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Neueinsteiger_Frank002
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Hallo zusammen.
Ich habe jetzt schon gelernt, dass ein RCD bei einem neuen Leitungskreis in einer Wohnung notwendig ist.
Im Fall von wesentlichen Änderungen in einer Wohnung ist auch eine RCD-Nachrüstung Pflicht. Hier hab ich zwei Fragen für geplante Änderungen:
Wie verhält es sich im für Mieter allgemein zugänglichen Bereichen, also Bereiche, welche auch über den Zähler für Allgemeinstrom laufen? Konkretes Fallbeispiel: Eine Steckdose im für alle Mieter zugänglichen Bereich muss versetzt werden mit Änderungen der Leitungsführung um einige Zentimeter. Muss hier gemäß VDE bereits auch ein RCD verbaut werden?
Wie sieht es in einer Wohnung aus, in der eine defekte/beschädigte Leitung (3 Adern) durch eine neue Leitung mit geringfügiger Änderung der Leitungsführung getauscht werden muss? Fällt so etwas noch unter Instandhaltung oder ist das bereits eine Änderung?
Falls es hierzu einen Handlungsrahmen oder Erfahrungswerte gibt, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Ich habe jetzt schon gelernt, dass ein RCD bei einem neuen Leitungskreis in einer Wohnung notwendig ist.
Im Fall von wesentlichen Änderungen in einer Wohnung ist auch eine RCD-Nachrüstung Pflicht. Hier hab ich zwei Fragen für geplante Änderungen:
Wie verhält es sich im für Mieter allgemein zugänglichen Bereichen, also Bereiche, welche auch über den Zähler für Allgemeinstrom laufen? Konkretes Fallbeispiel: Eine Steckdose im für alle Mieter zugänglichen Bereich muss versetzt werden mit Änderungen der Leitungsführung um einige Zentimeter. Muss hier gemäß VDE bereits auch ein RCD verbaut werden?
Wie sieht es in einer Wohnung aus, in der eine defekte/beschädigte Leitung (3 Adern) durch eine neue Leitung mit geringfügiger Änderung der Leitungsführung getauscht werden muss? Fällt so etwas noch unter Instandhaltung oder ist das bereits eine Änderung?
Falls es hierzu einen Handlungsrahmen oder Erfahrungswerte gibt, wäre ich für einen Hinweis dankbar.