Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten

Diskutiere Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Servus zusammen, in einem anderen Beitrag schildere ich ja gerade den Aufbau meines 100A Wandlerschrankes, aber jetzt beschäftigt mich noch eine...
Eigentlich muß ja Alles im Anschlußvertrag mit Kostenrechnung stehen:

a) Art und Anschlußleistung des Kabels (3 x 100A MP)
b) Anschlußsicherung des HAK z.B. 63A
c) bereitgestellte Leistung z.B. 25 kW


daraus errechnen sich dann die Anschlußgebühren / Erschließungskosten
 
Zuletzt bearbeitet:
Was genau ist eigentlich dein Problem?

Du spekulierst hier über irgendwelche Dinge wie über ungelegte Eier?
Hat dein VNB dich aufgefordert, deinen 100A Anschluss auf 63A zu begrenzen?
Oder hast du dir diese "Vorschrift" selber ausgedacht?
 
So was bedeutet denn das eigentlich technisch?
Das musst du den VNB fragen, der 1973 diese Angaben "Neuanschluss, Nennstrom A , 3x100" herausgegeben hat. Damalige Anschlussbedingungen beschaffen. Kann auch sein, das "Nennstrom A" fuer eine zur damaligen Zeit geltende Definition (z.b. Standardhausanschluss, HAK 3x100A, gleichzeitig benoetigte Leistung 30kW)

Was genau ist eigentlich dein Problem?
Die Frage ist berechtigt.
 
Ich habe auch nirgendwo was anderes geschrieben, es geht hier darum den rechtlichen Spielraum zu kennen in welchem man in die Verhandlungen einsteigt.
Es gibt kein Gesetz dazu.
Der VNB ist dafür zuständig.
Gerade in der für mich passenden TAB gefunden:
Die Bemessung des Hauptstromversorgungssystems (z. B. Überstromschutz, Koordination von Schutzeinrichtungen) erfolgt nach den Vorgaben der VDE-AR-N 4100.
Also bestimmt, zumindest bei mir, die VDE-AR-N 4100 den rechtlichen Spielraum des VNB?
 
Eigentlich muß ja Alles im Anschlußvertrag mit Kostenrechnung stehen:

a) Art und Anschlußleistung des Kabels (3 x 100A MP)
b) Anschlußsicherung des HAK z.B. 63A
c) bereitgestellte Leistung z.B. 25 kW


daraus errechnen sich dann die Anschlußgebühren / Erschließungskosten

Siehe Eingangspost, 1977 gab es eben diese genau Darstellung noch nicht, deswegen war ja meine Frage auch vielleicht an erfahrene oder ältere wie die damalige Auflistung von 3x100A zu bewerten ist
 
Was genau ist eigentlich dein Problem?

Du spekulierst hier über irgendwelche Dinge wie über ungelegte Eier?
Hat dein VNB dich aufgefordert, deinen 100A Anschluss auf 63A zu begrenzen?
Oder hast du dir diese "Vorschrift" selber ausgedacht?
Ich habe und hatte nie ein "Problem"!
Ich habe im Eingangspost eine explizite Frage gestellt wie die Angabe 3x100A Anschlussleistung zu deuten ist und wo diese anzuliegen hat. Das war eine rein technische/rechtliche Frage ohne das ich je gesagt habe ein "Problem" zu haben!

Das einzige Problem hier sind Menschen wie du welche die Antwort nicht explizit kennen und dann trotzdem meinen irgendwelche Diskussionen hier rein zu bringen die nix mit der Ausgangssfrage zu tun haben.

Deswegen meine Bitte, wenn du mir die Antwort nicht explizit bringen kannst, dann beschäftige dich doch bitte mit anderen Themen.
 
Ich habe und hatte nie ein "Problem"!
Ich habe im Eingangspost eine explizite Frage gestellt wie die Angabe 3x100A Anschlussleistung zu deuten ist und wo diese anzuliegen hat. Das war eine rein technische/rechtliche Frage ohne das ich je gesagt habe ein "Problem" zu haben!

Das einzige Problem hier sind Menschen wie du welche die Antwort nicht explizit kennen und dann trotzdem meinen irgendwelche Diskussionen hier rein zu bringen die nix mit der Ausgangssfrage zu tun haben.

