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zugizug
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Wir haben vor ein paar Monaten eine Badrenovation bei einer Sanitärfirma, die den Bauleiter gestellt hat, in Auftrag gegeben. Diese hat eine Elektriker-Firma beauftragt, die Leitungen zu ziehen und eine Infrarot-Heizung zu installieren.
Die Bewohnerin berichtet nun davon, dass sie vom Drehregler-Thermostat einen Stromschlag bekommen hätte und die Heizung infolgedessen nicht mehr funktioniert.
Von einem anderen Elektriker wurden wir darauf hingewiesen, dass der Schalter den vorgeschriebenen Mindestabstand von 60 cm nach DIN 57100/VDE 100 Teil 701 zur Dusche um mehr als die Hälfte unterschreitet:
Die verantwortliche Elektrikerfirma behauptet jetzt, dass abgesprochen worden wäre, eine Duschkabine oder trennwand statt eines Duschvorhangs zu installieren. Davon wissen wir jedoch nichts und das ist unserer Meinung auch eine Ablenkung, da es sich für uns als Laien so anhört, als ob der Mindestabstand vorgeschrieben ist, ganz gleich, ob ein Duschvorhang oder eine Kabine installiert ist. Ist dem so?
Des Weitern würden wir uns über Tipps freuen, wie wir in dieser Sache weiter vorgehen sollen und die Sache in der Verantwortlichkeit des Elektrikers oder des Bauleiters liegt.
Die Bewohnerin berichtet nun davon, dass sie vom Drehregler-Thermostat einen Stromschlag bekommen hätte und die Heizung infolgedessen nicht mehr funktioniert.
Von einem anderen Elektriker wurden wir darauf hingewiesen, dass der Schalter den vorgeschriebenen Mindestabstand von 60 cm nach DIN 57100/VDE 100 Teil 701 zur Dusche um mehr als die Hälfte unterschreitet:
Die verantwortliche Elektrikerfirma behauptet jetzt, dass abgesprochen worden wäre, eine Duschkabine oder trennwand statt eines Duschvorhangs zu installieren. Davon wissen wir jedoch nichts und das ist unserer Meinung auch eine Ablenkung, da es sich für uns als Laien so anhört, als ob der Mindestabstand vorgeschrieben ist, ganz gleich, ob ein Duschvorhang oder eine Kabine installiert ist. Ist dem so?
Des Weitern würden wir uns über Tipps freuen, wie wir in dieser Sache weiter vorgehen sollen und die Sache in der Verantwortlichkeit des Elektrikers oder des Bauleiters liegt.
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