Octavian1977 schrieb:
Die Teile sind in den Potentialausgleich des Hauses einzubinden, mit 16mm² eindrähtig. Auf dem kürzesten Weg zur Potentialausgleichsschiene.
Ja, es ist ein Kreuz mit der Normenflut, ständig Änderungen.
Die Vorschrift, dass der Erdleiter ein Einzelmassivdraht sein muss, galt seit der DIN EN 60728-11/VDE 0855-1:
2004 für haushaltsübliche Empfangsantennen. In der nationalen DIN VDE 0855-300 für Funksende-Empfangantennen (z. B. Mobilfunk) gab es diesen Passus ebensowenig wie in der Blitzschutznorm EN 62305.
Was unlogisch erscheint hat seinen Grund. Einen mehrdrähtigen 16 mm² Cu-Draht reißt ein Blitz leichter als einen Massivdraht aus den Klemmen heraus.
In der DIN EN 60728-11/VDE 0855-1:
2011-06 wird gleichlautend ein 16 mm² Cu-Einzelmassivdraht als "geeignet" bezeichnet, aber in der Verbotsliste ist jetzt wie vor 2004 nur noch die feindrähtige Ausführung drin. Es wird in der zuständigen DKE-Kommission bereits an einem neuen weniger wachsweichen Text gestrickt.
Zelmani schrieb:
Die letzte DIN EN 62305/VDE 0185-305:2011-10 habe ich erst kurz und nur überflogen. Bei den Edelstahl-Schornsteinen ist mir dabei keine Änderung aufgefallen. OBommel breitet gerade quer durch die Foren sein gesammeltes Bauwesen-Leid aus. Diese Schornsteine gehören geerdet, besser noch einschließlich seiner Problemantenne in den Schutzraum von isoliert angebrachten Fangstangen einer Blitzschutzanlage gestellt.
Zelmani schrieb:
Gilt das mit den 16mm² denn noch? Ich dachte, seit es Schutzpotenzialausgleich heißt, sind's nur noch 6mm², oder neuerdings gar nur noch 2,5mm² bei geschützter Verlegung!? Ob man diese Änderung gut finden soll, ist wieder eine andere Frage... :wink:
Auch hier finden kunterbunte Verwechslungen der Normen statt. Die Antennennorm EN 60728-11 bezieht sich inzwischen seitenweise auf die Blitzschutznorm EN 62305 und evtl. wird die später einmal allein für Erdung und PA maßgeblich sein. Aber man darf natürlich nicht die nicht die nicht blitzstromtragfähigen Potenzialausgleichsleiter von 2,5 mm² (geschützt) und 4 mm² (ungeschützt) auf blitzstrombelastete Funktionspotenzialausgleiche für Schornsteine oder auch Fotovoltaikanlagen etc. ummünzen.
Zelmani schrieb:
Und auch dass es eindrähtig sein muss, lässt sich glaub ich aus den Normen heraus nicht ableiten. Es geht ja nicht um einen Erdungsleiter hier...
Glauben hilft bei Normen nicht weiter, nur lesen. Schließlich muss doch jeder im Installateurverzeichnis eingetragene Betrieb ein VDE-Auswahlabo haben. :wink:
Sofern die Verbindungsbauteile wie Erdschellen mit Kastenklemmen oder Verpresskabelschuhe nach DIN EN 50164/VDE 0855-201 (noch eine Norm!) für 100 kA blitzstromtragfähig sind, ist ein mehrdrähtiger 16 mm² Cu-Draht auch für Erdungen von haushaltsüblichen Empfangsantennen wieder zulässig. Aber dann bitte von dem früher üblichen Wahnsinn absehen und diesen blitzstrombelasteten Erdleiter nicht mehr innen ohne Trennungsabstand ableiten!
Also Kollegen, legt Euch eine Monster-Verpresszange und zertifizierte Verpresskabelschuhe von Klauke und ordentliche Guss-Erdungssschellen mit Kastenklemmen zu, damit kann man beiläufig die schlimmsten Sünden bei Antennenerdungen mit untauglichen Banderdungsschellen etc. heimlich und mit wenig Aufwand kompensieren.