Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW

Diskutiere Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebe Elektriker, es geht um den in unserem Haus verbauten Zählerschrank. Der Bauträger / Elektriker hat sich beim Einbau vermessen, so dass die...
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  • #21
Für Normen Zukäufe gebe ich im Jahr mehrer tausend Euro aus.
Diese spezielle 0603 brauche *ich* nicht. Die braucht in der Praxis niemand.
Um Gottes willen! :oops: Was für ein Gewerk betreibst du denn? Ich habe auch das Normenpacket für das Elektrotechniker-Handwerk und das kostet nach dem Grundwerk etwa 200-300 € im Jahr.
 
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  • #22
Das ist echt interessant. Ihr Profis legt jedes Jahr mehrere Hundert Euro für Normen auf den Tisch. Wundert mich, dass Ihr das so klaglos hinnehmt. Kann man als Fachliteratur wohl wenigstens von der Steuer absetzen, oder?
 
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  • #23
Das ist echt interessant. Ihr Profis legt jedes Jahr mehrere Hundert Euro für Normen auf den Tisch. Wundert mich, dass Ihr das so klaglos hinnehmt. Kann man als Fachliteratur wohl wenigstens von der Steuer absetzen, oder?
Also ich setze es als "Wartungskosten für Software" ab, da es sich um einen Onlinezugang handelt. Da es sich bei den Normen um Betriebsausgaben habdelt, sind sie auf jeden Fall absetzbar. Bezahlt müssen sie aber trotzdem werdn.
 
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  • #24
Der Zählerschrank hängt in einem ca 1,5m² großen Technikraum, in dem sich auch der Hauswasseranschluss befindet und die Heizungs- sowie Wasserrohre sich befinden.
Da könnte ich als Elektriker schon Platzen wenn man uns zusammen mit anderen Gewerken in solche Buchte quetscht wo man schon kaum drin treten kann.
 
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  • #25
Da könnte ich als Elektriker schon Platzen wenn man uns zusammen mit anderen Gewerken in solche Buchte quetscht wo man schon kaum drin treten kann.
Wenn ich das oben richtig verstanden habe, wurde erst der Schrank gesetzt und danach die Raumwände.
 
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  • #26
Wenn ich das oben richtig verstanden habe, wurde erst der Schrank gesetzt und danach die Raumwände
Nein, nur die Tür mit Zarge kam später.
Die Tür hätte gar nicht brauchen, würde man diese mit Zarge entfernen, dann würde das mit der Zählerschranktür wohl auch passen denn die Holzstärke einen Türrahmens liegt bei 2 Zentimetern.
Anders bei einer Stahlzarge aber die wird eher eingesetzt und so früh baut niemand einen Zählerschrank ein.
 
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  • #27
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  • #28
Das heißt doch, dass die Tür zum Raum immer auf sein muss, falls Zählerschranktüre geöffnet werden soll. Allein das ist doch nicht regelkonform, oder? Wenn selbst vor(!) einem HAK (laut TABs) 1,5 Meter frei bleiben müssen. Meine mich an Freiraum von 80 cm VOR dem Zählerschrank als Minimum zu erinnern (TAB Rheinnetz).
Der Freiraum ist ja vorhanden, wenn die Tür zum Raum offen steht. Es gibt auch Lösungen, wo der Zählerschrank (zusammen mit HAK und anderen Installationen) in einem Einbauschrank versteckt wird, da muss die Schranktür dann auch offen stehen.

Andere Idee: 2 Türen am Schrank. Gibt es bestimmt auch als Nachrüstsatz (falls Schrank von Hager).
Und noch eine dritte Idee: Tür zum Raum gegen eine mit 2,10m Höhe tauschen.
 
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  • #29
Die Anforderungen sind doch für D eindeutig beschrieben:

Hier allgemein:
Anforderungen an Zählerschränke / ELEKTRO+

Hier speziell (DIN 18012)
https://www.stw-ludwigslust-grabow.de/wp-content/uploads/2021/10/din18012.pdf

Ein 63cm breiter Raum ist da nicht dabei.
Danke für die guten Links!


Wie ich oben schon mal geschrieben hatte, ist es kein Raum, sondern eben eine "Nische".
Bei der klassischen Nische :D handelt es sich also um eine Nische mit "abschließbarer Tür" (habe ich eben irgendwo in der DIN gelesen).
So das wäre geklärt. Führt uns aber wieder an den Anfang zurück. Die Tür des Zählerschrank lässt sich halt nicht öffnen.....(auch wenn die "Nischentür" offen ist).

1714820683336.png
 
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  • #30
Und noch eine dritte Idee: Tür zum Raum gegen eine mit 2,10m Höhe tauschen.
Nein, wenn der Zählerschrank eine Breite von 55cm hat, kann man 2 schmale Türen einsetzen, die sich dann vollständig öffnen lassen.
 
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  • #31
. Die Tür des Zählerschrank lässt sich halt nicht öffnen.....(auch wenn die "Nischentür" offen ist).
Der Link bzw. dein Bild ist veraltet. Die Hoehe von Zaehlerschraenken mit 950mm gibt es nicht mehr. 1100 oder 1400mm sind Standard.
 
