODR, die gestern zum Zählerwechsel da waren, haben das auch bemerkt, meinten aber nur, das es gut wäre, einen zu haben, weil sonst die Versicherung Überspannungsschäden nicht zahlt. Waren aber der Meiung, das es auch Überspannungsschutz für 4 adrige Zuleitung gibt.

Heute formales Schreiben der ODR, das der Fehler binnen 4 Wochen zu beseitigen ist.

Zweite Beanstandung war eine falsche Verlegung der Zählerleitung.

Fragen an Euch:
Kennt Ihr einen (den Anforderungen, VDE-AR-N-4100 (11.2), gerecht werdenden) Überspannungsschutz, der in diesen Schrank passen würde ?
Das mit dem Zählerkabel erschliesst sich mir als Laien auch nicht, was daran gefährlich sein soll. Gab es da eine Änderung seit 2002. Wie müsste es denn korrekt geführt sein ?
 

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Einen Überspannunghschutz nachzurüsten dürfte überhaupt kein Problem sein.

Was es mit der Zählerleitung auf sich hat kann man anhand der schlechten Fotos nicht ersehen.
 
Ein Überspannungsschutz ist hier nicht gefordert, kann aber nachgerüstet werden. Es ist sowohl ein TN-C Ableiter möglich, oder bei PEN-Aufteilung im NAR auch ein TN-S Typ. Die Hauptleitung ist im Bereich der Sammelschienen entweder von unten, von der Seite oder von hinten in den Zählerschrank einzuführen. Ein Verlegen durch das rechte Verteilerfeld ist nicht gestattet, ebenso eine Verlegung von oben. Das war es auch nie und die Beanstandung ist berechtigt. Die Hauptleitung durfte 2002 noch vieradrig sein und auch das Sammelschienensystem 4-polig. Heute wäre das nicht mehr normgerecht, aber es gilt der Zeitpunkt der Errichtung.
 
Kennt Ihr einen (den Anforderungen, VDE-AR-N-4100 (11.2), gerecht werdenden) Überspannungsschutz, der in diesen Schrank passen würde ?

In deinem Fall, mit 4 Schienen unter dem Zähler wäre zum Beispiel ein Dehn 909 330 oder 909530 passend.
Das Ding hat 3 Ableitelemente und ist hier völlig ausreichend. Ich gehe davon aus, dass es bei dir ein TN-Netz ist. (Obwohl die PEN-Ader der Hauptleitung blau ist).

Heute formales Schreiben der ODR, das der Fehler binnen 4 Wochen zu beseitigen ist.

Zweite Beanstandung war eine falsche Verlegung der Zählerleitung.

Da bist Du aber an einen weltfremden Paragrafenreiter gekommen.
Natürlich ist es nicht die feine Art, die Hauptleitung unten durch das Verteilfeld zu führen. Das ist aber keinesfalls ein sicherheitstechnisches Problem, sondern entspringt der Hysterie mancher Netzbetreiber, dass ihnen Strom geklaut werden könnte.
Dabei wäre diese Leitung bei einem Verdacht ohne Problem zu prüfen, indem man einfach die Abdeckung des Verteilfeldes abnimmt und hinschaut. Hier bei einer Bestandsanlage eine Mängelbeseitigung zu verlangen zeugt wieder mal von typisch deutscher Paragrafenreiterei. Ich würde mir das nicht gefallen lassen, sondern dem Netzbetreiber die Zähne zeigen. Leider kann/will ein eingetragener Fachbetrieb nicht mit dem Netzbetreiber streiten, da er ständig von seinem good will abhängig ist. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die solche Fälle abdeckt, lass vom Rechtsanwalt einen bösen Brief schreiben.
 
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Danke für die Antworten, das hilft schon weiter.
Zuleitung und Sammelschienen sind 4 polig.
Ich hab auch mit dem Elektriker gesprochen und ich werde beim Überspannungsschutz einlenken und bei dem Kabel mit denen nochmal in die Bütt gehen, denn sie hatten es 2002 auch abgenommen. Der Lösungsvorschlag des Elektrikers, das Kabel zu kappen und dann mittels einer verplombten Dose wieder zu verlängern, um unten reinzugehen, macht die Anlage nicht sicherer.
 
