Elektrische Schutzbereiche im Bad von Elektriker nicht einghalten - Stromschlag

Diskutiere Elektrische Schutzbereiche im Bad von Elektriker nicht einghalten - Stromschlag im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Wir haben vor ein paar Monaten eine Badrenovation bei einer Sanitärfirma, die den Bauleiter gestellt hat, in Auftrag gegeben. Diese hat eine...
Also wenn man dem Hersteller glauben darf, ist die "Bath-Linie" wohl nicht für die Deckenmontage zulässig. Die Java Frame ist sowohl für die Decken- als auch die Wandmontage zulässig.
Zumal es mir schon ein wenig befremdlich ist, in einem Duschbad wo sicherlich bei Verwendung eines Duschvorhanges jede Menge Wasserdampf in den Raum abgegeben wird, eine Deckenheizer installiert wird, der mal locker über 80 Grad Oberflächentemperatur haben kann.
War die Montageart möglicherweise ein Kompromiss, weil einerseits eine nötige Wandfläche nicht vorhanden war, oder weil explizit eine Deckenmontage gewünscht war. Aber ich wiederhole mich ^^

Das haben die ausführenden Handwerkerbetriebe vorgeschlagen.

Für mich ist aber immer noch nicht wirklich ersichtlich was du nun genau als Information suchst.
Ja, so wie es jetzt ist, ist es in Deutschland nicht normgerecht.
Wird nun nur ein Schuldiger gesucht, der den vermutlich erheblichen Umbau finanziell zu verantworten hat, auch auf die Gefahr hin das es vielleicht normgerecht überhaupt nicht möglich ist?
Oder wird nur nach einem Grund gesucht, einen finanziellen Ausgleich für die vorhandene Installtion zu erhalten?

Um eine sichere Installation geht es wohl eher nicht vorrangig, denn dann würden die Frage nicht lauten:
Ist diese Installation normgerecht?
sondern sie würde wohl eher lauten:
WIe können wir erstmal sicherstellen, dass die Bewohnerin nicht nochmal einen elektrischen Schlag bekommt, und womöglich schwer verletzt wird?

Doch darum geht es! Der verantwortliche Elektriker ergeht sich bisher aber in Ausflüchten und uns geht es darum hier Informationen zu erhalten wie wir ihn davon überzeugen können dass das Pfusch ist und fachgerecht ausgeführt gehört.

Die Frage zb. nach einem Schutz durch eine RCD/FI blieb ja bislang auch unbeantwortet, dafür aber stetig die Frage ob dieses oder jenes normgerecht sein und warum der Fachbetrieb das nicht so oder so gemacht hat. Wie ich aber schon schrieb, jeder kann selbstredend seine Prioritäten so setzen wie er/sie es für nötig hält. Und bevor ein gut bekannter Forenkollege zum vierten Mal mit dem Hinweis kommt "Mangel an Sanitärfirma melden", werde ich das Feld bzw den Thread für die hilfreichen Forenkollegen freimachen.

Ob dieser Schalter vorhanden ist kann ich aus der Ferne nicht sagen. Ich weiß nur dass die Elektrik des Hauses komplett, inklusive Leitungen Zählerschrank etc.pp. vor 10 Jahren erneuert wurde. Für die Badrenovation wurden auch komplett neue Leitungen gezogen. Das werden wir aber klären.
 
Aha, aber wenn noch diese Verordnung gültig ist warum wird das dann in den meisten anderen Quellen anders dargestellt? Die Frage ist ja auch warum ein Fachbetrieb nicht die dezidierte Heizungs-Linie fürs Bad verbaut, sondern die die nur IP21 zertifiziert ist!?

Übersicht über die Installationsbereiche: Spelsberg
Installationsgeräte sind in Bereich 2 zulässig auch nach dieser Quelle
Ein Schalter ist ein Installationsgerät.
Selbst Rasiersteckdosen sind zulässig.

Hier auch der Hinweis auf den Wasserschutz ...

Welche anderen Quellen hast du?
Da sind im Netz viele Quellen nach alten Normen zu finden
 
Der Schalter und vor allem die Steckdose hat da zu verschwinden! Ohne wenn und aber!

Die "Steckdose" ist der ausgebaute Heizungsregler. Schalter und Regler dürften, soweit sie IP44 haben , in diesem Bereich vorhanden sein.

Das bekommt jeder Lehrling im ersten Lehrjahr eingehämmert das 60cm um Badewannen und Duschen derartiges nicht errichtet werden darf!

Vielleicht hilft erklären besser als einhämmern.
 
Wird nun nur ein Schuldiger gesucht, der den vermutlich erheblichen Umbau finanziell zu verantworten hat, auch auf die Gefahr hin das es vielleicht normgerecht überhaupt nicht möglich ist?