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  • #32
Immer das Dilemma mit nicht unterkellerten Häusern.:(
 
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  • #33
Bei mir sitzt trotz großzügiger Unterkellerung der Zähler im Windfang in einer Nische, schön dezent mit zweiflügeliger Massivholztür. Das finde ich eigentlich sehr praktisch.

Wenn ich mir vorstelle, da müßte bei Erneuerung mal ein klobiger Zählerschrank hin - das würde gar nicht gehen, der müßte in den Keller, dafür müßte ein Regal weichen, und ich müßte jedesmal zum Ablesen in den Keller latschen. Dann bleibt's lieber so, wie's ist.
 
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  • #34
ich würde den Schrankhersteller kontaktieren.
Nicht seine Aufgabe. Ich würde einen Sachverständigen einschalten, der das Haus auf weitere Mängel absucht und dies beim Bauträger reklamieren. Mit dem im Rücken schreckt der BT zurück, bietet dir entweder eine Geldentschädigung an oder behebt die Mängel, indem man die Wand versetzt. Solche Firmen darf man nicht mit Samthandschuhen anfassen, sondern deutliche Sprache sprechen mit Aussicht auf Geldverlust. Sowas verursacht Schmerzen!
 
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  • #35
Wenn ich mir vorstelle, da müßte bei Erneuerung mal ein klobiger Zählerschrank hin - das würde gar nicht gehen, der müßte in den Keller, dafür müßte ein Regal weichen, und ich müßte jedesmal zum Ablesen in den Keller latschen. Dann bleibt's lieber so, wie's ist.
Wann und wie oft bitteschön ist bei Dir denn "jedesmal" ?
 
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  • #36
Nicht seine Aufgabe. Ich würde einen Sachverständigen einschalten, der das Haus auf weitere Mängel absucht und dies beim Bauträger reklamieren. Mit dem im Rücken schreckt der BT zurück, bietet dir entweder eine Geldentschädigung an oder behebt die Mängel, indem man die Wand versetzt. Solche Firmen darf man nicht mit Samthandschuhen anfassen, sondern deutliche Sprache sprechen mit Aussicht auf Geldverlust. Sowas verursacht Schmerzen!

Da gebe ich dir grundsätzlich Recht! Und ich bin auch inzwischen nicht mehr zimperlich. Unser Problem ist eher, dass der Sachverständige dann schnell im 4 Stelligen Bereich liegt und es schwer abzuschätzen ist, ob sich dann weiteres Geld und Anstrengungen lohnen oder ob man am Ende (noch mehr) drauf zahlt. Die Rechtsschutz deckt leider Kosten, die im Zusammenhang mit Erwerb und Bau einer Immobilie stehen nicht ab. Wer schon mal gebaut hat, wird wissen wie viele Dinge man in kurzer Zeit bewältigen muss und bei uns ist diese kleine Klausel _leider_ übergeschwappt. Aber ich möchte jetzt bitte keine Diskussion zum Thema "Verfehlungen von Häuslebauern" eröffnen, sondern lieber schauen welche Möglichkeiten es für die Zukunft gibt ;-)

Von daher bin ich wirklich sehr froh über die ganzen Tipps und Anstrengungen hier. Ich finde es wirklich klasse, dass ihr alle so konstruktiv und hilfsbereit seid! Sowas ist man ja leider heute gar nicht mehr gewohnt. TOP!!!

Das mit der höheren Türe erscheint mir nur möglich, indem man hierbei den Türausschnitt in der Wand vergrößert und neue Zarge + Tür verbaut. Das halte ich für sehr aufwändig.

Den Konfigurator habe ich mal ausprobiert, der erstellt aber nur die Schalteinheit (oder wie das heißt, bin ja kein Prof wie ihr), aber keine Türen.

Hier könnt ihr übrigens besagten Zählerschrank mal Live und in Farbe sehen, oben Links seht ihr die minimale Berührung, die für so viel Unmut sorgt.


20240118_175459.jpg
 
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  • #37
Wie schon mehrfach erwähnt, die 1-flüglige Tür durch eine 2-flügelige Schranktür ersetzen und dann passt das.
 
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  • #38
Wenn der Hersteller das überhaupt anbietet!
 
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  • #39
Wann und wie oft bitteschön ist bei Dir denn "jedesmal" ?
Es ist nicht nur der monatliche Zählerstand, sondern es kann durchaus mehrmals pro Woche auch der momentane Wirkleistungsbezug sein, den ich ablesen möchte. Das wäre umständlicher, wenn ich dazu die enge Treppe in den Keller gehen müßte.
Schönen Gruß nach Quedlinburg mit seiner wunderbaren Altstadt, wo ich in den 90ern mal Musikunterricht nahm.:)
 
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  • #40
Es ist nicht nur der monatliche Zählerstand, sondern es kann durchaus mehrmals pro Woche auch der momentane Wirkleistungsbezug sein, den ich ablesen möchte.
Dafür besorgt man sich für kleines Geld einen Hichi-IR-Lesekopf und spielt den Zählerstand sowie den momentanen Verbrauch auf sein Handy/Tablet/PC. Dann entfällt auch die enge Kellertreppe (zumindest deswegen).
 
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