Haftung bei Unfall

Diskutiere Haftung bei Unfall im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, folgendes, habe vor ein paar Jahren den Sicherungskasten bei meinen Verwandten erneuert, sprich alte Sicherungen und Schütze...
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jo88

Guest
Hallo zusammen,

folgendes, habe vor ein paar Jahren den Sicherungskasten bei meinen Verwandten erneuert, sprich alte Sicherungen und Schütze raus und neue rein. Da noch eine Zuleitung benötigt wurde, musste der alte Kasten ganz weichen (Platzmangel).
Bj. 60-70

Jetzt im nachhinein beiss ich mir in den A... weil ichs doch lieber nicht hätte machen sollen, war kurz nach meiner Ausbildung (Konnte aber nicht Nein sagen damals)

Mein Verwandter hat auch einiges an Steckdosen und Verteilerdosen selbst gemacht.

Wer haftet jetzt bei einem Unfall?

Ich denke ein E-Check wäre das beste mal bei denen, aber das wird glaube ich kaum gemacht.
 
Wieso hättest Du es nicht machen sollen?

Hast Du gepfuscht oder was? Wenn Dein Verwandter jetzt unsachgemäße Erweiterungen vornimmt, ist das sein Problem. Das wär ja noch schöner, wenn er Dir dann das in die Schuhe schieben will. Auf solche Verwandte würde ich verzichten. Außerdem muss er Dir erstmal nachweisen, dass der Pfusch von Dir ist. Und das sollte ja nicht möglich sein, da Du ja sicherlich alles sorgfältig gemacht und nachgemessen hast.

Wo ist also das Problem?

0V
 
Hallo,

der, der an der Elektrischen Anlage gabastelt hat, haftet auch.

Und da Ihr beide nicht an der Anlage arbeiten dürft (Du auch nicht, weil Du keine Konzession des VNB hast), greift bei einem Schadensfalle auch keine Haftpflicht. :oops: :shock:

Ich gehe mal davon aus, das Du keine VDE-Messungen gemacht hast....

Im Schadensfalle ist der Ar... ab.

Auch durch einen E-Check kann man nicht alle Fehler finden. Es wird ja nicht alles geöffnet. Wenn Du jetzt z.B. einen PE nicht richtig angezogen hast....

Mit Deiner berechtigten Angst musst Du wohl Leben.

MfG
 
Am Besten eine Steckdose o.Ä. von einem Elektriker installieren lassen, dann muss er auch gleich eine Messung machen und kann die Anlage damit abnehmen und du hast kein Problem mehr ;-)


grtz
BM
 
Also das ist Quatsch, nur weil Du einen Fachbetrieb zur Installation einer Steckdose beauftragst, haftet dieser dann auch nur für die von ihm gemachten arbeiten.

Er installiert also seine eine Steckdose, macht die Überprüfung nach VDE incl. Protokoll und gut ist.

Ich würde da auch keine Haftung übernehmen.

Was Du evtl. in der Verteilung verpfuscht hast, ist und bleibt Dein Problem, es sein denn, ein Fachbetrieb wird beauftragt die komplette Anlage zu überprüfen weil Hobbybastler am Werk waren.

Ansonsten schau mal hier:

http://www.elektrikforum.de/viewtopic.php?t=5418&highlight=

http://www.elektrikforum.de/viewtopic.php?t=5546&highlight=

http://www.elektrikforum.de/viewtopic.php?t=5544&highlight=

http://www.elektrikforum.de/viewtopic.php?t=5446&highlight=

MfG
 
Hallo,

also das mit der Steckdose ist wiklich blödsin. Der Elektriker ist für seine Steckdiose verantwortllich und für mehr nicht.

Auserem musst du wohl mit der Angst leben müssen. Denn wenn du nichtma richtige VDE Messungen gemacht hast saieht es nicht gut aus. Auserdem wie schon geasagt. Die überprüfung einer ändereung der Anlage ist ja nicht nur Messen und fertig.Sondern die ganzen Sachen müssen nazütlich auch optisch überprüft werden. Auch wenn man mit den Messungen ziemlich viel herausfinden kann.
Aber halt nicht alles.

Im Schadenfall wirst dann wohl du haften wenn irgendetwas über den Jordan geht.

Schönen Tag noch

MFg MArcell
 
Schade ist nur, das falls mal was passiert (so schlimm das dann auch ist), das nicht so durch die Presse geht, wie z.B. eine Gas-explosion nach Hobbyschrauberarbeiten an Gasanlagen.



