Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW

Diskutiere Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebe Elektriker, es geht um den in unserem Haus verbauten Zählerschrank. Der Bauträger / Elektriker hat sich beim Einbau vermessen, so dass die...
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KingKong84

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  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #1
Liebe Elektriker,
es geht um den in unserem Haus verbauten Zählerschrank. Der Bauträger / Elektriker hat sich beim Einbau vermessen, so dass die Tür des Zählerschranks beim Öffnen gegen die gegenüberliegende Türzarge stößt. Dies hat zur Folge, dass der Schrank sich nur etwa zu 45° bis 55° öffnen lässt. Der Bauträger hat als "Gegenmaßnahme" lediglich angeboten die Zählertür ganz zu entfernen, was ich für technisch fahrlässig halte. Eine Tieferlegung des Zählerschranks um 2cm sei zu aufwändig. Der Zählerschrank hängt in einem ca 1,5m² großen Technikraum, in dem sich auch der Hauswasseranschluss befindet und die Heizungs- sowie Wasserrohre sich befinden.

Das vorhandene Türen sich zu mindestens 90° öffnen lassen sollten, konnte ich bereits durch dieses Forum in Erfahrung bringen. Was ich jetzt aber nirgends finde ist eine Angabe dazu, ob die Türe überhaupt Pflicht ist? Der Elektriker behauptet es sei kein Problem diese zu entfernen- allerdings hätte der natürlich auch die Arbeit, wenn es um eine Tiefersetzung des Zählerschranks ginge...

Ich würde mich sehr über konstruktive Beiträge freuen und bedanke mich im Voraus.
LG
 
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  • #2
Kenne den Schrank nicht. Normalerweise lassen sich die Türen 180° drehen und dann auf der anderen Seite montieren. funktioniert ohne Umbau des Anschlages, falls Du da an eine Kühlschranktür denkst ;)
 
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  • #3
Ha, danke! Du Fuchs! :p
Ist nur leider dann das gleiche Problem. Sorry, für die schlechte Beschreibung. Ich versuche mal ein kleines Bild anzuhängen, vielleicht wird das Problem dann deutlicher. Bestaunt mein künstlerisches Talent :-D

Zählerschrank.jpg

Die Zählertür stößt mit den oberen 2 cm gegen die obere Türzarge gegenüber, egal wie rum man öffnet.
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #4
War die Tür noch nicht da, als der Schrank installiert wurde? Eindeutig ein Mangel, welcher zu beseitigen ist. Wo ist denn der große Aufwand, den Schrank niedriger zu setzen? Geben die Leitungen keine 2 cm mehr nach?
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #5
Ha, danke! Du Fuchs! :p
Ist nur leider dann das gleiche Problem. Sorry, für die schlechte Beschreibung. Ich versuche mal ein kleines Bild anzuhängen, vielleicht wird das Problem dann deutlicher. Bestaunt mein künstlerisches Talent :-D

Anhang anzeigen 30145

Die Zählertür stößt mit den oberen 2 cm gegen die obere Türzarge gegenüber, egal wie rum man öffnet.
Das heißt doch, dass die Tür zum Raum immer auf sein muss, falls Zählerschranktüre geöffnet werden soll. Allein das ist doch nicht regelkonform, oder? Wenn selbst vor(!) einem HAK (laut TABs) 1,5 Meter frei bleiben müssen. Meine mich an Freiraum von 80 cm VOR dem Zählerschrank als Minimum zu erinnern (TAB Rheinnetz).

Andere Idee: 2 Türen am Schrank. Gibt es bestimmt auch als Nachrüstsatz (falls Schrank von Hager).
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #6
Ja, ich sehe das genauso! Den Mangel hatten wir beim Bauträger angezeigt, dieser den Elektriker informiert und dann im Ergebnis uns nur mitgeteilt, dass der Elektriker die Schranktüren abnehmen könnte als "Lösung". Hier die anonymisierte Stellungnahme:

Die Arbeiten sind unter Umständen ohne vorherige umfangreiche Umbauarbeiten seitens des örtlichen Versorgers teilweise nicht möglich.

