Grundgebühr kostenmäßig optimieren - Wie am Besten?

Diskutiere Grundgebühr kostenmäßig optimieren - Wie am Besten? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin zusammen und „Hallo“. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin, wenn es darum geht, seinen Strombezug kostenmäßig zu optimieren, da besonders...
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Optimierer

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Moin zusammen und „Hallo“.

Ich hoffe, dass ich hier richtig bin, wenn es darum geht, seinen Strombezug kostenmäßig zu optimieren, da besonders dieser Bereich kostenmäßig sich trotz Strompreisbremse quasi verdoppelt hat.

Hintergrund: Umgebauter Resthof früher einen Zähler mit 3x80A, jetzt sechs Zähler (4x Whg, 1 x Allgm., 1x PV) mit 3x63A im HAK.
Von früher kannte ich es, dass der Strompreis gestaffelt war, d.h. bei geringen Bezug war die Grundgebühr niedrig und die kWh teuer, bei hohen Bezug die Grundgebühr hoch und die kWh günstiger.
Heutzutage ist die Grundgebühr hoch und die kWh teuer. Anbieter mit Staffelpreisen beim Verbrauch und günstigen Grundgebühren scheint es nicht mehr zu geben.

Wie sind eure Erfahrungen in eurem Bereich. Kennt ihr Anbieter, die nicht 6 x die Grundgebühr kassieren, sondern 1 x + eine günstige Zählermiete? Da langen die ja seit Jahresbeginn richtig zu. Also bei uns kommen da dies Jahr wohl 154,50€ (Grundgebühr) + 8,99€ (Zählermiete) + MWSt pro Zählplatz zusammen.
Bei sechs Zählern wären dies rund 1167,- nur an Grundgebühr. Ist dies rechtlich überhaupt zulässig, dass pro Zählplatz bei einem Gesamtanschluß, die Grundgebühr für jeden Zählplatz berechnet wird? Es ist ja physikalisch nur ein Anschluß vorhanden und laut Gesetz darf ja nur max. 20,-€ pro Zähler berechnet werden, was die auch machen. Nur mit einer Grundgebühr in dieser Höhe umgehen die ja die gesetzlichen Vorgaben.

Wie seht ihr es?

LG Max
 
Wenn man über Jahre verlässlicher Kunde eines anständigen Unternehmens ist und nicht ständig seinen Anbieter wechselt, hat man gerade auch in solchen Problemzeiten einen verlässlichen Partner und nicht ein Unternehmen was pleite geht oder von sich aus mal schnell den Vertrag kündigt.

Meine Grundgebühr ist immer noch bei ca 10€

Warum bezahlst Du für 6 Zähler?
Die für die Wohnungen müssen doch vom Mieter bezahlt werden.
 
Wenn man über Jahre verlässlicher Kunde eines anständigen Unternehmens ist und nicht ständig seinen Anbieter wechselt, hat man gerade auch in solchen Problemzeiten einen verlässlichen Partner und nicht ein Unternehmen was pleite geht oder von sich aus mal schnell den Vertrag kündigt.

Meine Grundgebühr ist immer noch bei ca 10€

Warum bezahlst Du für 6 Zähler?
Die für die Wohnungen müssen doch vom Mieter bezahlt werden.
Moin,

10,-€ pro Jahr? Welcher Anbieter?

Ich habe einen verlässlichen Stromanbieter - verlässlich teuer geworden. Also ca. 10,-€ mtl habe ich auch bezahlt - letztes Jahr, da hatte ich noch einen Zähler, jetzt nach der Aufteilung habe ich momentan 5 Zähler, da PV noch nicht drauf ist.

Hintergrund: Die Wohnungen sind neu und werden noch von mir bewohnt, nur verbrauchsmäßig schon aufgeteilt. Nur mit den elektronischen Zähler haut es den Boden vom Fass raus: Ich bezahle jetzt pro Zähler 16,84€ Messgebühr und je 154,50 Grundgebühr - netto pro Jahr versteht sich.
Die mehrfache Grundgebühr halte ich gar nicht für zulässig, schließlich ist es nur ein Anschluß, es wurden nur 5 Verträge draus gemacht. Das sind jetzt bei 5 Zählern mal eben knappe 1020,-€ pro Jahr - für nichts, der Strom kostet extra. Die Preisbremse bringt da auch nichts, da der kWh-Preis haarscharf unter die 40Ct gedrückt wurden, vermutlich über die Grundgebühr runtersubventioniert.

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich es wieder zurückbaue auf einen Zähler, so wie vorher - den alten Zählerkasten habe ich ja noch und dann in die HV eigene Unterzähler einbaue - das kommt allen billiger, also wird optimiert.

