Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten

Diskutiere Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Servus zusammen, in einem anderen Beitrag schildere ich ja gerade den Aufbau meines 100A Wandlerschrankes, aber jetzt beschäftigt mich noch eine...
Was Ihr immer mit dem VNB als Alleinwissende Gottheit und einziger Regelaufsteller habt ist mir schleierhaft :)
Es muss doch eine VNB übergreifende rechtliche Grundlage geben, welche definiert was "Anschlussleistung" im rechtlichen Sinne bedeutet! Dann könnte ja mein VNB jetzt behaupten das die 3x100A im Nachbarort am Ortstrafo anliegen, oder im HAK.
Das hast du richtig erkannt. In VNB ist ein Monopolist, der seine Regel im gewissen Bereich selbst definieren kann, hne sich selber dran halten zu müssen.

Und hier im Forum mit unterwegst!
 
Das hast du richtig erkannt. In VNB ist ein Monopolist, der seine Regel im gewissen Bereich selbst definieren kann, hne sich selber dran halten zu müssen.

Und hier im Forum mit unterwegst!
Naja soll ja nicht falsch rüberkommen, da arbeiten ja Menschen wie du und ich und auch der VNB hat wirtschaftliche Interessen, alles gut.
Man muss sich halt selber viel aneignen an Wissen um auf Augenhöhe verhandeln und diskutieren zu können.
Sicher im Forum unterwegs, ist ja auch "schwer" zu identifizieren :)
 
Wenn der VNB da 100 A genehmigt ist das auch der Strom den du ziehen kannst. Die Anschlussleistung ist die die du auch nutzen kannst. Als Beispiel im Hak sitzen 100 A und deine Zählervorsicherung mit SLS hat nur 35 A dann kannst du da auch nur 35 A nutzen . In der TAB wird auch gefordert das deine Hauptleitung für 63 A ausgelegt sein muss. Auch wenn der VNB da nur 3 *35 A zulässt.
 
Wenn der VNB da 100 A genehmigt ist das auch der Strom den du ziehen kannst. Die Anschlussleistung ist die die du auch nutzen kannst. Als Beispiel im Hak sitzen 100 A und deine Zählervorsicherung mit SLS hat nur 35 A dann kannst du da auch nur 35 A nutzen . In der TAB wird auch gefordert das deine Hauptleitung für 63 A ausgelegt sein muss. Auch wenn der VNB da nur 3 *35 A zulässt.
Moin. Nee nicht so ganz. Keine TAB beschreibt die Dimensionierung einer Hauptleitung, denn die ergibt sich aus Strombelastbarkeitstabellen. Die Hauptleitung ist per Definition die Verbindung zwischen HAK und Zähler. Wenn du also 100A im HAK sitzen hast, dann muss logischerweise auch die Hauptleitung 100A können, denn Sicherungen sichern immer die Leitung HINTER sich ab. Ich vermute du meintest die "Zuleitungen" zu anderen UV wie Wohnung, ja hier kann es TAB spezifische Forderungen nach 10mm2 oder 16mm2 geben.
 
Wenn es sich um den HAK handelt dann ist es ja eine für den Kunden irreführende Angabe, denn gleichzeitig sind ja Zählervorsicherungen gefordert, die ja selektiv sein sein müssen mit Faktor 1,6.
Ist falsch, NH und SLS sind auch selektiv bei gleicher Nennstromstärke. Aber wo steht denn das mit den 100A Wenn das nur der Lieferschein vom HA Sicherungskasten ist sagt das gar nichts. Dann kann die Zuleitung auch nur für 80A ausgelegt sein.
 
Ist falsch, NH und SLS sind auch selektiv bei gleicher Nennstromstärke. Aber wo steht denn das mit den 100A Wenn das nur der Lieferschein vom HA Sicherungskasten ist sagt das gar nichts. Dann kann die Zuleitung auch nur für 80A ausgelegt sein.
Naja ob SLS und NH selektiv bei gleicher Nennstärke sind gibt es ja zuhauf Diskussionen und ist hier ja auch nicht Gegenstand der Diskussion. Der Hersteller von dem ich eine Aussage bekommen hatte sagt definitiv nein.

Und es handelt sich nicht um den Lieferschein des "Kastens" sondern um den vom Hausanschluss.
Weiterhin ist es für die Ausgangsfrage auch völligst egal, diese war ja definiert "an welcher Stelle muss die bestellte" Leistung geliefert werden, ist am Ende ja dann Egal ob da 3x100 , 3x80 oder 3x63 steht..
 