Die Ausführung einer Elektro-Unterverteiler in einem Raum der nicht als Feuchtraum eingestuft wird, darf auch ohne der Tür zu dem Unterverteiler erfolgen. Wenn Sie sich wünschen kann die Fa. *** bei der nächster Gelegenheit vorbei kommen und Ihnen die Tür aushängen und entsorgen. Hierzu bitten wir um Ihre Rückmeldung.

Bei Installation des Zählerschranks waren die Türzargen noch nicht eingebaut, aber natürlich geplant...

Für mich wäre es wichtig zu wissen, ob es stimmt, dass man die Türen gar nicht braucht. Wenn es hier eine Norm gäbe, auf die man verweisen könnte, würde sich ggf. auch ein Streit lohnen. Ansonsten kostet es mich nur wieder Zeit und Geld, dass ich einfach nicht mehr bereit bin zu geben... Danke euch!
 
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  • #7
War die Tür noch nicht da, als der Schrank installiert wurde? Eindeutig ein Mangel, welcher zu beseitigen ist. Wo ist denn der große Aufwand, den Schrank niedriger zu setzen? Geben die Leitungen keine 2 cm mehr nach?
Wenn der Schrank noch leer ist, könnte man das sicher machen. Vollinstalliert willst Du das nicht wirklich tun...
 
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  • #8
Die Arbeiten sind unter Umständen ohne vorherige umfangreiche Umbauarbeiten seitens des örtlichen Versorgers teilweise nicht möglich.

Die Ausführung einer Elektro-Unterverteiler in einem Raum der nicht als Feuchtraum eingestuft wird, darf auch ohne der Tür zu dem Unterverteiler erfolgen. Wenn Sie sich wünschen kann die Fa. *** bei der nächster Gelegenheit vorbei kommen und Ihnen die Tür aushängen und entsorgen. Hierzu bitten wir um Ihre Rückmeldung.

Da fehlt das Wörtchen "kostennneutral" bei ".....entsorgen". ;) Sorry das musste ich mir geben.......

Mal im Ernst. Der "Raum" war natürlich immer schon zu klein in der Tiefe. M.E. kann man die Tür auch weggelassen. Aber das ist doch nicht die Lösung, die Du möchtest.
Lösung: nimm die Tür ab, und wenn alles installiert ist, setz' sie wieder ein. Wenn danach dann wirklich dran gearbeitet werden muss, lässt sich die Tür auch in wenigen Sekunden ausbauen. Geht genauso schnell wie aufmachen.
Ansonsten mal schauen, ob es nicht auch eine 2-flügelige Türe gibt. Die wäre natürlich vom Bauträger zu zahlen.
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #9
Ich würde auch versuchen auf einen 2 flügeligen Schrank umzurüsten, wenn möglich
Ob eine Tür überhaupt Pflicht ist, kann ich auch nicht sagen.


PS: übrigens: Arbeits- und Bedienbereich vor einem Zählerschrank

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  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #10
Ich danke euch für die Tipps!
Das mit dem Bedienbereich ist aufschlussreich, aber ich denke das Mindestmaße für Arbeits- und Bedienfläche bei geöffneter Zimmertür eingehalten werden. Zumindest würde es mit den Maßen passen und ich kann keine Einschränkung in Bezug auf "dauerhaft offenen Zugang" etc. dazu finden.

Das mit der Flügeltür ist auf jeden Fall eine gute Idee! Der Schrank ist von der Fa. Schiegl. Ich werde mich mal umschauen, ob ich dazu was finde.
Meine Alternatividee wäre gewesen: Oberen Bereich ab flexen, entgraten, lackieren, fest am Zählerschrank montieren und dann die verkürzte Tür in den verkleinerten Bereich wieder einbauen.
Aber bevor ich irgendwas anpacke, würde ich halt gern rauskitzeln was geht und mit einer entsprechenden Norm etc. hätte ich Kanonenfutter :D

Zählerschrank ist übrigens komplett befüllt, wohnen schon seit über einem Jahr im Haus. Zieht sich einfach alles wie Kaugummi bei dem BT. Aber wehe ich hätte mal einen Cent zu spät überwiesen...
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #13
Ich bin mir einerseits nicht sicher: die VDE AR-4100 verweist auf die VDE 0603. Da die aber für Installateure nicht frei einsehbar ist, wird verbaut was kommt.

