Dachständer vs. Erdkabel

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Kabelsalat

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Beim Altbestand der Häuser hier im Dorf erfolgt die elektrische Versorgung oftmals noch über Dachständer. Auf wessen Betreiben (Hauseigentümer oder Netzbetreiber) erfolgt eine Umstellung auf Erdkabel? Gibt es zwingende Gründe, die eine solche Umstellung erforderlich machen können? Falls ja, welche können dies sein? Wer trägt die Kosten einer solchen Umstellung?
 
Wenn einzelne Häuser auf Erdkabel umgebaut wurden, ist das sicher auf Wunsch und zu Lasten der Eigentümer geschehen. Wenn z.B. ein ganzer Straßenzug umgerüstet wurde, dann sicher durch den Versorger und auf dessen Kosten. Die erforderlichen neuen hausinternen Leitungen ab HAK (Hausanschlusskasten) gehen auf jeden Fall zu Lasten des Eigentümers.
 
1. Dachständer fangen Überspannungen durch Gewitter ein
2. Freileitungen sind anfälliger (Sturm, Temperaturschwankungen...)
3. Bei jeder Dacharbeit sind die Dinger im Weg
 
Und wen interesssiert das? Bei uns wurde kürzlich ein alter verrosteter Dachhständer gegen einen neuen, feuerverzinkten getauscht und die Blankleitungsdrähte gegen eine Leitung ersetzt. DIe Deppen haben die Leitung noch zu kurz abgelängt und statt eine neue zu nehmen, haben die ein Stück drangefummelt. Jetzt hängt die neue Leitung mit Flickstelle kurz vor dem Mast in der Luft. Sieht irgendwie blöd aus. Ausgelöst wurde die Aktion durch den Netzbetreiber weil es eine Störung am HAK gab. An einer Diazedsicherung war ein Außenleiter am Konntakt abgebrannnt. So wurde alles, bis zum HAK erneuert. Niemand ist aber auf die Idee gekommen, da etwas auf Erdkabel umzustellen. Einige Nachbarn haben das auf eigene Kosten gemacht. Da wurde vom Mast auf dem Fußweg ein Kabel heruntergeführt und die Blankdrähte abgezwickt.
 
Ich habe nicht wirklich Ahnung von elektrischen Kreisen und Schaltungen etc. Wie gesagt, haben hier in der Altsiedlung die Häuser zumeist noch Dachständer. Eine Erdkabelleitung wurde wohl aber bereits vor einigen Jahren vom Netzbetreiber in der Straße verlegt. Nun war es vor einiger Zeit so, daß auf einer Straßenseite bei ca. 4 Häusern die Dachständer abgebaut und an die bereits liegende Erdkabelleitung angeschlossen wurden. Mir ist jedoch nicht bekannt, auf wessen Veranlassung diese Umstellung erfolgt ist.

Hat jemand hier eine Ahnung, ob der Netzbetreiber von den Eigentümern fordern (also sie quasi zwingen) kann, ihren Dachständer abzubauen und stattdessen sich ans bereits liegende Erdkabel anschließen zu lassen? Kann ein Eigentümer dies ablehnen, wenn er eine solche Umstellung (noch) nicht möchte? Und wenn der Netzbetreiber dies fordern darf, aus welchen Gründen und auf wessen Kosten?
 
Noch mal geht die Forderung vom Netzbetreiber also auf seinen Wunsch hin aus zahlt er die Kosten bis zum neuem HAK. Ansonsten du. Die Leitung vom HAK bis zum Zähler trägst du. Ob der Netzbetreiber deinen alten HAK mit dem Erdkabel anfährt kannst du ja mal versuchen. Der Übergabepunkt zur Kundenanlage sind die oberen Klemmen am HAK .
 
Ich habe in der Praxis schon Fälle erlebt, wo dann an der Grundstücksgrenze ein Mast gesetzt wurde und die alte Zuführung blieb. Oder an setzt an die Hauswand einen Außenkasten und legt eine neue Hauptleitung außen zu alten HAK oder zu Zähler. Letzlich ablehnen kann man eine Umstellung nicht, es sei denn, man verzichtet auf die Stromversorgung.
 
Hat jemand hier eine Ahnung, ob der Netzbetreiber von den Eigentümern fordern (also sie quasi zwingen) kann, ihren Dachständer abzubauen und stattdessen sich ans bereits liegende Erdkabel anschließen zu lassen?

Bei uns in der Gegend kann keiner gezwungen werden, den Dachständer abbauen zu lassen und einen Erdkabelanschluss zu machen. Wenn der Netzbetreiber alles in die Erde legen will und ein Hausbesitzer will nicht, bekommt der einen Mast in den Garten gesetzt und von da geht es zu seinem Dachständer. So hat der Hausbesitzer Null kosten und selber keinen Aufwand.

Technisch sinnvoll wäre es trotzdem, sich einen neuen Erdkabelanschluss legen zu lassen, wie Octavian in #3 schon schrieb.

Aber der Hausbesitzer muss dann mit Kosten von 700 bis 1500 Euro (bei kleinen Anlagen) rechnen für den Umbau der Hauptleitung zum neuen Hausanschlusskasten.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld, also bevor mit dem Netzbetreiber eine Umstellung ausgemacht wird, sich von einigen lokalen Installations-Fachfirmen einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.
Da gibt es sehr unterschiedliche Ansichten, was außer der neuen Hauptleitung sonst noch gemacht werden soll / muss bezüglich Erdungen und Potentialausgleich, alte Zählertafeln ersetzen etc.
 