In der Tat liegt hier als Hauptleitung ein NYM-O, also liegt durchaus der Verdacht nahe, dass es sich um ein TT-Netz handelt. 2002 wurde der PE auch noch nicht in den NAR verlegt, sondern führte isoliert in den AAR. Ist es ein TT, so wäre das auch beim Überspannungsschutz zu beachten. Die Verlegung der Hauptleitung ist ein Grenzfall. Erlaubt war es so nicht, aber eine Gefahr ist auch nicht gegeben und eine Manipulation kann man auch ausschließen. Als Netzbetreiber würde ich hier darauf aufmerksam machen und ein Auge zudrücken. Leider haben sie aber das Recht, das als Mangel zu betrachten.
 
Ich hab auch mit dem Elektriker gesprochen und ich werde beim Überspannungsschutz einlenken

Das ist auch richtig, Du hast von dem Überspannungsschutz ja auch einen Nutzen.


bei dem Kabel mit denen nochmal in die Bütt gehen, denn sie hatten es 2002 auch abgenommen.
Das sehe ich auch so. 2002 hat das ein praxisorientierter Techniker abgenommen und für gut befunden, da braucht jetzt kein kleinkarierter Erbsenzähler, ohne praktische Bildung, daherkommen und eine Mängelrüge ausstellen.

Der Lösungsvorschlag des Elektrikers, das Kabel zu kappen und dann mittels einer verplombten Dose wieder zu verlängern, um unten reinzugehen, macht die Anlage nicht sicherer.

Das sehe ich auch so. Verursacht unnötige Kosten und zusätzliche Klemmstellen.

Dann käme womöglich der nächste Erbsenzähler auf die Idee, dass eine Dose innerhalb der Hauptleitung verboten sei; eine 5 adrige Hauptleitung von noch höherem Querschnitt in ganzer Länge neu verlegt werden müsste. Und eine fünfte Schiene in den Zählerschrank soll. Was zur Folge hat, dass der Überspannungsableiter bedeutend teurer würde und noch dazu einen schlechteren Schutz für die Anlage bieten würde, als der für das TNC-Netz.
 
Ich hab mit dem Sachbearbeiter telefoniert und wir haben uns geeinigt, das das Hauptkabel bleiben darf. Reden hilft manchmal. Habs aber noch nicht schriftlich.
So wie das aussieht (vom HAK geht nur das vieradrige Kabel ab, das auf dem Bild im NAR ankommt), dürfte das ein TNC Netz sein und bei Errichtung wurde versehentlich NYM-O statt NYM-J verwendet. Dann müsste der DEHN DSH ZP 2 TNC 255 passen. Gut, das prüft/entscheidet final der Fachbetrieb. Was ich aber immer selber vorher mache, sind ggf. erforderliche Mauerdurchbrüche und Kabelkanäle. Wenn ich das bei DEHN im Datenblatt richtig verstehe, dann braucht der Überspannungsableiter eine zusätzliche, direkte Verbindung mit 16 mm2 zur HES (S4 im Bild). Da würde man dann einadriges NYM-J in 16 mm2 nehmen, oder ? Es geht noch ein Kabel vom Zählerschrank oben zur HES, mit 16 mm2.
 

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Da würde man dann einadriges NYM-J in 16 mm2 nehmen, oder ? Es geht noch ein Kabel vom Zählerschrank oben zur HES, mit 16 mm2.

Ja, sollte man mit 16mm² machen. Vielleicht kann man die vorhandene 16mm² dazu nutzen. Müsste sich der Eli anschauen.
 
@Hemapri Selbstverständlich ist hier ein Überspannungsschutz gefordert!
Es wird die Anlage mit Umrichter erweitert und dieser kann Überspannungen erzeugen.
Aus grund dieser Erweiterung ist ein Überspannungsschutz unverzichtbar.
Ohne diesen können Überspannungen auch zu Schäden bei anderen Gebäuden führen die dann zur Regresspflicht führen.
Nebenbei sollte man hier ein komplettes Überspannungsschutz Konzept umsetzen um auch die teure PV Anlage selbst zu schützen!
Da einfach einen Ableiter irgendwo rein zu setzen ist dabei nur ein Teil und damit unvollständig.
 
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