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Dipol
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- RFT-Meister und VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft
Wenn dich die komplexe Materie wirklich interessiert, solltest du dich auch mal ernsthaft mit dem DEHN Blitzplaner beschäftigen statt nur getreu deinem Nick anderen Löcher in den Bauch zu fragen.Und wie viel Trennungsabstand müsste das Kabel auf dem Bild an der Kreuzung bei einem Medianblitz haben damits zu keinem Lichtbogen kommt ? Bitte nicht in % sondern in einer gebräuchlichen Maßeinheit.
Falls du EFK bist sollte dir das Stichwort Kirchhoff etwas sagen und das taucht auch im Kapitel 3.3.2.1 Knotenpunkt-Potential-Verfahren auf. Bei Einhaltung normkonformer Trennungsabstände nach LPL 3 mit 100 kA für normale Wohngebäude, ist auch ein Medianblitz mit 25 kA abgedeckt.
Die "Könner", die das Postkabel so hingeschmisssen haben, kannten bestimmt keine Blitzschutznorm.Ja, es täuscht und es ragt auch höher als die Fangleitung.
Als Planer käme ich auch bei Objekten ohne Blitzschutzsystem nicht auf die Idee Dachkabel Blitzen zum Einschlag anzubieten, obwohl es mit nur 4 mm² Cu als PA bei Altbauten normativ ohne auch Überspannungsschutz zulässig wäre.
Entweder alle mit Scheuklappen oder sie glaubten wie du bisher an die Adhäsion der Fangleitungen.Ist schon eigenartig, zwei Unternehmen hatten einen Wartungsvertrag für die Antennenanlage bzw. Breitband,
zwei Unternehmen einen Wartungsvertrag für die Blitzschutzanlage, erst jetzt fällt das Kabel auf.
St. Florian hat bislang geschützt, evtl. wohnen noch genug Kirchensteuerzahler im Haus?
Optimalschutz mit getrennten Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik macht Sinn, aber nur wenn auch ausreichend isolierende Trennungsabstände eingehalten und nicht z. B. durch bestehende Fangleitungen unterschritten werden.Mal eine andere Frage. Der Edelstahlkamin ist bis jetzt in die Blitzschutzanlage eingebunden.
Jetzt steht der Kamin ja im Nahbreich des Maschinenhaus Aufzug.
Da hätte ich jetzt so spontan gesagt, der ist von der Maschinehausfangeinrichtung geschützt.
Jetzt soll da eine 2m Fangstange daneben in ca. 2m Entfernung Richtung Nachbarhaus.
Wenn man jetzt von einem 45° Winkel ausgeht, stünde die ja viele zuweit weg.
Wie die Schutzwinkel aus dem Blitzkugelverfahren abgeleitet wurden ist im Blitzplaner etwas knapp in Bild 5.1.1.11 und die über der Dachmasche nötige Höhe getrennter Fangeinrichtungen in Bild 5.1.1.16 und Tabelle 5.1.1.4 (Zeile 23 m Höhe seit der 2. Edition fehlerhaft) dargestellt.
Aus meinem Folienbunker zwei Exemplare. Meine Schutzwinkelgrafik ist mit mehr Kommastellen gerechnet und präziser als das Original der IEC gezeichnet:
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