Das finde ich jetzt ein wenig hart formuliert.
Ich denke eher, es geht dem TE darum, für sein Geld auf Grundlage des Angebotes eine normgerechte, sichere und zuverlässige Anlage installiert zu bekommen, so, wie man es von einem Fachbetrieb/EFK eigentlich erwarten könnte und müsste.
Jetzt sucht er hier nach
a) Hinweisen, was in seinem Fall normgerecht bedeutet und
b) Argumentationshilfen, wie eer das durchsetzen kann.
"Schuldiger" trifft es daher m.E. nach nicht.

Tipp von mir: SCHRIFTLICH.
Weitere Tipp: S C H R I F T L I C H
die Kommunikation gestalten und Mängel anzeigen, Frist setzen, belegen lassen, dass normgerecht gearbeitet wurde etc.
 
Das finde ich jetzt ein wenig hart formuliert.
Ich denke eher, es geht dem TE darum, für sein Geld auf Grundlage des Angebotes eine normgerechte, sichere und zuverlässige Anlage installiert zu bekommen, so, wie man es von einem Fachbetrieb/EFK eigentlich erwarten könnte und müsste.
Grundsätzlich würde ich dir da zustimmen. Nur auf die Frage ob überhaupt eine normgerechte Installation ausgeführt werden könnte, bleibt bislang unbeantwortet. Es gibt nur den Hinweis vom TE das das Bad sehr klein ist (Beitrag #5) und somit eine Duschkabine/-abtrennung nicht möglich ist. Dafür aber die stetige Nachfrage ob der aktuelle Zustand "Pfusch" ist. Das hat er ja schon mehrfach bestätigt bekommen.
Das er mit dem Elektrofachbetrieb keinerlei vertragliche Handhabe hat, schreibt er ja im Eröffnungsbeitrag und bekommt es auch mehrfach im Thread mitgeteilt.

Mir ging es mehr darum, warum das so ausgeführt wurde, da ich nicht so der Freund von dem Tenor "Du bist schuld" bin. Das ganze kann ja ein Kompromis gewesen sein, weil es womöglich nicht anders ging. Was ist wenn der SHK-Betrieb, in Absprache mit seinem Elektrofachbtrieb, nun feststellt das eine normgerechte Installation nicht möglich ist, und entsprechend die Gerätschaften restlos entfernt? Du glaubst sowas gibt es nicht? Da hab ich schon ganz andere Sachen erlebt.

Dein Tipp mit dem schriftlichen von dir ist natürlich ganz wichtig und richtig. Der TE weiß ja nun das es nicht normgerecht ist, und kann das dem SHK-Betrieb mitteilen. Ich persönlich würde aber schon alle Details haben wollen, bevor ich in so eine Sache reingehe, so das ich zumindest auf einen möglichen Kompromiss aushandeln kann. Zumal das ganze nun schon monatelang "nicht problematisch" war und erst durch den bedauerlichen Stromunfall überhaupt zum "Problem" wurde.
 
@SPS Dir ist in der Aufzählung vielleicht entgangen, daß im Bereich 1 nur "Installationsgeräte" zulässig sind die Geräte versorgen die in diesem Bereich zulässig sind oder mit Schutzkleinspannung (max 25VAC/60VDC) ausgestattet sein müssen.
 
Nur auf die Frage ob überhaupt eine normgerechte Installation ausgeführt werden könnte, bleibt bislang unbeantwortet.

Natuerlich kann man in einem Bad eine normgerechte Installation ausfuehren, auch mit den genannten Geraetschaften und Zwangspunkten.

Das ganze kann ja ein Kompromis gewesen sein, weil es womöglich nicht anders ging.

Eine fehlerhafte und potentiell gefaehrliche Ausfuehrung kann kein "Kompromiss" sein.

Was ist wenn der SHK-Betrieb, in Absprache mit seinem Elektrofachbtrieb, nun feststellt das eine normgerechte Installation nicht möglich ist,

Dann hat er seine Bedenken anzumelden und Gruende zu benennen. Vor Ausfuehrung irgendeines "Kompromiss" . Am besten ...schriftlich.
 
Eine Normgerechte Installation ist da problemlos möglich mit einer festen Trennwand von 60 cm Breite ab Wand . Aber eben nicht mit einem Duschvorhang.
Nachtrag der TE sollte mal ein Bild vom gesamten Bad zeigen , dann kann man auch sagen ob da eine Fehlplanung seitens der Sanitärfirma vorliegt !
 
Natuerlich kann man in einem Bad eine normgerechte Installation ausfuehren, auch mit den genannten Geraetschaften und Zwangspunkten.
Das ist das doofe wenn man nur einen Satz ohne den Kontext dazu zitiert ^^
Aber du scheinst ja zu wissen wie groß das Bad und wie es geschnitten ist, oder warum bist so zielstrebig mit deiner pauschalen Aussage?

