Zu der von mir angefragten Thematik kann ich, soweit ich den Sachverhalt nachvollziehen kann, folgendes sagen:
MFH aus den 50ern mit Dachständer und HAK im Dachboden (Dachständer haben/hatten auch die meisten umliegenden Häuser in der Straße). Auf den Etagen befindet sich jeweils ein Kasten mit Stromzählern für die jeweiligen Etagenbewohner. Offenbar irgendwann in den 2000ern wurde an der Außenfassade ein Blechkasten gesetzt. (Meine Vermutung ist, daß dieser im Zuge der damaligen Erdkabelverlegung in der Anliegerstraße vom Netzbereiber so gesetzt wurde. Welchen Zweck hatte dieser Blechkasten an der Außenfassade? Denn der HAK im Dachboden blieb ja nach wie vor scheinbar bestehen.)
Im Kellerraum wurde dann zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Kasten (rechteckig, weiß, Kunststoff, ca. 20 cm x 35 cm) gesetzt, dieser in etwa auf gleicher Höhe mit dem Außenfassaden-Blechkasten positioniert und mit diesem per Wanddurchbruch verbunden.
Wieder später hat angeblich der Netzbetreiber darauf gedrungen, daß der nach wie vor bestehende Dachständer entfernt wird. Dies wurde dann im weiteren Verlauf auch gemacht, Gründe kenne ich nicht. D. h. der Dachständer wurde abmontiert und im Zuge dessen mußte der im Dachboden befindliche HAK wohl entfernt werden. Neben den bestehenden Kasten (HAK?) im Kellerraum wurde ein weiterer Kasten (NH?) dazu gesetzt (irgendwas mit IP...). Und um die Verbindung zwischen Dachboden und Keller herzustellen, wurde das Stromversorgungskabel ab dem Außenfassaden-Blechkasten waagerecht entlang fast der gesamten Aussenfassade bis zum äußeren Hauseck geführt und von dort senkrecht weiter nach oben gezogen bis zum Dach.
Frage 1: Kann mir jemand anhand meiner Schilderung erklären, was genau da gemacht wurde und weshalb es in dieser Weise gemacht wurde?
Frage 2: Welchen Grund kann der Netzbetreiber bei der geschilderten Situation gehabt haben, auf die Entfernung des Dachständers zu drängen und sind die dadurch angefallenen Kosten (rund € 3.000,00) angemessen und allein vom Eigentümer zu tragen?