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Dipol
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- Beruf
- RFT-Meister und VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft
Wie zu befürchten war ist Beitrag #100 erreicht.
Die IEC 60728-11 und die Reihe IEC 62305 sind mit Ausnahme der nationalen Vorworte in Österreich und Deutschland textgleich und im Gegensatz zu dir habe ich die auch gelesen und intus. Schau dir in der von dir verlinkten OVE-FACHINFORMATION BL02 mal den Absatz 5 an, vielleicht wird die ausnahmsweise der Unsinn selbst bewusst, den du dir mit anscheinend aus den Fingern gesogen hast.
Von weiteren Links zu Österreichischen Publikationen sehe ich zur Vermeidung trollartiger Kommentare ab.
Wenn es dir dabei besser geht, nehme ich es auf meine Kappe als Berater, dass du von einer Fehlinterpretation in die nächste taumelst. Dass ich nicht gleich bei deinem seltsamen Nick zurückgeschreckt bin und masochistisch lange durchgehalten habe, wurde gebührend geahndet. Für deine Rechthaberei ohne einen Hauch von Normenkenntnis bin aber nicht ich ursächlich.Ich spreche ja gar nicht von nicht erdungspflichtigen Fassadenbereichen. Ich spreche davon dass bei uns in Österreich anscheinend sowohl ein 2m Abstand zwischen Dachkante und Antenne eingehalten werden muss, wie auch der ansonsten geltende zu berechnende Abstand von der LPS.
Die IEC 60728-11 und die Reihe IEC 62305 sind mit Ausnahme der nationalen Vorworte in Österreich und Deutschland textgleich und im Gegensatz zu dir habe ich die auch gelesen und intus. Schau dir in der von dir verlinkten OVE-FACHINFORMATION BL02 mal den Absatz 5 an, vielleicht wird die ausnahmsweise der Unsinn selbst bewusst, den du dir mit anscheinend aus den Fingern gesogen hast.
Von weiteren Links zu Österreichischen Publikationen sehe ich zur Vermeidung trollartiger Kommentare ab.