Deswegen meine Bitte, wenn du mir die Antwort nicht explizit bringen kannst, dann beschäftige dich doch bitte mit anderen Themen.
Ja aber eben die Zähler sind der limitierende Faktor. Ab 44A Dauerleistung ist nach neuester Vorschrift eine Wandlermessung vorgeschrieben. Und in dem Moment wo eine Dauerlast vorliegt, wie z.B. eine Wallbox werden auch Aussetzlasten zu Dauerlasten. Der
 
Ja aber eben die Zähler sind der limitierende Faktor. Ab 44A Dauerleistung ist nach neuester Vorschrift eine Wandlermessung vorgeschrieben. Und in dem Moment wo eine Dauerlast vorliegt, wie z.B. eine Wallbox werden auch Aussetzlasten zu Dauerlasten. Dero
 
Ok also die oberen Beiträge gehören eigentlich zu einem anderem Beitrag, irgendwie speichert der Browser die immer ab wenn ich das Fenster wechsele :) Muss mal rausfinden wie ich hier "falsche" Beiträge löschen kann..
 
Das einzige Problem hier sind Menschen wie du welche die Antwort nicht explizit kennen und dann trotzdem meinen irgendwelche Diskussionen hier rein zu bringen die nix mit der Ausgangssfrage zu tun haben.
Jeder hier hat versucht dir zu erklären, das diese Antwort dir nur dein VNB geben kann.
Das wolltest du ausdrücklich nicht hören.

Oder natürlich dein Elektriker, was ist eigentlich mit dem????

Wie auch immer, finde ich deine Art und Weise um es mal vorsichtig zu sagen anstrengend!
Du hast hier keinen Anspruch darauf, das die Leute in ihrer Glaskugel sehen, welche Antwort du hören möchtest, und welche nicht!
 
Jeder hier hat versucht dir zu erklären, das diese Antwort dir nur dein VNB geben kann.
Das wolltest du ausdrücklich nicht hören.

Oder natürlich dein Elektriker, was ist eigentlich mit dem????

Wie auch immer, finde ich deine Art und Weise um es mal vorsichtig zu sagen anstrengend!
Du hast hier keinen Anspruch darauf, das die Leute in ihrer Glaskugel sehen, welche Antwort du hören möchtest, und welche nicht!
Also ich probiere es nochmal weil ich glaube mittlerweile du hast etwas grundlegendes nicht verstanden, wovon ich ausgegangen bin das diese Prämisse aufgrund der Fragestellung eigentlich klar ist, aber ich hatte es oben dann ja zwischendurch auch nochmal geschrieben:

Ich werde doch mit dieser Angabe mit dem VNB in Verhandlung gehen müssen. Dann frage ich doch den nicht allen ernstes als erstes was diese Angabe zu bedeuten hat, sondern ich ich informiere mich erstmal selber über den Sachverhalt damit ich mit Argumenten und Fakten kommen kann, wie z.B. hier. im Forum.
Du gehst doch auch nicht ohne scharfe geprüfte Munition aufs Schlachtfeld oder Lieferantenberhandlunegen, oder?
Ich für meinen Teil tue das nicht..
Der VNB hat doch ein eigenes wirtschaftliches Interesse und wird versuchen die umzusetzende Leistung runterzubekommen.
Er handelt ja auch taktisch und wirtschaftlich, also unternehmerisch und wird dir nicht freiwillig alles erzählen was gehen könnte..

So ich hoffe jetzt ist dir klar: JA kann ich den VNB fragen, das war mir schon vorher klar, aber es war und ist ja das Ziel VORHER die Informationen zu haben. Deswegen benötigt es nicht nochmal den 100sten Hinweis das ich den VNB fragen soll.

Ich hoffe jetzt ist dir das klarer :)

So ich habe jetzt aber schon gelernt das es in der Praxis üblich sein kann die Zählervorsicherung zu "brücken" um die HAK Sicherungen als Vorsicherung zu benutzen. Das werde ich jetzt nochmal näher recherchieren denn dann kann ich argumentieren das ich die 100A Brutto auch Netto bekommen kann.

Da jetzt niemand wirklich genau einen Verweis darauf liefern konnte wie und wo "Anschlussleistung" genau übergreifend definiert ist werde ich nochmal bei einer neutralen Stelle nachforschen. Das ist doch ok.

Also vielen Dank an alle Beteiligten und Hinweisegeber. Wenn ich die ensprechende Antworten habe werde ich diese gerne hier weitergeben.
 
So ich habe jetzt aber schon gelernt das es in der Praxis üblich sein kann die Zählervorsicherung zu "brücken" um die HAK Sicherungen als Vorsicherung zu benutzen.

Diese Praxis ist mir komplett unbekannt.

Das werde ich jetzt nochmal näher recherchieren denn dann kann ich argumentieren das ich die 100A Brutto auch Netto bekommen kann.

