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kart2020
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Steht wo, bzw ist nach welcher Verordnung geregelt?Im Bereich der jetzigen AZV und HAK muss der Raum eine Arbeitstiefe bis zur gegenüberliegen Wand 1,4 Meter aufweisen.
Eine Waschmaschine dort reinstellen das wäre nicht zulässig.
TAB/TAR: such dir was aus.Steht wo, bzw ist nach welcher Verordnung geregelt?
Ich kenne nur 1,2 m ansonsten stimme ich dir zu.Im Bereich der jetzigen AZV und HAK muss der Raum eine Arbeitstiefe bis zur gegenüberliegen Wand 1,4 Meter aufweisen.
Eine Waschmaschine dort reinstellen das wäre nicht zulässig.
Bedenke, dass du etwa 1100x800mm brauchst für einen TAB gerechten Schrank in dem Leitungen aus beiden Richtungen eingeführt werden.
Die Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,2 m gilt vor dem Schrank, der mit einer Tiefe von 20(,5)cm auch noch Platz im Raum finden muss, so entstehen 1,4m freie Tiefe von der Wand.Ich kenne nur 1,2 m ansonsten stimme ich dir zu.
Lutz
Man kommt in einen 550er Schrank halt nur von oben oder unten rein, da man keine Leitungen hinter dem APZ langführen darf.
1,2m vor dem Schrank, Wenn der 20cm wäre kommt man auf eine Raumtiefe von 1,40. Mein Hager Schrank ist aber 21cm. Ich habe schon mal erlebt, das der Zählermonteur vom Evu in 20 Einfamilienhäusern den Zähler nicht eingebaut hat, weil 1cm gefehlt hat. Die 1,4m Raumtiefe wäre mir also zu knappIch kenne nur 1,2 m ansonsten stimme ich dir zu.
Das habe ich schon verstanden, aber bevor ich den Schrank vergrößere, um Leitungen von unten einzuführen, schraube ich lieber (und günstiger) einen Kabelkanal daneben...Ich auch nicht, aber wenn der APZ unten sitzt, kommt man von unten nicht mehr zum Verteilerfeld.
Vielleicht reden wir hier auch gerade etwas aneinander vorbei.
Auch eine Lösung, aber auch nicht immer die beste.Das habe ich schon verstanden, aber bevor ich den Schrank vergrößere, um Leitungen von unten einzuführen, schraube ich lieber (und günstiger) einen Kabelkanal daneben...