Welchen Erdstab für stark steinhaltigen, felsigen Boden

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  • Welchen Erdstab für stark steinhaltigen, felsigen Boden
  • #1
Hallo,

müssen einen Potentialausgleich an unserem Haus (Bj. va. 1890) nachrüsten, da eine PV-Anlage folgen soll.
Erdband ist erstmal keine Option.

Wir haben allerdings sehr felsigen Untergrund ab ca. einem halben Meter.
So weredn wir vermutlich mehrere verschiedene Stellen ausprobieren müssen.

Frage: Gibts bei den Spitzen unterschiedliche Qualitäten? Welche, die auch bei dickeren Brocken nicht so schnell platt sind?

Den Stab selbst würde ich in V4A nehmen um das ganze nur einmal durchziehen zu müssen.

VG,
Hagen
 
  • Welchen Erdstab für stark steinhaltigen, felsigen Boden
  • #2
Die Spitzen nützen dir bei Fels gar nichts. V4A ist sowieso vorgeschrieben.
 
  • Welchen Erdstab für stark steinhaltigen, felsigen Boden
  • #3
Wenn ich mich nicht irre führt ohnhin an V4A nichts vorbei.
Allerdings hilft das wenig beim Einschlagen.
Möglicherweise ist es da besser ein entsprechend großes und tiefes Loch zu bohren und den V4A Stab dort mit Beton ein zu gießen.
 
  • Welchen Erdstab für stark steinhaltigen, felsigen Boden
  • #4
Den Fels (Basalt) von der Verwitterung her bekommt man schon kaputt.
Ist teils sogar recht brüchig.
Hab ich beim Zisterneneinbau erleben dürfen.

Das mit Beton ausgießen.
Inwieweit ist das sinnvoll? Dadurch verringert man doch die leitende Kontaktfläche Stab-Erde?
 
  • Welchen Erdstab für stark steinhaltigen, felsigen Boden
  • #5
müssen einen Potentialausgleich an unserem Haus (Bj. va. 1890) nachrüsten, da eine PV-Anlage folgen soll.
Ein vollständiger Schutzpotentialausgleich ist schon seit Jahrzehnten vorgeschrieben und auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem eine Funktionserdung (Farbkennung NICHT grün-gelb) in DIN VDE 0100-712 ausdrücklich nicht gefordert und im Regelwerk zweiter Klasse, DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) eindeutig nur empfohlen.
Erdband ist erstmal keine Option.

Wir haben allerdings sehr felsigen Untergrund ab ca. einem halben Meter.
So weredn wir vermutlich mehrere verschiedene Stellen ausprobieren müssen.

Frage: Gibts bei den Spitzen unterschiedliche Qualitäten? Welche, die auch bei dickeren Brocken nicht so schnell platt sind?
Wenn man schon als Eigenleister aus Kostengründen oder wegen Fachkräftemangel seine PV-Anlage entgegen NAV § 13 selbst installiert, könnte man sich ja mal die beiden Regelwerke gönnen und selbst nachchecken, welchen normativen Gehalt anderslautende Behauptungen von normfreien Beratern und Fachautoren haben, die ihre Privatmeinung über gültige Normen stellen und teilweise zwischen Funktionserdung und Schutzpotentialausgleich hin- und her lavieren.

Die wegen Berücksichtigung erneuerbarer Energien im Umfang explodierte aktuelle DIN 18014:2023-06 beansprucht im Gegensatz zur noch anwendbaren Vorgängerausgabe DIN 18014:2014-03 auch für Bestandsbauten zuständig zu sein und macht bezüglich Art, Material, Anzahl und Abmessungen der Erder ganz eindeutige Vorgaben.

Auch die Norm sollte jeder Eli und Eigenleister kennen, dazu gibt es haufenweise frei verfügbare Sekundärliteratur vom ZVEH und den Blitzschutzherstellern. Gegen hartes Gestein hilft keine andere Spitze, da muss man mit dem Eintreiben rechtzeitig aufhören, wenn man die Erdspieße nicht ruinieren will.

Bis zu 200 m² Gebäudegrundfläche sind mindestens
  • 2 Tiefenerder mit 5 m Länge oder 2 Strahlenerder mit 10 m Länge
  • 4 Tiefenerder mit 3 m oder
  • 6 Tiefenenerder mit 1 m
oder eine Kombination daraus gefordert, die primär diagonal angeordnet und alle in Reihe oder sternförmig mit der MET/HES zu verbinden sind. Da drängt sich die Frage auf, ob ein Mischsystem mit einem die Erdfühligkeit verbessernden 10 mm NIRO-Rundleiter als kombinierten Erder und Verbinder nicht besser ist. Alternativ auch zwei Tiefenbohrungen, die mit Bentonit (besser als Beton) verfüllt werden.