Nur ich finde es frech, dass für jeden Stromzähler eine so hohe Grundgebühr fällig wird, ohne dafür mehr zu leisten. Damit wird ja auch die stattliche Vorgabe mit der max. Zählergebühr, die sich jetzt MSB-Prod nennt, spielend umgangen.
Schluß jetzt - ich rege mich nur auf.

LG
Max
 
Du kannst den Stromanbieter wechseln auf einen, der eben nur eine geringe Grundgebühr nimmt, der Strompreis ist ja erstmal egal, wenn Du die Wohnungen mit den Null-Verbrauch betrachtest. Montana nimmt z.Z. 60 €/Jahr Grundgebühr.
Allerdings musst Du Dich bekanntlich 12 Monate binden.

Im Übrigen gilt: 1 Zähler = 1 Vertrag, egal ob es nur einen Gesamtanschluss gibt.

Du kannst aber auch einfach die Wohnungen abmelden. An/Abmeldung kosten natürlich auch was, ist also ein Rechenspiel in Abhängigkeit der Dauer.
Den Allgemeinstrom könntest Du doch umklemmen (lassen) und den Verbrauch über einen von Dir gestellten, geeichten Zwischenzähler abrechnen, oder?
 
Moin zusammen,
Du kannst den Stromanbieter wechseln auf einen, der eben nur eine geringe Grundgebühr nimmt, der Strompreis ist ja erstmal egal, wenn Du die Wohnungen mit den Null-Verbrauch betrachtest. Montana nimmt z.Z. 60 €/Jahr Grundgebühr.
Allerdings musst Du Dich bekanntlich 12 Monate binden.

Im Übrigen gilt: 1 Zähler = 1 Vertrag, egal ob es nur einen Gesamtanschluss gibt.
ja da bringt es jetzt auch nicht - Stromanbieter mit einer geringen Grundgebühr gibt es anscheinend nicht mehr - ich habe mal bei Verivox geschaut. Das bringt kaum was an Ersparnis. Ca. 200 - 250,-€ über alle Verträge.
Wenn ich jetzt einen Anschluss mit 10tkWh nehme, habe ich zwar etwas höhere Messgebühr, spare aber gegenüber fünf Anschlüsse und Wechsel des Anbieters ca. 1400,-€ an Gebühren.
Mit Abzug der eigenen Zähler (Miete), Umbau- und Abrechnungkostenumlage, wäre dies ca 250,-€ pro Anschlussteilnehmer einschließlich Allgemeinstrom weniger, was ein Äquivalent von ca. 650kWh bedeutet. Alles Jahreswerte versteht sich von selbst.
Das muss man erst mal an Verbrauch einsparen, und viel billiger als 40Ct/kWh wird es nicht mehr werden, da müssen wir uns dran gewöhnen.
Du kannst aber auch einfach die Wohnungen abmelden. An/Abmeldung kosten natürlich auch was, ist also ein Rechenspiel in Abhängigkeit der Dauer.
Den Allgemeinstrom könntest Du doch umklemmen (lassen) und den Verbrauch über einen von Dir gestellten, geeichten Zwischenzähler abrechnen, oder?
Das ist jetzt kokoloris, da die ersten beiden Whg familienintern in die Vermietung gehen.

Also nächsten Monat steht erst mal der Rückbau an.

LG Max
 
10€ natürlich im Monat und nicht im Jahr.
Die Grundgebühr bedient nicht die Kosten des Anschlußes sondern eigentlich nur den Zähler.
Kosten für das Netz werden mit dem Strompreis je kWh bezahlt.

Wenn Du die Wohnungen vermieten willst dann ist die Abrechnung über Zwischenzähler nicht statthaft, da Du kein offizieller Messtellenbetreiber bist und dem Stromkunden sein Recht auf freie Wahl des Anbieters nicht geben kannst.

Wenn eine Vermietung nicht angedacht ist Frage ich mich warum hier überhaupt eine Umrüstung erfolgt ist.
Wenn Vermietung angedacht ist, erübrigt sich das spätestens mit der Vermietung von allein mit den Kosten für Dich.
 
Moin zusammen,
ja da bringt es jetzt auch nicht - Stromanbieter mit einer geringen Grundgebühr gibt es anscheinend nicht mehr - ich habe mal bei Verivox geschaut. Das bringt kaum was an Ersparnis. Ca. 200 - 250,-€ über alle Verträge.
……………..
Das muss man erst mal an Verbrauch einsparen, und viel billiger als 40Ct/kWh wird es nicht mehr werden, da müssen wir uns dran gewöhnen.
Mein Reden, aber bei diesen Thema haben hier viele im Forum ein Stillhalteabkommen mit ihren Arbeitgeber oder Versorger. Also auch ich nehme noch gerne Schweigegeld an - einfach eine PN schreiben.

