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Gruwe
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- HA-Sicherung als Zählervorsicherung?
- #1
Hallo,
bin leider im Regelwerk nicht ganz drin, hab bereits die TAB durchgewälzt, nur finde ich dort keine hinreichende Antwort auf meine etwas verzwickte Problematik und möchte mich ein wenig vorbereiten auf die anstehenden Abstimmungen mit dem Energieversorger!
Folgende Situation:
Wir haben hier in unserem Gebäude auf der Arbeit ein HAK mit NH-Sicherungen 100A an den ein Zählerverteiler angeschlossen ist, hauptsächlich unsere Zähler. Nun möchten wir den Anschluss verstärken, da wir eine 90kW-Anlage anschließen möchten. Der Anschluss ist laut Aussage Energieversorger auf 200A verstärkbar.
Soweit, so gut!
Ohne jetzt erstmal genauer auf die Gründe einzugehen, hier die Fragestellung:
Angenommen, wir errichten eine Wandlermessung unmittelbar hinter dem HAK. Aus dem Wandlerschrank wird dann weiterhin der vorhandene Zählerverteiler versorgt, zudem parallel dazu ggf. noch ein Wandlerschrank mit zwei Wandlermessungen für die beiden Anschlüsse der 90kW-Anlage (haben wir aufgeteilt, wegen der Selektivität, jeweils 100A bzw. 80A).
Nun stellt sich mir das Problem der Selektivität:
Hausanschluss 200A
Direkt dahinter der alleinige Zähler (Wandler), vollselektiv mit entsprechend 125A Zählervorsicherung
Dahinter dann die 100A Absicherung für einen Angang für die Anlage, hier ist keine volle Selektivität mehr gegeben
Nun meine Frage:
Da wir ja nur einen einzigen Zähler direkt unmittelbar (halt nur die 2-3m Kabel bis zum Wandlerschrank) hinter dem HAK haben, ist es nicht möglich, auf die Selektivitätsstufe vor dem Zähler zu verzichten (in die Steckplätze eben Trennmesser rein) damit quasi die HAK-Sicherungen als Zählervorsicherung fungiert? Dann sind die beiden Zuleitungskabel nach der Wandlermessung zwar nicht selektiv, aber damit könnten wir leben, da es sich auch eben nur um 5m Zuleitungen handelt!
Hat da Jemand Erfahrungen, ob Energieversorger das machen? Oder kennt ihr andere Lösungen für das Problem?
Danke und MfG
bin leider im Regelwerk nicht ganz drin, hab bereits die TAB durchgewälzt, nur finde ich dort keine hinreichende Antwort auf meine etwas verzwickte Problematik und möchte mich ein wenig vorbereiten auf die anstehenden Abstimmungen mit dem Energieversorger!
Folgende Situation:
Wir haben hier in unserem Gebäude auf der Arbeit ein HAK mit NH-Sicherungen 100A an den ein Zählerverteiler angeschlossen ist, hauptsächlich unsere Zähler. Nun möchten wir den Anschluss verstärken, da wir eine 90kW-Anlage anschließen möchten. Der Anschluss ist laut Aussage Energieversorger auf 200A verstärkbar.
Soweit, so gut!
Ohne jetzt erstmal genauer auf die Gründe einzugehen, hier die Fragestellung:
Angenommen, wir errichten eine Wandlermessung unmittelbar hinter dem HAK. Aus dem Wandlerschrank wird dann weiterhin der vorhandene Zählerverteiler versorgt, zudem parallel dazu ggf. noch ein Wandlerschrank mit zwei Wandlermessungen für die beiden Anschlüsse der 90kW-Anlage (haben wir aufgeteilt, wegen der Selektivität, jeweils 100A bzw. 80A).
Nun stellt sich mir das Problem der Selektivität:
Hausanschluss 200A
Direkt dahinter der alleinige Zähler (Wandler), vollselektiv mit entsprechend 125A Zählervorsicherung
Dahinter dann die 100A Absicherung für einen Angang für die Anlage, hier ist keine volle Selektivität mehr gegeben
Nun meine Frage:
Da wir ja nur einen einzigen Zähler direkt unmittelbar (halt nur die 2-3m Kabel bis zum Wandlerschrank) hinter dem HAK haben, ist es nicht möglich, auf die Selektivitätsstufe vor dem Zähler zu verzichten (in die Steckplätze eben Trennmesser rein) damit quasi die HAK-Sicherungen als Zählervorsicherung fungiert? Dann sind die beiden Zuleitungskabel nach der Wandlermessung zwar nicht selektiv, aber damit könnten wir leben, da es sich auch eben nur um 5m Zuleitungen handelt!
Hat da Jemand Erfahrungen, ob Energieversorger das machen? Oder kennt ihr andere Lösungen für das Problem?
Danke und MfG