Erder mit nur 1 m Länge sind zwangsläufig nicht frostfrei eingebaut und nur eingeschränkt wirksam, weshalb auf die in Sekundärliteratur meist nicht hingewiesen wird. Gegenüber anderen Normen wurde der Mindestabstand auf 1 x Eintreibtiefe reduziert.

EDIT: Textänderung, Tippfehler beseitigt und Strahlenerder nachgetragen
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #6
  • Welchen Erdstab für stark steinhaltigen, felsigen Boden
  • #7
Ein vollständiger Schutzpotentialausgleich ist schon seit Jahrzehnten vorgeschrieben und auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem eine Funktionserdung (Farbkennung NICHT grün-gelb) in DIN VDE 0100-712 ausdrücklich nicht gefordert und im Regelwerk zweiter Klasse, DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) eindeutig nur empfohlen.

Wenn man schon als Eigenleister aus Kostengründen oder wegen Fachkräftemangel seine PV-Anlage entgegen NAV § 13 selbst installiert, könnte man sich ja mal die beiden Regelwerke gönnen und selbst nachchecken, welchen normativen Gehalt anderslautende Behauptungen von normfreien Beratern und Fachautoren haben, die ihre Privtmeinung über gültige Normen stellen und teilweise zwischen Funktionserdung und Schutzpotentialaugleich hin- und her lavieren.

Die wegen Berücksichtigung erneuerbarer Energien im Umfang explodierte aktuelle DIN 18014:2023-06 beansprucht im Gegensatz zur noch anwendbaren Vorgängerausgabe DIN 18014:2014-03 auch für Bestandsbauten zuständig zu sein und macht bezüglich Art, Material, Anzahl und Abmessungen der Erder ganz eindeutige Vorgaben.

Auch die Norm sollte jeder Eli und Eigenleister kennen, dazu gibt es haufenweise frei verfügbare Sekundärliteratur vom ZVEH und den Blitzschutzherstellern. Gegen hartes Gestein hilft keine andere Spitze, da muss man mit dem Eintreiben rechtzeitig aufhören, wenn man die Erdspieße nicht ruinieren will.

< 80 m² Gebäudegrundfläche sind bei Tiefenerdern mindestens
  • 2 mit 5 m Länge oder
  • 4 mit 3 m oder
  • 6 mit 1 m
gefordert, die primär diagonal angeordnet und alle in Reihe oder sternförmig mit der MET/HES zu verbinden sind. Da drängt sich die Frage auf, ob ein Mischsystem mit einem die Erfühligkeit verbesserenden 10 mm NIRO-Rundleiter als komninierten Erder und verbinder nicht besser ist. Alternativ auch zwei Tiefenbohrungen, die mit Bentonit (besser als Beton) verfüllt werden.

Erder mit nur 1 m Länge sind zwangsläufig nicht frostfrei eingebaut und nur eingeschränkt wirksam.
Haben das Haus erst vor ein paar Jahren gekauft.
Waren selbst überrascht, daß kein Potentialausgleich vorhanden ist.
Hinterher ist man immer schlauer.

PV lassen wir vom Fachbetrieb machen.
Der fordert den PA
 
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  • #8
Meinst Du der Stein da hat bessere Leitwerte als der Beton?
Eher nicht.
Wenn Du den Beton ordentlich dünn machst wird der sogar noch Risse und Lücken füllen und den Erder vermutlich besser mit der Umgebung verbinden als nur so eingeschlagen.

Bevor man WU Beton oder Folien in die Fundamente eingebracht hat, hat es auch gelangt den Erder im Fundament aus zu legen.
 
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  • #9
PV lassen wir vom Fachbetrieb machen.
Der fordert den PA
Besser nicht nachfragen wo die Forderung nach einem Potentialausgleich oder exakter einer Funktionserdung stehen soll, auch nicht ob du in das vermutlich nicht vorhandene VDE-Auswahlabo reinsschauen darfst, denn das könnte einen Fluchtreflex auslösen. :)

Siehe das wegen Aktualisierung auf DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 vom Bundesverband Solarwirtschaft und ZVEH zurückgezogene Merkblatt für PV-Installateure, welches mit Ausnahme dieser erst später in Kraft getretenen Normen dem deutschen Normenstand entspricht und bei Voltimum noch online steht.

Weitere Infos, leider nur beschränkt online:
PV_Blitzschutz_Links_[Fo4].png

Dann hoffen wir mal, dass dein Fachbetrieb weiß, dass der empfohlene Funktionserdungsleiter aus 6 mm² Cu in Deutschland abstandslos zu den DC-Leitungen zu verlegen ist und lass uns bitte wissen, welche Farbkennung der hat. :)
 
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  • #10
Nur weil da kein Schutzpotentialausgleich vorgeschrieben ist, heißt es ja nicht, daß man da keinen erstellen könnte.
 
