Altbau Mietwohnung Elektrik (Steckdosen/Stromadern) suspekt? Bitte dringend um eure Hilfe!

Diskutiere Altbau Mietwohnung Elektrik (Steckdosen/Stromadern) suspekt? Bitte dringend um eure Hilfe! im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebes Forum, ich bin kürzlich in eine Altbau Mietwohnung gezogen und beim Streichen musste ich Steckdosen und Leuchten abmontieren. Dabei...
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  • #61
Für dich gibt es nur zwei Möglichkeiten.
Erstens Vermieter stellt sicher das die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt, mit allen Nachteilen.
Zweitens die Anlage wird modernisiert auf alle aktuell geltende Normen Sie erfüllt dann auch alle aktuellen Anforderungen. Zu Punkt zwei kannst du den Vermieter nicht zwingen. Das geht nur indem man sich einigt und Hauptkritikpunkt sind da nun mal die Kosten. Auch der Dreck und eine etwa spätere Nutzung spielen da eine Rolle.
 
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  • #62
Für dich gibt es nur zwei Möglichkeiten.
Erstens Vermieter stellt sicher das die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt, mit allen Nachteilen.
Zweitens die Anlage wird modernisiert auf alle aktuell geltende Normen Sie erfüllt dann auch alle aktuellen Anforderungen. Zu Punkt zwei kannst du den Vermieter nicht zwingen. Das geht nur indem man sich einigt und Hauptkritikpunkt sind da nun mal die Kosten. Auch der Dreck und eine etwa spätere Nutzung spielen da eine Rolle.
Ja, schon klar! Es geht mir ja erstmal um Punkt 1. Punkt 2 wird (vermutlich) nicht drinnen sein und wenn kann ich mir vorstellen, dass es da zu Mieterhöhung (es wurde hier geaagt, dass das nicht geht, aber das würde ich Mal in Zweifel stellen) oder mein Mietvertrag wird dann zufälligerweise wegen Eigenbedarf gekündigt oder oder.. sind alles Mutmaßungen. Morgen bin ich hoffentlich schlauer, dann kontaktiere ich den Vermieter und höre mir an was er zu sagen hat..
 
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  • #63
Sichtkontrolle ist ein erster Eindruck der Anlage, der aber durchaus aus sehr täuschen kann.
Aber selbst zur Sichtkontrolle ist es notwendig alle Abdeckungen zu entfernen.
Alles weitere erschließt sich nur durch Messungen mit dem richtigen Gerät.
Aber auch hier ist erst mal nur maßgeblich ob die Anlage den "zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien" entspricht, das hilft Dir aber kaum weiter.
Klassische Nullung ist ein Problem und fehlender FI und Überspannungsschutz auch, da hilft es wenig daß dies früher mal so Standard war.
 
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  • #64
Ist mir bewusst. Nach dem Elektriker Termin bin ich hoffentlich etwas schlauer und werde den Vermieter kontaktieren. Falls er sich quer stellt (kein E-Check gemacht und kein Wille da was zu machen), muss ich weitere Schritte überdenken (selbst einen Check bezahlen in der Hoffnung, dass ich dann schwarz auf weiß was habe und dem Vermieter weiterleiten kann: der kann dann die festgestellten Mängel sowie die Kosten für den E-Check übernehmen...)

Oder nicht?
 
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  • #65
die Kosten für den E-Check muß er nicht übernehmen auch wenn dabei was gefunden wird, es sei denn im Mietvertrag ist entsprechendes vereinbart.
Die entdeckten Mängel muß der Vermieter aber unverzüglich auf seine Kosten beseitigen.
 
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  • #66
Das habe ich so aber öfters gelesen. Bist du dir da ganz sicher?
 
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  • #67
Ja denn der Vermieter ist nicht verpflichtet nach Mängeln zu suchen.
Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde obliegt soviel ich weiß die Wartung der Wohnung dem Mieter.
 
