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T-Horn
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- Gewährleistung sowie Bestandsschutz
- #1
Moin
Diese Fragen sind sicherlich nicht neu.
Ich wollte mal Fragen wie lange ein Elektriker nach der Installation und Abnahme auf seine Arbeit Haftung leisten muss.
Zum anderen würde ich zum Thema Bestand eine Frage loswerden. Gelesen hatte ich nämlich das der Bestandsschutz nach über 40 Jahren keine Anwendung mehr finden darf.
Sprich wenn 1970 gebaut MUSS? Dann spätestens 2011 die Elektrik auf den aktuellsten Stand gebracht werden? Oder trifft dies erst bei einem Eigentümerwechsel zu? Weiß das jemand?
Diese Fragen sind sicherlich nicht neu.
Ich wollte mal Fragen wie lange ein Elektriker nach der Installation und Abnahme auf seine Arbeit Haftung leisten muss.
Zum anderen würde ich zum Thema Bestand eine Frage loswerden. Gelesen hatte ich nämlich das der Bestandsschutz nach über 40 Jahren keine Anwendung mehr finden darf.
Sprich wenn 1970 gebaut MUSS? Dann spätestens 2011 die Elektrik auf den aktuellsten Stand gebracht werden? Oder trifft dies erst bei einem Eigentümerwechsel zu? Weiß das jemand?