Es gibt zwei Möglichkeiten wann der Netzbetreiber es trägt, entweder es gibt ein Projekt und es wird verkabelt oder die Durchführung des Freileitungshausanschlusses ist beschädigt und kaputt. Alle Kosten, die ab den HAK anfallen, trägt der Eigentümer.
Wird es im Rahmen vom Projekt gemacht, wird man als Eigentümer angeschrieben, dass hier eine Umstellung erfolgt und dass man sich zu kümmern hat. Danach gibt es noch mehrere Briefe mit einem konkreten Termin, wann die Umstellung erfolgt. Macht der Kunde nicht mit, ist es uns egal, dann wird die Freileitung abgerüstet und der Kunde darf zusehen wie er es macht. Wenn der Kunde mitmacht, darf es sich den Einbauort seines HAKs auch aussuchen, sofern dieser nicht im Wohnraum oder Dachboden ist. Ansonsten gibt es für uns die Wirtschaftlich beste Lösung, bedeutet HAK an der Fassade oder HA Säule an der Grundstücksgrenze.
 
@pumuckel Eigentumsübergang ist die Eingangsklemme im HAK, Die NH Sicherung ist schon Eigentum des Grundstückeigners.
 
Nein das sind die oberen Klemmen des HAK und die NH ist im Bereich des Netzbetreibers. Der Eingang im HAK liegt an den unteren Klemmen. Deshalb wird der HAK ja auch vom Netzbetreiber aufgebaut und ohne Eingesetzte NH übergeben . Die NH im HAK schützen zuerst das Netz des Netzbetreibers und erst danach die Hauptleitung. Für den Schutz der Kundenanlage sind die Zählervorsicherungen ( SLS ) da !
Siehe zb https://www.sw-netz.de/wp-content/uploads/TAB_2019.pdf Punkt 21 !
 
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Auch nicht ganz richtig. Siehe dein verlinktes Dokument. Dort steht: "17. Hausanschlusssicherung: an der Übergabestelle ... und den Überlast- und Kurzschlussschutz der abgehenden Hauptleitung". Im Übrigen gibt es hier bei uns zigtausende von Anlagen ohne Zählervorsicherung.
 
Was ist am Punkt 21 unverständlich . (Hausanschluss ) Das ist nun mal der HAK.
Die Sicherung im HAK dient in erster Linie dem Schutz des Netzes des Netzbetreibers.
Das sie die Hauptleitung auch schützt ist die zweite Aufgabe . In erster Linie dient die Zählervorsicherung ( oder Zählernachsicherung) dem Schutz der Kundenanlage. Deshalb wird da auch Selektivität zwischen Hak und Zählervor - oder Nachsicherung gefordert.
 
Wo habe ich geschrieben, dass 21. unverständlich ist?
Weshalb interpretierst du in Antworten immer etwas rein, was niemand geschrieben hat?
Im Übrigen gibt es hier bei uns zigtausende von Anlagen ohne Zählervorsicherung.
Da ist die Selektivität gegeben, wenn nur Endstromkreissicherungen vorhanden sind.
 
Werner hier ging es darum wo die Kundenanlage beginnt. Das hat erst mal wenig mit den Sicherungen zu tun. Und die Sicherungen im HAK dienen dem Schutz des Versorgungsnetz in erster Linie. Der Schutz der Hauptleitung ist nur Nebensache ! Diese wird wie die Kundenanlage durch die Zählervorsicherung geschützt! Das es noch zig Anlagen gibt wo weder Zählervor noch Nachsicherungen existieren steht auf einem völlig anderem Platz .
 
Wo habe ich geschrieben, dass 21. unverständlich ist?
Weshalb interpretierst du in Antworten immer etwas rein, was niemand geschrieben hat?

Da ist die Selektivität gegeben, wenn nur Endstromkreissicherungen vorhanden sind.
Nein den die Sicherungen im HAK können durch die Endstromkreissicherungen auch überlastet werden.
Deshalb sind da die Zählervorsicherungen vorhanden . Diese lösen weil selektiv vor der Sicherung im HAK aus .
 
Klar doch bei Anlagen die älter als 30 Jahre sind und noch älter . Und heutzutage kannst du sehr wohl auch eine 63 A NH locker überlasten. Das sah ca 1960 und früher anders aus . Im Übrigen bleib du bei Deiner Meinung und ich bleib bei meiner . Ich habe schon mehrere 63 A NH im Störungsdienst gewechselt .
 
Es geht ja nicht um meine Meinung, sondern darum, wie hier zigtausend Anlagen ausgeführt sind.
 
sagte ich doch älter als 30 Jahre und noch älter. Zudem kann das bei Euch so sein in anderen Gegenden sieht das anders aus. Mich deshalb als Besserwisser zu bezeichnen ist schlicht und einfach eine Frechheit deinerseits.
Zudem habe ich nicht umsonst eine beliebige TAB verlingt und darauf hingewiesen das eben die Kundenanlage an den oberen Klemmen des HAK beginnt. Das kannst du auch in früheren Ausgaben nachlesen! Und noch etwas auch hier gibt es noch Anlagen da sind im HAK 25 A GL.
 
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