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Zelmani
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s-p-s schrieb:Die NAV kommt vom Gesetzgeber und nicht vom Netzbetreiber...
Nicht ganz. Als Verordnung kommt die NAV eben nicht vom Gesetzgeber (dem Parlament), sondern von der Exekutive (einem Ministerium oder einer Regierungs- oder Verwaltungsbehörde).
Man muss sich bei dieser Diskussion auch den §1 der NAV vor Augen halten:
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
In der NAV werden also die Bedingungen spezifiert, die die Netzbetreiber dem Anschlussnehmer unter anderem in den TAB maximal stellen können. So kann der Netzbetreiber z.B. nicht die Bedingung stellen, dass Arbeiten an der Anlage nur durch eigene Techniker vorgenommen werden dürfen - er kann stattdessen lediglich verlangen, dass nur eingetragene Betriebe daran arbeiten dürfen. Die NAV schränkt also in erster Linie die Vertragsfreiheit der Netzbetreiber im Interesse der Öffentlichkeit ein.
Selbst wenn man aus dem §13 ableiten wollte, dass es so etwas wie eine Ordnugswidrigkeit darstellt, wenn ich bei mir zuhause ein neue Steckdose setze, gäbe es - abgesehen von den vollständig fehlenden Kontrollmöglichkeiten (Stichwort: Unverletzlichkeit der Wohnung) - wahrscheinlich nicht das mindeste öffentliche Interesse an einer Verfolgung und Ahndung dieses angeblichen Rechtsverstoßes.
Deswegen wird bei Arbeiten an der Anlage durch nicht ins Installateursverzeichnis eingetrage Heimwerker meines Erachtens bestenfalls Vertragsrecht gebrochen, aber auch das interessiert schließlich den Netzbetreiber null, solange es keine Rückwirkungen gibt.
Und mal ehrlich: eine Ordnungswidrigkeit, für die sich keine Öffentlichkeit und keine Ordnungsbehörde interessiert? Was soll der, der diese Verordnung erlassen hat, sich dabei denn gedacht haben?