Ein Auto hat oft auch einen Tacho mit über 200 km/h
Das Schaft ein Kleinwagen wie meiner nicht.
Genauso sagt die Sicherung nichts über die Leistung nach Vertrag aus.
 
Ein Auto hat oft auch einen Tacho mit über 200 km/h
Das Schaft ein Kleinwagen wie meiner nicht.
Genauso sagt die Sicherung nichts über die Leistung nach Vertrag aus.
Richtig, es ging auch nie um eine Sicherung sondern um die Angabe "3x100A" welche in der Bestätigung des Hausanschlusses (Vertrags des Baukostenzuschuss) geschrieben ist.
Und nach wie vor fehlt es um eine genaue Definition wie diese zu auszulegen ist und wo diese anzuliegen hat, am HAK oder nutzbar am Vorzähler? Es gibt ja VNB welche in den TAB 35 SLS als Maximum am Zähler vorgeben.
Das wäre dann ja ein nachgelagerte Einschränkung eines bezahlten und beworbenen Produktes und eigentlich im handelsrechtlichen Sinne unzulässig.

Um bei deinem Auto zu bleiben, vielleicht dann verständlicher:
Wenn im Prospekt und in den Papieren steht das der 100km/h (als Ersatz für Ampere) Höchstgeschwindigkeit hat,
aber der Hersteller schreibt die dann bei der Übergabe vor das du nur 50% des Gaspedals (also SLS35A) nutzen darfst,....

Vielleicht wird jetzt ja klarer was ich verstehen will...
 
Du hast einen Liefervertrag und da steht die Nutzbare Leistung drin. Steht da 3 *100 A dann kannst du die auch nutzen. 3*100A sind 69 kW 3*35 A sind 24 kW und 3 *63 A sind 43 kW Ab mehr als 63 A sind Wandler notwendig.
Wenn der VNB sagt das du nur 35 A bekommst , dann kannst du auch nur 35 A nutzen. Auch wenn da im HAK 250 A NH sind . Steht da im Liefervertrag 100 A dann kannst du auch 100 A nutzen.
 
Du hast einen Liefervertrag und da steht die Nutzbare Leistung drin. Steht da 3 *100 A dann kannst du die auch nutzen. 3*100A sind 69 kW 3*35 A sind 24 kW und 3 *63 A sind 43 kW Ab mehr als 63 A sind Wandler notwendig.
Wenn der VNB sagt das du nur 35 A bekommst , dann kannst du auch nur 35 A nutzen. Auch wenn da im HAK 250 A NH sind . Steht da im Liefervertrag 100 A dann kannst du auch 100 A nutzen.
Ok, was hast du denn z.B. für einen "Liefervertrag" mit deinem VNB damit ich mal ein aktuelleres Beispiel aus den "Neuzeiten" kenne?

By the way eine Wandlermessung wird schon ab 44A fällig wenn auch nur eine Dauerlast im Stromkreis vorliegt nach DIN VDE 0603-2-2
 
ich habe einen Liefervertrag mit 3 *35 A NH. Brauch ich mehr Leistung muss ich eine Leistungserhöhung beantragen und ob die genehmigt werden entscheidet der VNB .
 
ich habe einen Liefervertrag mit 3 *35 A NH. Brauch ich mehr Leistung muss ich eine Leistungserhöhung beantragen und ob die genehmigt werden entscheidet der VNB .
Das hätte er gerne, aber das darf er nach EnWG gar nicht sondern er hat dir die beantragte Leistung zur Verfügung zu stellen,
ob ein Baukostenzuschuss fällig ist und wie hoch kann er dann festlegen. Bis 30kW darf er sogar gar keinen erheben.
Wenn es nicht sofort geht muss er dir einen Zeitplan vorlegen und muss sein Netz erweitern.