Nochmal zum Mitmeisseln: Wenn du jetzt eine Anlagenveränderung vornimmst (z.B. Wallbox, PV..) die die bisherige Betriebsart von Aussetzbetrieb+Bezug zu Dauerbetrieb+Bezug/Einspeisung ändert, dann gelten für dich die Anforderungen der aktuellen TAR/VDE AR N 4100. Dann heisst es ANA stellen, benötigte Bezugs-/Lieferleistung angeben und auf Antwort/Angebot des VNB warten.
Was der bisherige Anschluss von 1973 war, hat, konnte ...ist damit hinfällig.
 
Also das mit der Brückung, also NH Trennmesser hatte Ego auf Seite 1 erwähnt, ich habe jetzt durch suchen durchaus
andere Beiträge etc. gefunden wo das auch bei Endkundenanlagen gemacht wurde. Scheint also prinzipiell mal zu gehen wenn die Situation eintreten würde das durch die 2.te Sicherung eine "Leistungsbescheidung" unter Anforderung entstehen würde. Zumindest meine Kenntnis zu dem Unterthema soweit ich das bisher recherchieren konnte.

Naja das ich eine neue Bedarfsaufnahme machen muss ist schon klar, ich weiß ja schon das ich über die 44A Dauerlast komme, deswegen ja die Wandlerplanung. Ich habe ja heute schon einen Mischung aus Aussetzung+ Dauerbezug deswegen gilt die 4100 schon, spätestens jetzt bei der Wandlerauslegung habe ich die hoch und runter gelesen.

Aber der Vertrag aus 1973 wird ja nicht ungültig. Wir haben ja damals für 3X100A Baukostenzuschuss bezahlt und das muss ja Gültigkeit behalten. Sprich ich kann die 100A fordern ohne erneut was zahlen zu müssen.

Das schreibt die Bundenetzagentur dazu auf Ihrer FAQ:

Der Baukostenzuschuss wird für die dauerhafte Bereitstellung der Anschlussleistung aus dem Stromnetz erhoben. Für jede Leistungserhöhung kann daher – sofern die Freigrenze überschritten ist – ein entsprechender Baukostenzuschuss verlangt werden.
 
Noch als Ergänzung auch zu dem Thema. Deswegen wird der VNB versuchen wollen so wenig wie möglich "runterzuhandeln"
denn er ist verpflichtet das was bestellt wurde auch zu liefern. ganz spannende Seite, da sieht man auch mal
wie viele Vorgaben und Regelungen es übergeordnet für Netzbetreiber gibt, also nix wie Pipi Langstrumpf so schön sagt
"....ich mach mir die Welt wiede wiede witt Sie mir gefällt"... :)

Bundesnetzagentur - Netzanschluss

Darf mein Netzbetreiber mir die Inbetriebnahme meiner Ladeeinrichtung in der Niederspannung verweigern, wenn die aktuelle Netzkapazität nicht ausreicht?​

Zumindest zeitweise. Falls die verfügbare Netzanschlusskapazität für den beabsichtigten Anschluss der Ladeeinrichtung in der Niederspannung nicht ausreicht und deshalb der Netzanschluss und/oder das Netz verstärkt werden müssen, ist dem Netzbetreiber ein sofortiger Anschluss nicht möglich. In diesem Fall ist der Netzbetreiber verpflichtet, sein Netz bedarfsgerecht auszubauen.


Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z.B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, dann kann er erneut erhoben werden.
 
Siehe Eingangspost, 1977 gab es eben diese genau Darstellung noch nicht, deswegen war ja meine Frage auch vielleicht an erfahrene oder ältere wie die damalige Auflistung von 3x100A zu bewerten ist

die von mir zitierten Kenngrößen entstammen meinem Anschlußvertrag von 1978.
Die 3x 100 A MP sind bei mir lediglich die Art und Leistung des Kabels jedoch nicht die vertragliche Anschlußleistung.
 
Also ich habe jetzt mal das Feld mit der Angabe unten eingestellt. Also bin mir ziemlich sicher das diese 3x100A dann auch die Anschlussleitung darstellen, denn dafür wurde ja auch der Baukostenzuschuss geleistet. Das korreliert doch oder?
 

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Alleine stehend ist es entweder ein Standard oder unvollständig. Das kommt im Zweifel wohl auf die Höhe des Baukostenzuschusses an.

Der beinhaltet nicht nur die Kosten für die Verlegung des Kabel welches wohl 100A kann sondern auch die Kosten für die anteilige übrige Netzinfrastruktur um die vertragliche Anschlußleistung liefern zu können.
 
Apropos Anschlusskabel, dieses liegt bei uns komplett uneinsehbar unter Boden Putz. Letztens konnte mein Vater das bei einem Wanddurchbruch kurzzeitig sichtbar machen, war leider nicht dabei. Was meint Ihr, ich denke das sollte ein 4x50mm2 sein oder?
 

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Thema: Wie ist Lieferanschluss 3x100A aus 1973 zu deuten

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