Alte Leitungen in der neuen Wohnung

Diskutiere Alte Leitungen in der neuen Wohnung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wollte in meiner neuen Wohnung von einer Steckdose etwas Saft für eine weitere Steckdose abzapfen und habe einen Schreck bekommen...
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Xethon

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Hallo,

ich wollte in meiner neuen Wohnung von einer Steckdose etwas Saft für eine weitere Steckdose abzapfen und habe einen Schreck bekommen, als ich die Steckdose aus der Wand zog. So eine Leitung kenne ich gar nicht. Wenn man auf die Steckdose guckt ist hinter der linken, oberen Schraube eine rote und eine schwarze Ader geklemmt und hinter der rechten, oberen eine weitere schwarze Ader und eine Ader mit einer Stoffummantelung oder so ähnlich. Nun weiß ich nicht, wo ich die 3 Adern meines Kabels (schwarz, blau, grün-gelb) hinklemmen soll. Kann mir dabei jemand helfen?
 
Was ist mit dem Schutzleiter?
Ist dieser angeschlossen? Ich vermute mal eher nicht.

Ist in der Verteilung überhaupt eine FI vorhanden. Wenn Nein, ist dein Vorhaben sowieso nicht erlaubt.
 
Ich weiß ja nicht was der Schutzleiter bei den alten Leitungen ist. Ich kenne ihn nur als grün-gelb.

Ich habe in meiner Verteilung nur eine 16A Sicherung für die gesamte Wohnung (Herd mit inbegriffen) und keinen FI.

Warum ist mein Vorhaben ohne FI nicht erlaubt?
 
Xethon schrieb:
Warum ist mein Vorhaben ohne FI nicht erlaubt?

weil es seit einiger Zeit die Vorschrift gibt, dass neu installierten Steckdosen per FI abgesichert sein müssen.


Allerdings bei Deiner Beschreibung des Altstandes, wäre wohl eine Komplettsanierung mehr als notwendig.

Miete oder Eigentum ??
 
Achso, dann weiß ich Bescheid.

Ich wohne zur Miete.
 
Wen da nirgends eine Brücke zum mittleren Kontakt, dem Schutzleiterbügel, so es sich um eine Schuko-Steckdose handelt, existiert kannst du die Anlage wohl ab sofort als Gefahrenquelle ansehen und solltest den Mangel deinem Vermieter mitteilen. Im Zweifel helfen Fotos zur Ferndiagnose ...
 
Zunäcsht erst mal darfst Du als Nicht Fachmann keine elektrischen Installationen tätigen. Woher weißt Du ob an der neuen Steckdose noch die Abschaltbedingungen eingehalten werden?
Möglicherweise sind diese schon an der vorhandenen Steckdose nicht mehr vorhanden.
Ich empfehle Dir dringend die Finger davon zu lassen, da Dir die nötigen Messgeräte und auch das Fachwissen fehlt.
Zudem hätte ich als Vermieter deutlich etwas dagegen wenn mein Mieter an meinem Eigentum herumbastelt.
 
Xethon schrieb:
Nun weiß ich nicht, wo ich die 3 Adern meines Kabels (schwarz, blau, grün-gelb) hinklemmen soll.

Eine Leitung mit solchen Adernfarben darf neu seit 1.4.2006 überhaupt nicht mehr verwendet werden!

MfG
 
Hemapri schrieb:
Xethon schrieb:
Nun weiß ich nicht, wo ich die 3 Adern meines Kabels (schwarz, blau, grün-gelb) hinklemmen soll.

Eine Leitung mit solchen Adernfarben darf neu seit 1.4.2006 überhaupt nicht mehr verwendet werden!

MfG

Wer sagt das ???

ach ja, bitte "wasserdichte" Quellenangabe!

;-) ich bin noch so jung und will noch vieles lernen
 
leerbua schrieb:
Hemapri schrieb:
Xethon schrieb:
Nun weiß ich nicht, wo ich die 3 Adern meines Kabels (schwarz, blau, grün-gelb) hinklemmen soll.

Eine Leitung mit solchen Adernfarben darf neu seit 1.4.2006 überhaupt nicht mehr verwendet werden!