Gibt es alles nachzulesen bei der "Mutter vom VNB" :)

Bundesnetzagentur - Netzanschluss
 
Nochmal der VNB liefert dir eine Anschlussleistung und wie hoch diese ist steht im Liefervertrag und wenn da 100 A stehen , ist es die Leistung nach dem Zähler. Du musst schon unterscheiden ob da der Liefervertrag für die Anschlussleistung oder der Liefervertrag für den HAK genannt wird. Für dich gilt der Liefervertrag für die Anschlussleistung. Zu dem Punkt Baukostenzuschuss sage ich erst mal gar nichts. Es ist schon ein Unterschied ob die Leistungserhöhung möglich ist oder ohne Netzausbau nicht.
Als Beispiel du errichtest ein Gewerbe mit 3*250 A , dann muss das Netz ausgebaut werden um dich überhaupt versorgen zu können. Die zusätzlichen Kosten trägst dann du als Baukostenzuschuß. Das beginnt dann schon am Trafo , geht weiter über die Zuleitung bis hin zur Wandlermessung.
Bei höheren Strömen kann dann auch eine Mittelspannungsversorgung nötig sein.
 
Nochmal kann ich auch schreiben, wie so oft :) :
Deine Ausführungen mit Baukostenzuschuss waren jetzt ja toll für alle aber wurde ja auch nix anderes von mir gesagt:
Bis 30kW kostet es nix, darüber muss es berechnet und belastet werden, nichts anderes habe ich gesagt/geschrieben und steht im EnWG und ist ja auch logisch.

So und jetzt erkläre mal was du geschrieben hast, weil darum geht es ja:

Nochmal der VNB liefert dir eine Anschlussleistung und wie hoch diese ist steht im Liefervertrag und wenn da 100 A stehen , ist es die Leistung nach dem Zähler.

Und das ist doch die Eingangsfrage nach 3 Seiten hin und hergeschreibe:
Wie ist die Definition von Anschlussleistung?

Du sagst: nach dem Zähler!

Bitte um Quellenangabe wo das definiert ist und ich bin zufrieden weil ich die Definition wissen wollte, mehr nicht :)
 
Dann schau dir mal die TAB an da steht alles drin was du wissen willst. Die Anschlußleistung ist die nutzbare Leistung nach dem Zähler. Und nicht die Leistung die am HAK anliegt. Als Beispiel nimm mal ein MFH da sind im HAK meist NH mit mehr als 63 A Sicherungen drin. Die einzelnen Nutzer haben aber nur 35 A SLS bzw bis zu 63 A SlS. Welche Leistung können die einzelnen Anschlußnehmer wohl nutzen ? Die Leistung am HAK oder die nach ihrem Zähler?
 
Dann schau dir mal die TAB an da steht alles drin was du wissen willst. Die Anschlußleistung ist die nutzbare Leistung nach dem Zähler. Und nicht die Leistung die am HAK anliegt. Als Beispiel nimm mal ein MFH da sind im HAK meist NH mit mehr als 63 A Sicherungen drin. Die einzelnen Nutzer haben aber nur 35 A SLS bzw bis zu 63 A SlS. Welche Leistung können die einzelnen Anschlußnehmer wohl nutzen ? Die Leistung am HAK oder die nach ihrem Zähler?
Du hast hier auch nix vom dem Thread gelesen oder?
Ich habe Objekte in 3 Netzgebieten und kenne alle TAB nahezu auswendig. Nirgendwo steht steht eben genau die Definition der "Anschlussleistung" on HAK und/oder Zähler und deshalb habe ich genau diese Frage hier gestellt.

Bitte nenne Quellen und stelle den Link zu einer TAB ein wo genau diese Definition steht was du gerade hier so proklamierst!
Wenn du das schaffst bist mein Held und ich bin zufrieden! :)
 
Moin. Nee nicht so ganz. Keine TAB beschreibt die Dimensionierung einer Hauptleitung, denn die ergibt sich aus Strombelastbarkeitstabellen. Die Hauptleitung ist per Definition die Verbindung zwischen HAK und Zähler. Wenn du also 100A im HAK sitzen hast, dann muss logischerweise auch die Hauptleitung 100A können, denn Sicherungen sichern immer die Leitung HINTER sich ab. Ich vermute du meintest die "Zuleitungen" zu anderen UV wie Wohnung, ja hier kann es TAB spezifische Forderungen nach 10mm2 oder 16mm2 geben.
Ne die TABs schreiben tatsächlich vor dass die Zuleitung zwischen HAK und Zähler MINDESTENS mit 63A belastbar sein muss (je nach verlegeart also mindestens 10mm2). Mehr geht natürlich immer, wenn du die 3m in 50mm2 legen möchtest und das in den HAK bekommst hält dich niemand davon ab
 
Thema: Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten

Ähnliche Themen

Zurück
Oben