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  • #68
Tja, der Elektriker war da, konnte nicht perfekt deutsch, aber haben uns gut verständigen können. Der meinte er kann nicht alles sehen aber was er sieht ist eine Katastrophe, alleine auch nur 1-2 Steckdosen pro Zimmer von den anderen Steckdosen nicht zu sprechen. Und dann ohne FI. Das hatten wir hier alles schon .... Hmmm

Er meinte ich soll den Vermieter kontaktieren, FI Schalter/Umbau Kasten in meine Wohnung, "kratzen"(?) Dauert am längsten dann verlegen und alles verputzen mit Maler inkl. neue Lichtschalter, neue Steckdosen, ca. 5-6000€ würde es kosten. Ich würde ja keine Sekunde überlegen, wenn das mein Eigentum wäre.

Aber ja wir sind beim gleichen Punkt wie schon vorher: es hängt alles vom Vermieter ab, er muss nichts machen erstmal...
 
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  • #69
Schlitze fräsen meinte er wohl
 
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  • #70
Ja, genau. Haltet ihr 5/6000€ inklusive allem für einen fairen/normalen Preis? Ich würde es wie gesagt sofort tun, wenn es mein Eigentum wäre. Das hätte man auch schon viel früher machen können (wenn nicht sogar müssen, natürlich nicht rechtlich gesehen.. leider).
 
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  • #71
Der Vermieter muss eine sichere Anlage gewährleisten. Den Nachweis das die Anlage sicher ist kann er aber nur führen indem er einen E-Check machen läst. Die Wohnung ist neu vermietet. Es gibt einen Grundsatz " Eigentum verpflichtet"
Die Elektrische Anlage ist Eigentum des Vermieters und gehört damit auch zur vermieteten Wohnung.
Du als Mieter kannst jederzeit einen E-Check machen lassen. Stellen sich da Mängel heraus muss der Vermieter diese Mängel beseitigen. Nur durch den E-Check kannst du nachweisen das da Mängel vorhanden sind. Deshalb muss der Vermieter da auch die Kosten dafür tragen.
Zu dem Punkt Klassische Nullung und FI diese sind je nach Alter der Anlage nicht notwendig. Die Anlage muss jedoch die Bedingungen zum Zeitpunkt erfüllen. Und da waren eben Klassische Nullung und FI gar nicht notwendig.
Wie schon gesagt such das Gespräch mit dem Vermieter.
 
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  • #72
Das hört sich doch positiv an. Ich warte nun auf Rückmeldung meines Vermieters...
 
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  • #73
Deshalb muss der Vermieter da auch die Kosten dafür tragen.

Da irrst du dich aber gewaltig!

Grundsätzlich obliegt es dem Vermieter einen Auftrag an eine ihm genehme Institution zu vergeben.

Der Mieter kann nicht von sich aus, einfach auf einen Verdacht hin, einen Auftrag zu Lasten des Vermieters vergeben, no way.

Ein Vermieter muss eben nicht auf den bloßen Verdacht eines Mieters hin, dem Verdacht auch nachgehen. Dazu bedarf es ganz konkreter Sachverhalte. Es muss ergo ein stark begründbarer Anhaltspunkt vorhanden sein, daß von der Elektroinstallation eine Gefahr ausgeht.
Erst dann muss der Vermieter den Verdacht ausräumen.
Den Weg den er dabei auswählt, ist dem Vermieter überlassen.

Ein fiktives Szenario:

Mieter hat Zweifel an der Sicherheit der Elektroanlage, kann dies aber nicht konkret belegen und wendet sich an den Vermieter.
Selbiger wiegelt eventuell ab und bleibt untätig.
Mieter beauftragt eine Fachfirma die Lage zu beurteilen.

Das wäre schon der erste große Fehler.

Richtig wäre, ganz konkret die vermeintlichen Gefahren aufzuweisen und zu benennen, die der Mieter zu sehen glaubt.

Dann bleibt es dem Vermieter vorbehalten/überlassen, wie er diese Indizien entlastet.

Ist der Mieter damit nicht befriedigt, dann kann er auf eigene Kosten eine Begutachtung vornehmen lassen.