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  • #11
Meinst Du der Stein da hat bessere Leitwerte als der Beton?
Eher nicht.
Aber ja, denn sonst würde das in der Fachliteratur auch nicht zur Bodenverbesserung empfohlen.
Wenn Du den Beton ordentlich dünn machst wird der sogar noch Risse und Lücken füllen und den Erder vermutlich besser mit der Umgebung verbinden als nur so eingeschlagen.
Plädoyers für Murks schließe ich mich nicht an. Auch nicht solchen mit Salz als Lösung.

Wenn aber der Beton fachgerecht verdichtet wird und 5 cm Betondeckung durch Abstandshalter gewährleistet sind, wären auch Tiefenerder aus St/tZn zulässig. Die spezifischen Widerstände einzelner Betonsorten sind schon in den ollen Publikationen von ABB, TGL oder bei Messgeräteanbietern nachzulesen. Wer will mag selbst nachsehen ob er zu Bentonit vergleichbares findet, ich habe gerade objektiv wichtigere Prioritäten.

Erdausbreitungswiderstand [Fo42]_Bentonit.png
Bevor man WU Beton oder Folien in die Fundamente eingebracht hat, hat es auch gelangt den Erder im Fundament aus zu legen.
Richtig, aber das sind weit größere Kontaktflächen und selbst damit gibt es (mit Armierung oder ohne?) lt. Aussage des SV Fröse in den Expertenrunden von Elektronet/de auch Fälle in denen die verschlechterte Erdfühligkeit noch für die Abschaltbedingungen ganzjährig ausreichend war.
 
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  • #12
Also besser einen Erder deutlich zu gering ein schlagen als mit machbaren Methoden tiefer zu kommen?
Halte ich für nicht sinnvoll.
 
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  • #13
Wir reden hier auch wieder nicht vom Blitzschutz sondern von einem Potentialausgleich.
Für diesen ist eine so extrem hochwertige Erdung wie für den Blitzschutz nicht notwendig.
 
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  • #14
Nur weil da kein Schutzpotentialausgleich vorgeschrieben ist, heißt es ja nicht, daß man da keinen erstellen könnte.
Als gelernter Fernsehschrauber ist es mir mittlerweile schnuppe ob EFK oder gar SV zwischen einem Schutzpotentialausgleich und einer Funktionserdung und den zugeordneten Farbkennungen unterscheiden und ob sie noch wissen, dass schutzisolierte Betriebsmittel an grün-gelbe Schutzleiter nicht angeschlossen werden dürfen oder nicht.

Ich warte ab was aus der Einspruchsberatung im Juni zu E DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310, Bbl. 1):2023-12 heraus kommt. So oft wie du bei der DIN 18014 schon daneben lagst, wäre etwas Zurückhaltung angemessen. Ich mag nur ungern zitieren und auf deine letzten Einlassungen auch nicht eingehen.
 
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  • #15
Einer EFK steht es durchaus zu die Schutzklasse eines Betriebsmittels oder einer Anlage zu ändern.
 
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  • #16
Einer EFK steht es durchaus zu die Schutzklasse eines Betriebsmittels oder einer Anlage zu ändern.
Hast du mit der Möglichkeit während der Arbeitszeit wie am Fließband Forenbeiträge zu posten schon mal eine Konformitätserklärung verfasst?

Zurück in die Realität! Den Beitrag von Werner Hörmann; welche Konsequenzen eine Änderung von Schutzklasse 2 in SK 1 hat, suche ich nicht heraus und genehmige mir eine Pause.
 
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  • #17
Ob der TE ernsthaft vorhat ein professionelles Bohrunternehmen für Erdungslöcher zu beauftragen ist fraglich. Womöglich ist er auch von nur einem Erdspieß ausgegangen, der nach DIN 18014:2023-06 aber nicht mehr zulässig ist.

Ausgehend von einem spezifischen Erdungswiderstand von 2000 Ωm, der bei Felsboden bereits zu optimistisch sein dürfte ergibt eine überschlägige Musterberechnung nach ELibSys EBR 02, dass für die Abschaltbedingungen auch ohne PEN allein vier Tiefenerder á 3 m an den Hausecken nicht ausreichen und noch zusätzliche Oberflächenerder oder ein Ringerder nötig sind.

Wenn eine Erdungsanlage notwendig sein sollte, kann man die ohne Kenntnis des wahren spezifischen Erdwiderstands nicht seriös dimensionieren.
 
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