eFuchsi
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Ach Gott. Diese Geräte werden doch nicht nur für den deutschen Markt gebaut.
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Es gibt absolut keinen Grund die Graue Ader als N zu missbrauchen. Wenn diese Ader nicht benötigt wird , wird sie beidseitig isoliert abgelegt
...oder 3L+3N in einem Wohnblock von 1970.
Da würde ich auch ganz vorsichtig sein. Es kommt auch vor, dass die Herdanschlussdose mit 2L+2N beschaltet ist, meist braun+blau und schwarz und grau. Dann gehört blau auf blau und grau auf grau. Deshalb immer messen und niemals auf Farben verlassen.Der Praktiker weiß mittlerweile, dass ein N hier in grau ausgeführt wird.
Und der Blaue und Graue in der E-Herd Wanddose an den N gehören und nicht im Kochfeld der Graue abgeklemmt werden soll.
So perfekt, dass ich hier nie damit gerechnet hätte, dass es keinen Drehstrom gibt..
Wäre sowas zulässig? Wenn könnten die Hersteller es doch auch so machen.
Das ist eine Leitung für Anwendungen ohne Neutralleiter, z.B. Drehstrommotor oder Durchlauferhitzer. Zulässig nach Norm ist das nicht. Es gibt auch braun-schwarz-blau-grün/gelb. Das ist aber eine Sonderbestellung und sehr teuer. Da nimmt man lieber eine fünfadrige Leitung.Weil es gerade zum Thema passt:
Anhang anzeigen 27935
Wäre sowas zulässig? Wenn könnten die Hersteller es doch auch so machen.
Für einen Spiegelschrank wo das Licht unabhängig von der Steckdose geschaltet werden soll bietet sich eine 4-adrige Leitung ebenfalls an. Gibt es die eigentlich auch noch in braun-schwarz-blau-grün/gelb, so wie zu Zeiten der klassischen Nullung?
warum die Hersteller das so machen.
Ja, sollte eigentlich, aber ich denke, dass viele Bastler versuchen, solche Kochfelder anzuschließen. Natürlich kann man sagen, der Bastler bekommt die gerechte Strafe für seinen Pfusch, andererseits wird beim Schrotten durch Falschanschluss wieder mehr Elektroschrott verursacht und irgendein Konzern zockt wieder ab. Was ja auch nachteilig ist.Angeschlossen werden darf das nur von einer EFK
Solche Hersteller Bugs sind leider nicht selten.
VW hatte auch mal in den 80ern eine gelbe Fernlichtleuchte und mit dem lapidaren Eintrag in den Papieren hat das KBA das durchgewunken.
verusch Du das als privat Person mal egal mit wie vielen Gutachtern.
weil sie irgendeinen gefunden haben der das für sie gesund betet
Natürlich ist das fachgerecht.Trenne blaue und graue Adern und lege die graue auf beiden Seiten auf eine isolierte Klemme.
Auch wenn die Gerätehersteller (auch Deutsche wie BSH) das so angeben und die Leitungen so vormurksen ist das so NICHT fachgerecht.
Das wäre eine unzulässige Handelsbeschränkung. Wäre ja noch schöner, wenn man den freien Warenverkehr so mal eben aushebeln könnte.@3247 Falsch die EU Normen geben die Grundlagen vor. Nationale Normen können da auch höhere Forderungen stellen