MfG

Wer sagt das ???

ach ja, bitte "wasserdichte" Quellenangabe!

;-) ich bin noch so jung und will noch vieles lernen

VDE 0293:2003-03

Die europäische Harmonisierung (HD 308) ist doch mittlerweile ein alter Hut, oder?

0V
 
Habe gestern eine 5 polige CFE Steckdose 32 A an der noch ein 4 poliges Kabel allerdings beim Eingang abgeschnitten war geöffnet und habe angesichts einer Originalbrücke zwischen N und Schutzleiteranschluß nicht schlecht gestaunt. War so etwas je zulässig dass man den gelb- grünen Draht als Neutralleiter als auch als Schutzleiter verwendet hat ?Welche Adernfarbe wäre imn soeinem Fall zulässig?
mfg sepp
 
War so etwas je zulässig dass man den gelb- grünen Draht als Neutralleiter als auch als Schutzleiter verwendet hat ?Welche Adernfarbe wäre imn soeinem Fall zulässig?

War !!!! zumindest in der DDR " Gang und Gäbe" .
Im allgemeinen als "klassiche Nullung" bekannt.
Der Leiter der gleichzeitig Neutral und Schutzleiter war wurde auch als " Nullleiter" oder PEN bezeichnet.
Grün-gelb war Pflicht.


Ist heute auch noch bei Querschnitten>= 10mm² Cu
erlaubt.
 
zig Millionen Hausanschlüsse werden doch nach wie vor ausgeführt.
Nur in Endstromkreises ist man halt von der klassischen (PEN) zur modernen Nullung (PE und N getrennt) übergegangen
 
VDE 0293:2003-03

Die europäische Harmonisierung (HD 308) ist doch mittlerweile ein alter Hut, oder?

0V

Alte Lagerbestände dürfen noch aufgebraucht werden.

Aber hier handelt es sich definitiv um eine Anlage von vor 1959, in dem die Schutzmassnahme nichtleitender Boden verwendet wurde.
Wahrscheinlich ist die Wohnung auch noch mit Kohleofen statt Radiatoren.
 
sepp_s schrieb:
Habe gestern eine 5 polige CFE Steckdose 32 A an der noch ein 4 poliges Kabel allerdings beim Eingang abgeschnitten war geöffnet und habe angesichts einer Originalbrücke zwischen N und Schutzleiteranschluß nicht schlecht gestaunt. War so etwas je zulässig dass man den gelb- grünen Draht als Neutralleiter als auch als Schutzleiter verwendet hat ?Welche Adernfarbe wäre imn soeinem Fall zulässig?
mfg sepp

Hallo sepp_s,

jetzt staune ich aber nicht schlecht... Du bist doch ein "alter Hase". Das was Du da gesehen hast, nennt sich TN-C-System und wird hier im Forum doch regelmäßig thematisiert.

Im TN-C-System gibt es neben den Außenleitern L1 L2 L3 nur einen weiteren Leiter, den sogenannten Nulleiter PEN, der sowohl die Aufgabe des Schutzleiters als die des Neutralleiters übernimmt. Und natürlich ist die Farbe grüngelb wegen der Schutzfunktion!

Die Farbe grüngelb ist anzuwenden
a) zwingend für Schutzleiter PE
b) zwingend für Nulleiter PEN
c) alternativ zu blank für den Potentialausgleich
d) alternativ zu blank für den Haupterdungsleiter (vom Erder zur Haupterdungsschiene HES, formerly known as Potenzialausgleichsschiene PAS)

0V
 
elektroblitzer schrieb:
VDE 0293:2003-03

Die europäische Harmonisierung (HD 308) ist doch mittlerweile ein alter Hut, oder?

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Alte Lagerbestände dürfen noch aufgebraucht werden.

Unsinn!!

Die neue europäische Aderkennzeichnung gilt seit 03/2003 entsprechend der Normenkennzeichnung. Die Übergangsregelung galt bis zum 1.4.2006 wie von Hemapri korrekt genannt. Bis zu dem Datum dürfen Restbestände aufgebraucht werden.

0V

PS: Wenn Du schon einer Norm widersprichst, dann gib bitte nächstes Mal die Quelle an, die das rechtfertigt.
 
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