D
drleo
Guest
- Anspruch auf DIN-Normen
- #1
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe im Vorjahr einen Neubauwohnung gekauft, in der lt. Baubeschreibung DIN 18015-2 zugesprochen wird. Unser Gutachter hat hingegen noch einige Mängel/ Punkte entdeckt, die nach DIN 18015-1 noch zu korrigieren wären wie zB Punkt 5.2.3 (Bei Auslösung des FI Schalters ist nicht nur Strom in einem Teil der Wohnung weg sondern in der Komplettwohnng, da alle Sicherungen über einen FI laufen.) und 5.2.5 (es steht kein Reserveplatz für eine zusätzliche Sicherung zur Verfügung).
Meine Frage an dieser Stelle - in wie weit kann ich die Umsetzung vom Bauträger verlangen? Gibt es vielleicht dazu ein Gerichtsurteil?
Vielen Dank schon im mal im Voraus.
ich habe im Vorjahr einen Neubauwohnung gekauft, in der lt. Baubeschreibung DIN 18015-2 zugesprochen wird. Unser Gutachter hat hingegen noch einige Mängel/ Punkte entdeckt, die nach DIN 18015-1 noch zu korrigieren wären wie zB Punkt 5.2.3 (Bei Auslösung des FI Schalters ist nicht nur Strom in einem Teil der Wohnung weg sondern in der Komplettwohnng, da alle Sicherungen über einen FI laufen.) und 5.2.5 (es steht kein Reserveplatz für eine zusätzliche Sicherung zur Verfügung).
Meine Frage an dieser Stelle - in wie weit kann ich die Umsetzung vom Bauträger verlangen? Gibt es vielleicht dazu ein Gerichtsurteil?
Vielen Dank schon im mal im Voraus.