Diese Erhöhung der Grundgebühren ist im kollektiven Einvernehmen fast aller Anbieter geschehen und zwar unbemerkt parallel zu der vielfach beachteten starken Erhöhung des kWh-Preises im Ramen der Ukranekrieges. Dieser wurde dann mit einem Doppelwumms denn durch die Strompreisbremse zu 80% gegenüber des Verbrauches von 2021 bei 40Ct für dieses Jahr gedeckelt wurde, wenn der variable Anteil des Arbeitspreises über 40Ct liegt.
Auch mein Versorger hat sich richtig selber gelobt, als er mir in einem Schreiben einen deutlich günstigeren Arbeitsspreis auf 39,2 Ct ab den 1.7 angekündigt hat und dies für 100% des bezogenen Strom gilt. Im Nebensatz wurde aber erwähnt, das die restlichen Preise nicht von der Senkung betroffen sind. Schade!
Toll, da spare ich ja richtig, vermutlich sind wohl eher die Bremsbeläge der Energiepreisbremse abgenutzt, das Geldkontingent in sichtbare Entfernung aufgebraucht.

Was vielleicht interessant ist, dass bei der Berechnung des Kontingentes, der zu Ermittlung des Entlastungspreises alle Preisbestandteile herangezogen wurden, also auch verbrauchsunabhängige Preisbestandteile in die Berechnung mit eingehen, sofern die variablen Preisbestandteile über die genannten 40Ct liegen. Wie das mit den festen Bestandeilen berechnet wurde, habe ich mehrfach versucht nachzufragen, bin aber schon regelmäßig an der Warteschleife gescheitert - Davon gibt es mehr für‘s Geld, denn die deutlich länger geworden. Mal was positives.

Jetzt kann ja mal jeder durch Nachdenken drauf kommen, was er wirklich spart, vielleicht doch nicht oder wieviel.
Den Versorgern dürfte bei ihrer Trickserei gut entgegenkommen, dass bei einer immer größeren Masse der Bevölkerung gerade noch für einen einfachen Dreisatz reicht und das Niveau des Leseverständnis langsam aber stetig zurückgeht.
 
Hintergrund: Die Wohnungen sind neu und werden noch von mir bewohnt, nur verbrauchsmäßig schon aufgeteilt.
Du kannst aber auch einfach die Wohnungen abmelden. An/Abmeldung kosten natürlich auch was, ist also ein Rechenspiel in Abhängigkeit der Dauer.
Das ist jetzt kokoloris, da die ersten beiden Whg familienintern in die Vermietung gehen.

Finde den Fehler.

Spoiler:
Anstatt sich zu entschuldigen, dass man nur rudimentäre Informationen gegeben hat, aufgrund dessen eine Hilfestellung kaum möglich oder aber zum Ratespiel mutiert, darf man sich noch "kokoloris" anhören, von den 2 Fehlern in nur einem Wort mal ganz zu schweigen. SO macht das wieder Spaß hier.... /nicht.
 
Wenn Du die Wohnungen vermieten willst dann ist die Abrechnung über Zwischenzähler nicht statthaft, da Du kein offizieller Messtellenbetreiber bist und dem Stromkunden sein Recht auf freie Wahl des Anbieters nicht geben kannst.
Steht wo? Ich werde mal diese unbelegte Aussage - wie andere von dir auch, mal mit dem Fachkräftemangel in den Bereich von „Tischlein deckt dich“ schieben und verweise auf meinen ersten Satz vom letzten Beitrag. Und seit wann sind beglaubigte Zwischenzähler nicht mehr zur Abrechnung zugelassen. Halte ich für ein Gerücht.

Wo ist da denn hier eigentlich der Unterschied zum Gasanbieter? Oder anderen Energiequellen zum heizen. Wasseranbieter kann man eh nicht wechseln.
Ich komme ja in viele Neubauten, auch MFH. Habe aber in den letzten Jahren noch nie für jede Wohnung einen eigenen Gaszähler gesehen, geschweige pro Whg eine Luft-Wärmepumpe. Meine Mieter könnten sich auch den Gasanbieter aussuchen, scheitern alleine schon an dem Umstand, dass es nur eine Heiztherme gibt. Gut könnten sich sicherlich einen eigenen Gasanschluß legen lassen und sich eine eigene Heiztherme einbauen lassen. Mit dem Platz wäre das etwas eng und mit Umbaukosten schnell bei 10k€.

Könnte man bei dem Strom ja auch machen! Entweder nimmt der Mieter den angebotenen Anschluss oder man bietet ihm Platz für einen eigenen Hauptanschluss an. Dann kann er sich drum kümmern und auch die Kosten tragen.
 
