Der HAK noch zulässig?

Diskutiere Der HAK noch zulässig? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, ich habe heute den Auftrag von meinem Chef bekommen einen Zählerschrank nach TAB 2000 für ein Einfamilienhaus in Niedersachsen zu...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
M

marcus_21

Beiträge
17
Hi,
ich habe heute den Auftrag von meinem Chef bekommen einen Zählerschrank nach TAB 2000 für ein Einfamilienhaus in Niedersachsen zu installieren.
Ist es zulässig den abgebilddeten HAK nochmals zu verwenden und mit einem 4*16mm² anzuschließen. Bestansschutz? Im ermessen des Errichters der neuen Messeinrichtung? Was sieht da TAB des Netzbetreibers (EON Avacon) vor? Habe leider keine konkreten angaben beim Netzbetreiber gefunden vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.
P.S. ist nur ein Beispielbild der HAK an dem ich gearbeitet habe ähnelt dem sehr nur das meiner noch einer wenig kleiner war.

Habe eben noch was im I-Net gefunden da wird euch ganz schlecht schaut mal rein unter Fotogalerie.
http://www.kontrollbuero.ch/

MFG
Marcus
http://upload4.postimage.org/1271969/hak.jpg
 
Solange der HAK in Ordnung ist, würde ich mir da keine Gedanken machen. Der fällt ohnehin in den Aufgabenbereich des EVUs/VNBs.
Die benachrichtigen, und wenn die es für nötig halten, tauschen sie den aus.

Was aber ein wenig problematisch sein kann:
Ich meine, da 25A-Passchrauben zu sehen. kommt das hin? Damit wäre es ja Essig in Sachen Selektivität, oder?

Die Galerien sind allerdings hübsch anzusehen ;)
 
marcus_21 schrieb:
Ist es zulässig den abgebilddeten HAK nochmals zu verwenden und mit einem 4*16mm² anzuschließen.

Mein Bruder hat auch noch so ein Teil. Habe damals die 4x16 mm² von einem Meister anschliessen lassen.

Lutz
 
Genau....ob der Ksten bleibt oder nicht, entscheidet dein Stromlieferant.

Und einen BESTANDSCHUTZ gibt es bei Elektrischen Anlagen NICHT!

Es liegt immer im Ermessen des Betreibers der Anlage, ob er es riskiert die 'alte Kacke' weiter zu betreiben, man kann ihn nur darauf hinweisen das es Müll ist, aber einen rechtlichen Bestandschutz gibt es dabei nicht!

Gruß
Thomas©
 
Schönen Dank für die antworten!
@oemer: es ist nur ein beispielbild. Habe den HAK mit 50A abgesichert.

MFG
Marcus
 
Ich glaube nicht das du den HAK abgesichert hast.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Der HAK noch zulässig?
Zurück
Oben