Lieber Pumukel. Bitte ich möchte den technischen Hintergrund doch gerne verstehen, warum das Schalten des PEN „im Generator“ so eine blasphemische Handlung darstellt. Gibt es dazu einen technischen bzw sicherheitsrelevanten Grund oder ist es rein die Verletzung der Norm?
Bitte nicht falsch verstehen ich bin an dem Thema interessiert, weil ich offensichtlich die Abhängigkeiten nicht verstehe. Hab den Thread jetzt aufmerksam durchgelesen und es hier anscheinend auch in der Fachwelt keinen eindeutigen Konsens gibt. Für mich spannend an der Sache, dass anscheinend eine fehlende Erdung des Gehäuses nicht so schlimm ist als ein PEN Bruch… Mir erschließt sich aber nicht warum? Es wird zwar 8 Seiten lange immer auf die Probleme hingewiesen, aber nicht aufgezeigt, welche diese wären. Was übersehe ich?
Von meinem Verständnis bezogen auf das Bild vom Post
96…
Im Falle eines PEN Unterbrechung im Generator passiert primär, dass was bei einer N Leiter Unterbrechung passiert… Die Sternpunktverschiebung. Das ist übrigens der Grund, warum ich nicht unbedingt bei der Umschaltung 4 polig schalten möchte. Dieses stellt aber kein PEN Problem dar, sondern bezieht sich auf jeden erlaubt schaltbaren N im Sternpunkt.
Von der sicherheitsrelevanten Seite finde ich auch kein relevantes Problem. Im Falle der PEN Trennung gibt es kein Potential gegen Masse und die „gefährliche“ Berührungsspannung hält sich in Grenzen. Ein mögliches kapazitives Problem wird über die noch vorhandene Erdung des Gehäuses eliminiert. Falls es einen Körperschluss im dahinter angeschlossenen Verbrauchernetz gibt, und sich kapazitivbedingt Ströme Richtung Erde aufbauen, dann löst der FI aus.
EMV technische Probleme oder Erdpotentialanhebungen passieren aufgrund der Kürze und des fehlenden Stromes nicht. Es ist das wesentlich größere Problem die mögliche Sternpunktverschiebung
Meiner Meinung nach ist die Hauptgrundlage, für die Aussage, dass ein PEN nicht geschalten werden darf, der sicherheitsrelevante Faktor „Abschaltbedingung“. Bei einem geschaltetem PEN können Überganswiderstände bzw dessen Trennung die Schutzmaß Nullung aufheben. Aber genau das Thema Nullung ist doch bei 0815 Baumarktgeneratoren obsolet, auch wenn sie „TN-S liefern“? Diese Dinger liefern nicht genug Strom, um die Abschaltbedingung zu erfüllen. Nicht einmal bei einem Zapfwellengenerator ist das gesichert, wenn er unter Belastung steht. Deshalb schließe ich das Thema in diesem Fall als Problem auch aus. Es muss deshalb aus diesem Grund auch ein FI selektiv verbaut sein...
Speziell wegen diesem Thema FI, würde es aus meiner Sicht der Dinge deshalb wichtig sein, dass die PE-N Verbindung an der Einspeisung in der Anlage passiert, also gleich nach dem Stecker. Nur so ist gewährleistet, dass die Schutzeinrichtungen bei jedem Generator (kein geerdeter Sternpunkt) funktionieren. Der Umstand, dass dadurch Generatoren, welche einen haben (inkl FI) dann nicht funktionieren sehe ich weniger problematisch als nur einen vermeintlichen Schutz zu haben
Bitte, ich bin wirklich interessiert welche negativen Folgen es noch haben könnte? Warum ist dieser "PEN Fall" so tragisch?
LG