B
Blitzschläger
- Beiträge
- 425
Die Belastbarkeit von Leitungen in Abhängigkeit u.a. von der Verlegeart und Häufung ist ja in VDE 0298-4 recht ausführlich behandelt. Wie ist das, wenn ich z.B. nur drei Leitungen in einem Kanal verlegen darf, aber insgesamt 12 Leitungen habe? Normalerweise entweder mehr Querschnitt oder geringer absichern. Könnte man die 12 Strippen theoretisch nicht auch auf vier Kabelkanäle aufteilen? Aber dann müßten die Kanäle ja einen gewissen Abstand zueinander haben, sonst würden sich die mittleren zu stark erwärmen. Die Frage ist, wo ist definiert, wie weit die Kanäle auseinanderliegen müssen?