Hmmm...interessante Ansichten was da so manch ein Forenkollege hat...
@Bacardiexe
Grundsätzlich haftest du, in deinem (noch) fiktiven Vorhaben, natürlich nur für das was du auch herstellst, genauer für das Produkt was du verkaufen willst. Da war und ist grundsätzlich bei (fast) allen Produkten so. Kleines Beispiel :
DIe Firma Hager bietet komplett ausgestattete Zählerschränke an, und genau dafür haften sich auch. Für den internen, normgerechten Aufbau und die, falls erforderlich, nötigen Messungen und Prüfungen. Wie der Zählerschrank zu handhaben ist, beschreiben sie in der Produkt-/Installations- und/oder Betriebsanleitung.
Derjenige der den Kasten dann an die Wand schraubt und anschließt, haftet dann auch wiederum nur für das was er gemacht hat. Er haftet auch für den Anschluss seiner Leitungen an die Klemmen des Hager Bauteiles, kann aber einen möglichen Haftungsfall an den Hersteller Hager abtreten, sofern er sich an die oben besagten Dokumente gehalten hat und dies auch beweisen kann. Ich sags aber mal vorweg, sowas zu beweisen ist eigendlich fast unmöglich, in dem Rahmen wo wir uns gerade unterhalten.
Nehmen wir mal dein Beispiel. Du würdest dafür haften, dass die Normen (Querschnitte, Auswahl der Schaltgerätekombinationen, etc) und Handhabungshinweise deiner Zulieferer (Leitungsschutzschalter, RCD, Klemmen, Drehmomente von Schrauben,ect.) ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Wenn das, wie bei dir, ein SK II Gehäuse ist, wird imho von dir keinerlei Messung oder ähnliches erforderlich sein. Wie willst du zb. einen RCD prüfen ohne eine elektrische Anlage drumherum? Aber
Es muss ja immer gesagt werden, das hier ist von mir keine Rechtsberatung! Erster Anlaufpunkt hierfür, ist/wäre die zuständige IHK. Die haben Fachleute bzw Fachanwälte die für kelines Geld hier die Erstberatungen übernehmen.
Achja noch ein Tipp am Rande zum Thema Wissensfindung in anonymen Foren. Zum einen nicht panisch machen lassen, und zum anderen, und das ist besonders wichtig, breitgefächert Informationen auswerten
Ob dein spezielles Vorhaben mit Unterverteilern sich lohnt wage ich an dieser Stelle eher zu bezweifeln, der Grundgedanke ansich würde ich aber nicht unbedingt fallen lassen, nur vielleicht die Richtung ändern