Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten

Diskutiere Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Servus zusammen, in einem anderen Beitrag schildere ich ja gerade den Aufbau meines 100A Wandlerschrankes, aber jetzt beschäftigt mich noch eine...
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Loxodan

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Servus zusammen,
in einem anderen Beitrag schildere ich ja gerade den Aufbau meines 100A Wandlerschrankes, aber jetzt beschäftigt mich noch eine Frage die ich davon mal loslösen will, weil prinzipiell davon unabhängig und ich eure Einschätzung gerne hören möchte:

Ich habe das Originaldokument aus 1973 von unserem Haus wo folgendes auf der Auftragsbestätigung steht:

Neuanschluss, Nennstrom A , 3x100 (sonst keine weiteren technischen Angaben)

So was bedeutet denn das eigentlich technisch? Sind damit die maximalen Sicherungen gemeint die im HAK gesetzt werden, denn dann hätte ich ja de facto nur maximal 63A im Vorzählerbereich weil ja Selektivität von 1,6 eingehalten werden muss.
Heute wäre sowas ja fast irreführende Werbung oder? :)

Oder wäre es dann zulässig das im HAK 160A Sicherungen eingesetzt werden das ich dann bei 1,6 tatsächlich meine 100A setzen darf?

Bitte keine Diskussionen ob man das wirklich benötigt, es geht mir wirklich nur darum die Angabe und deren Umsetzung zu verstehen.

DANKE
 
Wenn du damals für ,3*100 bezahlt hast dann stehen dir auch 3*100 zu
 
Wenn du damals für ,3*100 bezahlt hast dann stehen dir auch 3*100 zu
Ja das habe ich ja aber nicht gefragt. Ich habe gefragt auf welche Stelle sich die Lieferbestätigung bezieht.
Wenn es sich um den HAK handelt dann ist es ja eine für den Kunden irreführende Angabe, denn gleichzeitig sind ja Zählervorsicherungen gefordert, die ja selektiv sein sein müssen mit Faktor 1,6. Somit wären von den 100A Brutto ja nur noch 63A netto übrig. Deswegen meine Frage: Auf welche Stelle kann man sich bei der Lieferzusagen berufen?
Oder es gibt keine Selektivitätsforderung (was ich nicht glauben kann) zwischen HAK und Vorzähler. Dann würde sich die Frage erübrigen. Verstanden was ich meine?
 
Welche Anschlussleistung (die wird in kW angegeben) dir vertraglich zusteht, kann dir einzig der Versorger sagen.

Meines erachtens bezieht sich die Aussage aus 1973 möglicherweise darauf, das dort ein HAK mit 100A Nennstrom (KH00) verbaut wurde? Wie die Hausanschlussleitung belastet werden darf, und welche Hausanschlussicherung dem zugeordnet wurden, geht daraus nicht hervor.
 
Welche Anschlussleistung (die wird in kW angegeben) dir vertraglich zusteht, kann dir einzig der Versorger sagen.

Meines erachtens bezieht sich die Aussage aus 1973 möglicherweise darauf, das dort ein HAK mit 100A Nennstrom (KH00) verbaut wurde? Wie die Hausanschlussleitung belastet werden darf, und welche Hausanschlussicherung dem zugeordnet wurden, geht daraus nicht hervor.

Naja ich wollte ja ohne Informationen zu haben eben nicht als erstes den Versorger fragen, das wäre taktisch unklug.
Damals gab es wohl noch keine Anschlussangaben in kW und das würde auch nix an der Frage ändern..

Wer hat denn hier vor kurzem einen Hausanschluss beantragt?

- Was hast du per Prospekt oder Auswahl bestellt?
- Was wurde brutto im HAK abgesichert
- Was wurde netto am Vorzähler abgesichert?

Es muss doch eine rechtliche einheitliche Definition geben WO diese bestellte Leistung anliegen muss,
am HAK oder am Vorzähler (also tatsächlich nutzbare Leistung)?
Es kann ja am Ende wie oben nicht zulässig sein, das man z.B. 100A bestellt, aber durch die Forderung des VNB über eine selektive Vorsicherung am Zähler dann automatisch nur noch 3x63A zur Verfügung hat?

Oder ich frag mal anders: Ist zwischen HAK und Vorzähler zwingend eine Selektivität gefordert, denn dann kann ich die HAK Leistung 1 zu 1 durchgeben?
 
Naja ich wollte ja ohne Informationen zu haben eben nicht als erstes den Versorger fragen, das wäre taktisch unklug.
Damals gab es wohl noch keine Anschlussangaben in kW und das würde auch nix an der Frage ändern..

Wer hat denn hier vor kurzem einen Hausanschluss beantragt?

- Was hast du per Prospekt oder Auswahl bestellt?
- Was wurde brutto im HAK abgesichert
- Was wurde netto am Vorzähler abgesichert?