…Wenn Du die Wohnungen vermieten willst dann ist die Abrechnung über Zwischenzähler nicht statthaft, da Du kein offizieller Messtellenbetreiber bist und dem Stromkunden sein Recht auf freie Wahl des Anbieters nicht geben kannst….
Steht wo? Ich werde mal diese unbelegte Aussage - wie andere von dir auch, mal mit dem Fachkräftemangel in den Bereich von „Tischlein deckt dich“ schieben und verweise auf meinen ersten Satz vom letzten Beitrag. Und seit wann sind beglaubigte Zwischenzähler nicht mehr zur Abrechnung zugelassen. Halte ich für ein Gerücht.

Wo ist da denn hier eigentlich der Unterschied zum Gasanbieter? Oder anderen Energiequellen zum heizen. Wasseranbieter kann man eh nicht wechseln.
Ich komme ja in viele Neubauten, auch MFH. Habe aber in den letzten Jahren noch nie für jede Wohnung einen eigenen Gaszähler gesehen, geschweige pro Whg eine Luft-Wärmepumpe. Meine Mieter könnten sich auch den Gasanbieter aussuchen, scheitern alleine schon an dem Umstand, dass es nur eine Heiztherme gibt. Gut könnten sich sicherlich einen eigenen Gasanschluß legen lassen und sich eine eigene Heiztherme einbauen lassen. Mit dem Platz wäre das etwas eng und mit Umbaukosten schnell bei 10k€.

Könnte man bei dem Strom ja auch machen! Entweder nimmt der Mieter den angebotenen Anschluss oder man bietet ihm Platz für einen eigenen Hauptanschluss an. Dann kann er sich drum kümmern und auch die Kosten tragen.
Na - Antwort bleibt aus?
 
Ich bin ja nicht der angesprochene Nutzer... und glaube auch nicht, dass der die Hilfe von der Seitenlinie nötig hat.
Aber: Ganz ehrlich? Auf viele Deiner gequirlten Schwafeleien muss man einfach nicht antworten.

Und seit wann sind beglaubigte Zwischenzähler nicht mehr zur Abrechnung zugelassen.
Vetragsfreiheit und AGB? Entsprechende Klauseln zum Weiterverkauf sind jetzt nicht so selten. Also, ich habe die schon gesehen... kann aber auch lesen.

Habe aber in den letzten Jahren noch nie für jede Wohnung einen eigenen Gaszähler gesehen, geschweige pro Whg eine Luft-Wärmepumpe.
Für Heizungs- und Brauchwassererwärmung soll es andere Möglichkeiten der Erfassung geben. Wärmemengenzähler sind nur ein Beispiel... und die rechtlichen Grundlagen finden sich u.a. in der Heizkostenverordnung. In Deinem beruflichen Umfeld - was war das? Konditor? - wahrscheinlich gänzlich unbekannt...;)

Wenn die Mietwohnung über eine eigene Heizung - Stichwort Gaseteagenheizung - verfügt, hat der Mieter freilich auch einen eigenen Vertrag mit einem öffentlichen Versorger. Für den Fall ist rechtlich geregelt, dass der Mieter den Versorger frei wählen kann. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es eine Ausnahme, bspw. für Mehrfamilienhäuser, für welche der Vermieter einen Rahmenvertrag hat, der wegen des abgenommenen Volumens niedrigere Kosten ermöglicht, als der Mieter selbst erzielen könnte.
 
Wenn die Mietwohnung über eine eigene Heizung - Stichwort Gaseteagenheizung - verfügt, hat der Mieter freilich auch einen eigenen Vertrag mit einem öffentlichen Versorger. Für den Fall ist rechtlich geregelt, dass der Mieter den Versorger frei wählen kann. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es eine Ausnahme, bspw. für Mehrfamilienhäuser, für welche der Vermieter einen Rahmenvertrag hat, der wegen des abgenommenen Volumens niedrigere Kosten ermöglicht, als der Mieter selbst erzielen könnte.
Moin zusammen,

habe mich zwar schon wieder ausgeklingt aus diesem Versorger-Forum.
- Ja - wenn Mehrfamilienhaus so definiert ist, dass diese einen gemeinsamen Eingang und Hausanschlußraum haben, dann ist es eins. Geheizt wird mit Festbrennstoffen und Pellets zentral und die Wärmemenge angerechnet.
Und die Ausnahme wäre hier auch gegeben. Zwar jetzt nicht übers Volumen, aber über den eingesparten Grundpreis. Auch hier werden niedrigere Kosten ermöglich, als der/die Mieterselbst erzielen könnte. Ich kenne allerdings keinen Stromtarif, der bei größerer Volumenabnahme günstiger wird.

LG Max
 
Thema: Grundgebühr kostenmäßig optimieren - Wie am Besten?
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