Andererseits, ist ein Zählerschrank IP44, z.B. Das gilt dann auch nur mit Tür.

Im Zweifel konsultiere ich immer den Messstellenbetreiber. Wenn der da einen Zähler setzt, dann ok.

Andererseits#2 ist der Raum eh zu klein und zu kurz. Da hätte ich keinen Schrank eingebaut.

Denke daran: der Elektro Installateur *muss* dir für die Anlage ein Inbetriebnahmeprotokoll VDE 0100-600 aushändigen!!
Die entweder fehlende oder nicht zu öffnenden Tür ist nach Mängelliste zu dokumentieren. Damit bist du als Betreiber dann raus.
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #14
Warum sollte die für "installateure" nicht einsehbar sein?
Als Fachunternehmen muß man sich schon die Normen kaufen die man braucht!

Eine fehlende Tür oder eine die ich aushänge müßte würde ich nicht akzeptieren.

Ich finden den Platz da an sich schon deutlich zu eng.
Gibt es wenigstens Etagenverteiler? Nein? das würde auch nicht der DIN 18015 entsprechen.
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #15
Warum sollte die für "installateure" nicht einsehbar sein?
Als Fachunternehmen muß man sich schon die Normen kaufen die man braucht!
Danke für den Hinweis.

Für Normen Zukäufe gebe ich im Jahr mehrer tausend Euro aus.
Diese spezielle 0603 brauche *ich* nicht. Die braucht in der Praxis niemand.

Es ist zudem so, dass die VDE DKE entscheidet, welche Normen in das Installateurspaket kommt, damit der/die seinen Job machen kann.
Diese Diskussion, dass das nicht reicht, hatte ich mit denen schon ... bringt nichts.

Genauso hatte ich die Diskussion dieser Tage mit einem Bauherren, dass in den viel zu kleinen Hausanschlussraum keine Zähleranlage kommt. Feddich. Komme wieder, wenn Platz nach DIN ist.
 
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  • #16
Das Auswahlpaket ist nur ein Angebot des Verlages, wenn daß nicht ausreicht kauft man diese dazu.
Das gehört zum Grundlegenenden Handwerkszeug eines Fachbetriebes sich passend zu informieren!
Für was Du da mehrere k€ im Jahr brauchst weiß ich nicht.
Das 0815 Abo kostet im Jahr so etwa 500€ wenn man da noch ein paar Normen Zukauft eben etwas mehr.
 
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  • #17
Das gehört zum Grundlegenenden Handwerkszeug eines Fachbetriebes sich passend zu informieren!
Für was Du da mehrere k€ im Jahr brauchst weiß ich nicht.
Das 0815 Abo kostet im Jahr so etwa 500€ wenn man da noch ein paar Normen Zukauft eben etwas mehr.
Ich mache weit mehr als 0815 und Installationen. Das summiert sich schnell.

Und nein, die 0603 um die es hier ging könnte Details zur Tür geben, muss es aber nicht und daher wird sie nicht gekauft, sondern der Mangel protokolliert.
 
  • Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
  • #18
Ich würde ZUERST mal den VNB konsultieren und freundlich um einen Ortstermin bitten.
Dann erfragen, ob die bauliche Lösung mit der (Zimmer)tür direkt vor dem Zähler überhaupt so zulässig ist.
Falls ja, DANN die eigenen Ideen abfragen nach Zulässigkeit:
a) Doppeltür
b) gar keine Tür
c) abflexen, wie von Dir beschrieben

DANACH entscheiden, denn was der VNB sagt, ist für Dich entscheidend und nicht der Bauträger.
 
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  • #19
Meine Alternatividee wäre gewesen: Oberen Bereich ab flexen, entgraten, lackieren, fest am Zählerschrank montieren und dann die verkürzte Tür in den verkleinerten Bereich wieder einbauen.
Das würde ich auf gar keinen Fall machen, denn dadurch wird die Tür völlig instabil. Dann kannst du auch ein Stück Pappe davorhängen.
 
Thema: Zählerschrank - Türe Vorschrift oder nicht? NRW
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