Moorkate schrieb:
Vergessen oder falsch dagestellt wird bei den Beträgen immer wieder, dass die DIN eine Empfehlung eines wirtschafsintressengelenkten Vereins ist und keine gesetzliche Gesetzeskraft hat.
Weder DIN noch VDE beanspruchen Gesetzeskraft, das
Gegenteil ist richtig. Aber Hauptsache ein weiteres Mal eine Unterstellung in die Welt gesetzt.
Dass Normen die Minimum-Basis der Anerkannten Regeln der Technik darstellen und die ohne vertraglichem Ausschluss von jedem Auftragnehmer - oder auch mehr - geschuldet werden, wurde schon zigmal genannt. Auf Bitten, doch gegenteilige Urteile zu benennen, folgt regelmäßig nix oder nur heiße Luft. Auch jetzt wird keiner der Ultras ein Urteil zitieren, das die
Verbindlichkeit der Anerkannten Regeln der Technik ohne anderslautende Individualvereinbarung ausschließt.
Wer noch nicht mal die TAB anerkennt, wird bei nächster Gelegenheit wieder zum Rundumschlag ansetzen und mit dubiosen Unterstellungen operieren.
Duden schrieb:
Pamphlet = Streit- oder Schmähschrift
Das trifft auf keine einzige DIN- oder VDE-Publikation zu, auf manche Beiträge notorischer Anti-Normen-Anarchisten aber schon. Die müssen dann als Katalysator für die eigene Fortbildungsresistenz herhalten.
Auch ich hätte nichts dagegen, wenn die Normen kostenlos zur Verfügung gestellt würden. Wer heute keinen Bock hat Sekundärliteratur zu lesen, wird auch dann kaum lese- und fortbildungswilliger sein und sich andere Ausreden für seine Wissensdefizite ausdenken. Um zu wissen, was in der DIN 18014:2014-03 steht, braucht man weder vertragstreu ein VDE-Auswahlabo noch die Norm selbst. Und trotzdem wird jede Menge Stuss gepostet.
Voraussetzung für eine wahrheitsgemäße Zähleranmeldungen bei allen Neubauten ist, dass die Erdungsanlagen nach DIN 18014:2014-03 ausgeführt wurden. Seit 2009-09 sind bei nicht erdfühligen Fundamenten/Bodenplatten - mit und ohne Bewehrung - NIRO-Ringerder mit max. 20 x 20 bzw. 10 x 10 Meter Maschenweite zu verlegen. Wer nach mittlerweile 7 Jahren noch immer nicht mal das kleine 1 x 1 der Gebäudeerdung beherrscht, hat als Eli den Beruf verfehlt.
Dass nur europäisch oder international harmonisierte Normen verbindlich sind, entbehrt der Logik, denn dann wären alle früher noch nicht harmonisierten Normen Pipifax gewesen.
Bevor noch mehr haltlose Thesen gepostet werden, bitte mal
§ 319 StGB,
§ 633 BGB und
Kommentare dazu lesen, danach kann man sich die Lektüre der VOB sparen.
Pumukel schrieb:
Die Europanormen haben Dank Europarecht, das über dem Landesrecht steht Gesetzescharakter.
Demnach sind also IEC, CENELEC und Co. im Gegensatz zu DIN und VDE oder DKE keine privaten Verbände?
Wie passt das damit zusammen, dass die letzte Ausgabe der IEC 60728-11 für Antennensicherheit im März von den nationalen (allesamt privaten) Komittes wie z. B. dem DKE verabschiedet wurden, aber noch immer nicht als EN 60728-11 in europäisches und als DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) in nationales Recht umgesetzt wurden?