Fällt das Urteil im Sinne des Mieters aus, dann muss er den Vermieter mit dem Ergebnis konfrontieren und ihm die Wahl über die Art der Problembehebung überlassen. Die Kosten für die Begutachtung trägt er selbst, denn wer die Musik bestellt, bezahlt auch die Musik.
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #74
Nochmal der Vermieter schuldet eine sicher Anlage.
Hat der Mieter Zweifel an der Sicherheit kann er einen E-Check beauftragen. Stellen sich da keine Mängel heraus bleibt er auf den Kosten sitzen. Stellen sich da Mängel heraus muss der Vermieter alle Kosten tragen um die Mängel zu beseitigen, dazu gehören auch die Kosten für den E-Check.
Der Vermieter hatte die Möglichkeit den E-Check selbst zu beauftragen und anhand des Prüfprotokolls die Mängelfreiheit nachzuweisen. Der Vermieter steht hier in der Bringepflicht und nicht der Mieter.
 
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  • #75
Ich warte jetzt einfach Mal ab, ich würde mich auch krass wundern, wenn der Vermieter den E-Check nicht zahlen muss wenn ich diesen aus eigener Tasche vorauszahle und dort Mängel offenbar werden: der Vermieter sollte sich eher noch bedanken, dass die Funktionalität und Sicherheit seines Eigentums wofür er eigentlich Verantwortung trägt, von Dritten im Auge behalten wird. Andersrum müssen doch Schäden auch direkt mitgeteilt werden, daher wäre es widersprüchlich, wenn er selbst bei Schäden nicht die Kosten übernehmen muss, sondern Leib und Unversehrtheit des Mieters, auf den Spiel stehen..
 
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  • #76
Nochmal der Vermieter schuldet eine sicher Anlage
Das ist in der Tat so

Hat der Mieter Zweifel an der Sicherheit kann er einen E-Check beauftragen.
Er kann beauftragen wen und was er will, aber nicht zu Lasten Dritter. Die Kosten zahlt der Auftraggeber.

Der Vermieter hatte die Möglichkeit den E-Check selbst zu beauftragen

Der Vermieter muß auf Grund eines Verdachtes garnichts!

Erst wenn es ganz konkrete Hinweise auf einen möglichen Sicherheitsmangel gibt, ist er in der Pflicht diese auszuräumen.
Wie er das macht, ist ihm alleine überlassen.

Hier im Thread gibt es aber nur sehr vage Vermutungen und auf solche braucht der Vermieter überhauptnicht zu reagieren, schon garnicht irgendetwas bezahlen.
 
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  • #77
Eine Anlage die ohne Prüfung 40 Jahre und mehr läuft wird mit hoher Sicherheit nicht mehr die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllen. Deshalb wurde der E-Check eingeführt um beiden die Sicherheit zu geben das eben diese Forderung erfüllt wird. Wenn ich als Mieter da den E-Check beauftrage zahle ich erhalte aber da auch den Nachweis das die Anlage Mängelfrei ist. Stellen sich Mängel heraus muss der Vermieter diese Beseitigen und trägt auch die Kosten dafür inklusive die des E-Checks.
 
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  • #79
Stellen sich Mängel heraus muss der Vermieter diese Beseitigen und trägt auch die Kosten dafür inklusive die des E-Checks.
Nochmal: Du irrst dich wenn's um's Bezahlen geht!

Die Wartung obliegt einzig dem Vermieter.

Das Einzige was der Mieter tun kann ist, erstmal dem Vermieter seine Bedenken mitzuteilen, mehr nicht.
Dann muß er erstmal das Statement des Vermieters dazu abwarten.

Sollte er weiterhin Bedenken/Vermutungen oder was auch immer haben, dann ist es sein Problem, dann hilft eventuell auch eine Psychtherapie.

Sollte es aber ganz konkrete und benennbare Sicherheitsrisiken geben, dann kann er dem Vermieter eine Frist setzen, bis zu derer selbige auszuräumen sind.
Erst danach, wenn der Vermieter diese Frist verstreichen lässt, kann er kostenpflichtige Maßnahmen ergreifen.
 
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