Wenn ich in einem Altbau (1950er) mit Flachdach eine PV-Anlage installieren will, was sind dann die Mindestanforderungen für die Erdung der PV-Anlage?
Auch für Nachkriegs-Altbauten ist unabhänging von einem Gebäuderder oder einer PV-Anlage ein früher Haupt- und heute Schutzpotentialausgleich genannter Basisschutz gefordert. In den müssen metallische Hauswasserleitungen mit einbezogen sein und - falls ein Erder gefordert ist - muss der auch ohne deren Erderwirkung normkonform und funktionstüchtig sein.
Entgegen vielfacher Falschbehauptungen gibt es nach den in Deutschland gültigen zwei Regelwerken bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem KEINE Verpflichtung PV-Generatoren zu erden, aber ein Verbot das bei Gehäusen schutzisolierter PV-Module auszuführen. Nach DIN VDE 0100-712:2016-10 ist ein schwammig definierter "PA" der Modulgestelle aus 4 mm² Kupfer (Farbkennung grün-gelb?) und nach dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) eine Funktionserdung (Farbkennung NICHT grün-gelb sondern nach neuer DIN EN 60445 (VDE 0197):2023-02 ROSA mit mind. 6 mm² Kupfer empfohlen.
Siehe das
Merkblatt für PV-Installateure, welches mit Ausnahme der erst später in Kraft getretenen DIN VDE 0100-443 und -534 den deutschen Normenstand frei von abweichenden Privatmeinungen wiederspiegelt.
Die Hoffnung, dass beide deutschen Regelwerke in den Begriffen und den Querschnitten nicht mehr abweichen, habe ich seit Erscheinen des Entwurfs von
E DIN VDE 0100-712:2022-10 aufgegeben. Eine Minorität von Fachautoren wird mit ihren abweichenden Privatansichten sowieso weiter quer schießen.
WENN ein PA- oder Funktionserdungsleiter von einem Hersteller z. B. bei Dünnschichtmodulen oder bestimmten trafolosen WR gefordert wird, ist er nach beiden Regelwerken abstandslos mit den PV-Leitungen zu verlegen.
Offensichtlich brauchen zumindest die WRs eine Erdung und ggf. auch das Gestell für die PV-Module auf dem Dach.
Der Wechselrichter muss in den Schutzpotentialausgleich einbezogen sein und falls dessen Schutzleiterströme > 10 mA betragen ist nach DIN VDE 0100-540 ein verstärkter Querschnitt von mind. 10 mm² gefordert.
Aber woher nehme ich die, wenn es in dem Gebäude bisher keinen Blitzschutz oder klassische Fundamenterdung gibt?
Wo baurechtlich bislang kein Blitzschutz
system gefordert war muss es auch weder wegen einer PV- noch einer (erdungspflichtigen!) Antennen-Anlage nachgerüstet werden. Da aber Erdung und PA intergraler Bestandteil der Erdungeanlage sind, gilt dafür NAV § 13, der DIY klar ausschließt. Was nötig aber nicht vorhanden ist muss somit von einer EFK mit Eintrag bei einem VNB nachgerüstet werden.
Den Elektriker des geringsten Mistrauens sollte man sich genau aussuchen, denn nach b.v.s-Schätzung kann nur noch jeder 5. konzessionierte Betrieb vertragstreu ein VDE-Auswahlbo vorweisen und gerüchteweise soll es sogar welche geben, die sich damit brüsten keine Normen gelesen zu haben.