Es muss doch eine rechtliche einheitliche Definition geben WO diese bestellte Leistung anliegen muss,
am HAK oder am Vorzähler (also tatsächlich nutzbare Leistung)?
Es kann ja am Ende wie oben nicht zulässig sein, das man z.B. 100A bestellt, aber durch die Forderung des VNB über eine selektive Vorsicherung am Zähler dann automatisch nur noch 3x63A zur Verfügung hat?

Oder ich frag mal anders: Ist zwischen HAK und Vorzähler zwingend eine Selektivität gefordert, denn dann kann ich die HAK Leistung 1 zu 1 durchgeben?
100A ist keine Leistungsangabe.

Wenn im HAK 100A Sicherungen verbaut sind, muss das deine Leitung bis zur Zählervorsicherung/SLS auch abkönnen.

Bei 100A wären das 25mm2 -35mm2. Je nach Länge.
 
Sorry aber das sind doch alles keine Antworten auf meine konkret gestellten Fragen.

JA 100A ist keine Leistungsangabe aber offensichtlich war das die "Bestelleinheit" 1973
Und auch JA muss die Hauptleitung die Leistung können mit der Sie abgesichert ist, ergibt sich doch von selbst.

Das hat alles mit meine Fragen nix zu tun..
 
Sorry aber das sind doch alles keine Antworten auf meine konkret gestellten Fragen.

JA 100A ist keine Leistungsangabe aber offensichtlich war das die "Bestelleinheit" 1973
Und auch JA muss die Hauptleitung die Leistung können mit der Sie abgesichert ist, ergibt sich doch von selbst.

Das hat alles mit meine Fragen nix zu tun..
Die kann doch aber so auch niemand beantworten ??? Außer dein VNB!
 
Nein, es ist nicht zulässig dort 160A einzusetzen.

Ja, es ist üblich bei Einkundenanlagen die Hausanschlussicherung als Trennvorichtung vor der Messung zu nutzen bei derartigen Strömen!
oder eben einen 100A SLS z.B.
 
Die kann doch aber so auch niemand beantworten ??? Außer dein VNB!
Was Ihr immer mit dem VNB als Alleinwissende Gottheit und einziger Regelaufsteller habt ist mir schleierhaft :)
Es muss doch eine VNB übergreifende rechtliche Grundlage geben, welche definiert was "Anschlussleistung" im rechtlichen Sinne bedeutet! Dann könnte ja mein VNB jetzt behaupten das die 3x100A im Nachbarort am Ortstrafo anliegen, oder im HAK.

Ein Beispiel: Wenn du Waren liefern lässt gibt es klare Definitionen wie: frei Haus, frei Bordsteinkante,. und das ist bis ins letzte Detail beschrieben. Da kann auch ein DHL, Hermes, oder wie die heissen nix selber definieren..
 
Nein, es ist nicht zulässig dort 160A einzusetzen.

Ja, es ist üblich bei Einkundenanlagen die Hausanschlussicherung als Trennvorichtung vor der Messung zu nutzen bei derartigen Strömen!
oder eben einen 100A SLS z.B.
Ok Danke, dann ist das die zulässige Lösung wie man eine "Beschneidung" durch Selektivitätsanforderung umgehen kann.
Wenn das zulässig ist, könnte ja bei mir die 100A im HAK gesetzt werden und die NH Vorsicherungen mit Trennmessern bestückt werden (SLS ist unzulässig bei Wandlern deswegen NH00). Damit wäre die HAK die Vorsicherung und ich könnte im Extremfall die 100A voll nutzen. Um es nicht ganz auf die Spitze zu treiben wäre ich auch mit 100A HAK und 80A Vorsicherung zufrieden.
Mit dem Vorschlag würde ich mal ins Rennen gehen wollen.
 
Weiterhin gilt dabei:

Das musst du mit deinem VNB abstimmen! Auch wenn du es nicht hören magst!

Was bei dir zulässig ist kann im Nachbarort schon hochgradig verboten sein!
 
Weiterhin gilt dabei:

Das musst du mit deinem VNB abstimmen! Auch wenn du es nicht hören magst!

Was bei dir zulässig ist kann im Nachbarort schon hochgradig verboten sein!
Ich habe auch nirgendwo was anderes geschrieben, es geht hier darum den rechtlichen Spielraum zu kennen in welchem man in die Verhandlungen einsteigt.
 
Es gibt kein Gesetz dazu.
Der VNB ist dafür zuständig.
Genau, der VNB darf sich in einem rechtsfreien Raum innerhalb der BRD bewegen...

Es ist ein Unternehmen das sich zuallererst wie alle Wettbewerber auch unter anderen dem BGB, HGB auch zahlreichenden übergreifenden technischen Reglementierungen und Vereinbarungen ( z.B. Bundesnetzagentur) unterstellen muss.
Innerhalb des Ihm zugestandenem individuellen Gestaltungsbereiches kann er gerne eigene Regeln aufstellen sofern diese keine übergeordneten verletzen, das ist ok, wobei dieser Wildwuchs in dem Land ein Graus ist, anderes Thema...