Eine fehlerhafte und potentiell gefaehrliche Ausfuehrung kann kein "Kompromiss" sein.
Du warst bei allen persönlichen Gesprächen dabei? Dann kannst du dem TE ja eidesstattlich zur Seite sehen und das Thema ist durch ;)

Dann hat er seine Bedenken anzumelden und Gruende zu benennen. Vor Ausfuehrung irgendeines "Kompromiss" . Am besten ...schriftlich.
Hat er das vielleicht sogar? Warst du bei allen Gesprächen persönlich dabei, kennst du den gesamten Schriftverkehr? Dann...naja wie im Absatz oben schon geschrieben ^^
 
Wenn die Bekannte da eine gewischt bekommen hat liegt ein Fehler vor und der entspricht in keinem Fall einer normgerechten Installation also liegt ein Mangel vor und der ist vom Auftragnehmer fachgerecht zu beseitigen . Ohne wenn und aber . Auftragnehmer war und ist hier der Sanitärfachbetrieb.
 
Das bekommt jeder Lehrling im ersten Lehrjahr eingehämmert das 60cm um Badewannen und Duschen derartiges nicht errichtet werden darf!
Was aber falsch sein kann, da bei einer Dusche 1,20m Fadenmaß vom Wasseraustritt einzuhalten sind.
In dem Fall hier, wären also sogar 60cm unter Umständen zu wenig gewesen.

Mit fester Duschtrennwand hätte es aber wahrscheinlich gereicht.
 
Hallo Schuko,
ich sehe im Bild eine Wanne bei der Dusche. Auch wenn diese nicht sehr hoch ist.
Es ist nicht ebenerdig. Also 60 cm.
 
Mit fester Duschtrennwand hätte es aber wahrscheinlich gereicht.

Eine feste Duschtrennwand ist in meinen Augen aus Mauerwerk oder Gipskarton.
Nichts, was der Mieter/Nutzer durch lösen von drei Schrauben entfernen kann, bzw. möglicherweise nach erfolgter Elektroinstallation doch nicht montiert. Wie hier ja eindrucksvoll zu sehen!
 
@zugizug

Nun besteht ja sogar die Möglichkeit, dass die gesamte Infrarotheizung nicht verwendet werden darf und nicht einmal an Spannung angeschlossen werden darf. Insofern empfehle ich dir als Auftraggeber dich selbst schlau zu machen, um genau zu wissen, wo, welche Anforderungen zu finden sind. Nur so kannst du erreichen, dass man dir mit keinen Ausreden ausweichen kann.

Die Anforderungen bezüglich Räume mit Wanne und Dusche findest du in der VDE 0100-701. Ich empfehle dir die Norm zu bestellen und dann weißt du, in welchen Bereichen die Infrarotheizung welche IP-Klasse einzuhalten hat und was ebenso für die Regler gilt.

Wenn einer dir mit einer Ausrede antwortet, kannst du im auch die Norm vor die Nase knallen.

Nur so, und du somit absolut kompetent rüberkommst, wird man dir auch entsprechend begegnen und du erreichst wesentlich mehr und das zügiger. Das sollte dir die Kosten von knappe 70,- € für die Norm VDE 0100-701 Wert sein.

Noch etwas, bis du nicht sicher bist, dass die Infrarotheizung den Sicherheitsanforderungen entspricht, muss sie stromlos geschaltet werden. Nichts wäre schlimmer, als wenn der Mieter oder die Mieterin unter der Dusche einen elektrischen Schlag bekommt. Auch dich kann man dann zur Verantwortung ziehen, da dir die Information vorlag, dass eventuell die Installation nicht normgerecht ist. Das ist nun einmal das Kreuz, wenn man sich als Laie informiert (so z.B. über dieses Forum), denn dann kann man nicht mehr sagen, man hat von nix gewusst.


Gruß

Uwe
 
Eine feste Duschtrennwand ist in meinen Augen aus Mauerwerk oder Gipskarton.
Nichts, was der Mieter/Nutzer durch lösen von drei Schrauben entfernen kann, bzw. möglicherweise nach erfolgter Elektroinstallation doch nicht montiert. Wie hier ja eindrucksvoll zu sehen!
Das ist in der DIN 14428 nicht definiert, somit wäre selbst eine wasserfeste Pappwand die sich nicht ohne Werkzeug enfernen, zusammenschieben oder -klappen lässt, eine feste Duschantrennung
 
Nun besteht ja sogar die Möglichkeit, dass die gesamte Infrarotheizung nicht verwendet werden darf
Wir hatten auch mal so eine Anfrage von Kunden.
Der Hersteller konnte nicht definitiv bestätigen, dass das Gerät in einer deutschen Dusche verbaut werden darf.
-> abgelehnt.
 
Aber darf ab 2,25m Höhe nicht alles verbaut werden? Die Heizung befindet sich ja an der Decke. Oder hab ich da was falsch verstanden. Es kommt auch gleich noch ein Update, muss noch ein Gespräch abwarten.
 
Thema: Elektrische Schutzbereiche im Bad von Elektriker nicht einghalten - Stromschlag
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