Aber einen definierten Begriff wie "Anschlussleistung" der bei allen VNB Verwendung findet und somit rechtlich vergleichbar sein muss KANN und DARF er nicht selber nach Gutdünken abändern oder individuell gestalten.
Am Ende berechnet dir dein Energieversorger am Ende noch die bezogenen Arbeit mit W= (2xU)x(2xI)x(3xt) :)
 
Genau, der VNB darf sich in einem rechtsfreien Raum innerhalb der BRD bewegen...

Es ist ein Unternehmen das sich zuallererst wie alle Wettbewerber auch unter anderen dem BGB, HGB auch zahlreichenden übergreifenden technischen Reglementierungen und Vereinbarungen ( z.B. Bundesnetzagentur) unterstellen muss.
Innerhalb des Ihm zugestandenem individuellen Gestaltungsbereiches kann er gerne eigene Regeln aufstellen sofern diese keine übergeordneten verletzen, das ist ok, wobei dieser Wildwuchs in dem Land ein Graus ist, anderes Thema...

Aber einen definierten Begriff wie "Anschlussleistung" der bei allen VNB Verwendung findet und somit rechtlich vergleichbar sein muss KANN und DARF er nicht selber nach Gutdünken abändern oder individuell gestalten.
Am Ende berechnet dir dein Energieversorger am Ende noch die bezogenen Arbeit mit W= (2xU)x(2xI)x(3xt) :)
Aber wisst Ihr was, weil hier keiner definitiv die Antwort kennt, werde ich mal eine Mail an die Bundesnetzagentur schreiben
und mir die genaue Definition einholen und die Frage nach der Selektivitätsreduktion erfragen. Keep you posted! :)
 
Genau, der VNB darf sich in einem rechtsfreien Raum innerhalb der BRD bewegen...

Es ist ein Unternehmen das sich zuallererst wie alle Wettbewerber auch unter anderen dem BGB, HGB auch zahlreichenden übergreifenden technischen Reglementierungen und Vereinbarungen ( z.B. Bundesnetzagentur) unterstellen muss.
Innerhalb des Ihm zugestandenem individuellen Gestaltungsbereiches kann er gerne eigene Regeln aufstellen sofern diese keine übergeordneten verletzen, das ist ok, wobei dieser Wildwuchs in dem Land ein Graus ist, anderes Thema...

Aber einen definierten Begriff wie "Anschlussleistung" der bei allen VNB Verwendung findet und somit rechtlich vergleichbar sein muss KANN und DARF er nicht selber nach Gutdünken abändern oder individuell gestalten.
Am Ende berechnet dir dein Energieversorger am Ende noch die bezogenen Arbeit mit W= (2xU)x(2xI)x(3xt) :)
 

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Genau, der VNB darf sich in einem rechtsfreien Raum innerhalb der BRD bewegen...

Es ist ein Unternehmen das sich zuallererst wie alle Wettbewerber auch unter anderen dem BGB, HGB auch zahlreichenden übergreifenden technischen Reglementierungen und Vereinbarungen ( z.B. Bundesnetzagentur) unterstellen muss.
Innerhalb des Ihm zugestandenem individuellen Gestaltungsbereiches kann er gerne eigene Regeln aufstellen sofern diese keine übergeordneten verletzen, das ist ok, wobei dieser Wildwuchs in dem Land ein Graus ist, anderes Thema...

Aber einen definierten Begriff wie "Anschlussleistung" der bei allen VNB Verwendung findet und somit rechtlich vergleichbar sein muss KANN und DARF er nicht selber nach Gutdünken abändern oder individuell gestalten.
Am Ende berechnet dir dein Energieversorger am Ende noch die bezogenen Arbeit mit W= (2xU)x(2xI)x(3xt) :)
Was denkst du wohl, wieso es unterschiedliche Netzformen und TABs gibt?

Seit wann ist es Deutschland alles zentral gesetzlich geregelt?
 
Netter Screenshot. Und der soll uns jetzt was sagen?
Was denkst du wohl, wieso es unterschiedliche Netzformen und TABs gibt?

Seit wann ist es Deutschland alles zentral gesetzlich geregelt?
Was ändert das an meiner Aussage??
Natürlich gibt es unterschiedliche Netzformen und für jede gibt es zenta
 
Netter Screenshot. Und der soll uns jetzt was sagen?
Was denkst du wohl, wieso es unterschiedliche Netzformen und TABs gibt?

Seit wann ist es Deutschland alles zentral gesetzlich geregelt?
Was ändert das an meiner Aussage??
Natürlich gibt es unterschiedliche Netzformen und für jede gibt es zentrale Vorgaben auch von der Netzagentur.
Und das es unterschiedliche TAB's gibt hab ich doch oben auch beschrieben "innerhalb des individuellen Gestaltungsraumes"

Also was hast du jetzt an Neuerungen in die Diskussion gebracht?
 
Thema: Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten

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