Aber hier ist was:

Pressenotiz
Kleinkind bleibt nach Stromschlag behindert: Elektriker angeklagt
(gescannt aus der Berliner Zeitung vom 11.01.2002)

Der zweijährige Tim kann nicht, krabbeln, nicht greifen und nicht allein essen. Getränke spritzen ihm seine Eltern mit einer Spritze in den Mund. "Alles ist weg", sagte sein 31-jähriger Vater vor Gericht. Aber beim Schwimmen komme Tim manchmal ein Lachen. Ein kleiner Lichtblick nach zahlreichen Therapien.
Tim wird lebenslang körperlich und geistig schwerst behindert bleiben. Schuld ist ein Stromschlag, den der Junge im Alter von knapp einem Jahr erlitt. Seit gestern steht deshalb ein Elektriker vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Der 52-jährige Jürgen N. soll Teile der Elektrik in der Wohnung erneuert und dabei einen Fehler in der Leitung übersehen haben.
Am 6. Juli 2000 saß Tims Vater Ingo K. vor dem Fernseher, während sein Sohn nahe der Stehlampe über den Teppich krabbelte.
Plötzlich sei Tim reglos liegen geblieben, sagte der Vater. Das Kind atmete nicht mehr. Die Mutter, von Beruf Krankenschwester, stürzte aus dem Badezimmer, beatmete den Sohn, begann eine Herzdruckmassage. Tim konnte wiederbelebt werden.
Im Krankenhaus stellten die Ärzte fest, dass Tims Herz durch einen starken Stromschlag ausgesetzt hat und die währenddessen mangelnde Versorgung mit Sauerstoff das Gehirn des Kindes stark schädigte.
Wie sich später herausstellte, stand die Stehlampe mit Metallfuß im Wohnzimmer der Altbauwohnung unter Strom, weil die Steckdose fehlerhaft versorgt wurde. Das Kind erlitt deshalb einen Schlag, weil es beim Krabbeln zeitgleich den Lampenständer und ein daneben verlaufendes geerdetes Heizungsrohr anfasste.
Fehler unter Putz
Der angeklagte Elektriker hatte ein Jahr zuvor, vor dem Einzug der Familie, an den Leitungen gearbeitet. Er hatte keinen Auftrag dafür, er wollte die Wohnung zunächst selbst beziehen, hatte es sich dann aber anders überlegt. Die elektrische Leitung, die die Steckdose mit Strom versorgte, sei unter Putz falsch verpolt gewesen, was ein Fachmann hätte merken müssen, sagte der Staatsanwalt. Durch eine abschließende Kontrollmessung hätte dem Elektriker die unter Spannung stehende Steckdose auffallen müssen. Jürgen N. hat vor Gericht den Vorwurf bestritten. Er ist seit 30 Jahren Elektriker und habe sich nie etwas zu Schulden kommen
lassen, sagte er. „Einen Mangel hätte ich festgestellt“, sagte N. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, wie es zu dem schrecklichen Unglück habe kommen können. „Ich bin tief betroffen und bedauere es sehr.“
Der Prozess wird fortgesetzt.


Das sollte allen Pfuschern und Hobbyschraubern mal zu denken geben !!!

Ich habe für dieser Pfuscher auch kein Verständnis und bin der Meinung sie sollten die volle Macht des Gestzes zu spüren bekommen.


MfG
 
Mal abgesehen davon, das die B.Z. nicht unbedingt das seriöseste Blatt auf dem Markt ist...

Wie ist die Sache denn ausgegangen? Lag der Fehler tatsächlich bei dem Elektriker?
Im Grunde sagt der Artikel recht wenig aus...
 
Hallo,

da hab ich leider auch keine nähere Info.

Vielleicht weiß jemand mehr???

Ich würde aber mal denken, das der Elektriker verdonnert wird, weil er ja grob fahrlässig gehandelt hat.


MfG
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Ich würde aber mal denken, das der Elektriker verdonnert wird, weil er ja grob fahrlässig gehandelt hat.

Ich meine, das man für diese Schlussfolgerung viel zu wenig Informatuionen hat.

Ein Beispiel (ich bin wohl auch deshalb grade etwas empfindlich in dieser Hinsicht):

Diesen Montag gab es Ärger: In einer Wohnung, in der wir vor ca. 3 Monaten den E-Check durchgeführt haben (Mieterwechsel), lag Spannung auf dem Gehäuse des Kühlschrankes an.
Grund war ein abgebrannter PEN in einer Verteilerdose, die wir damals nicht gesehen und demzufolge auch nicht geöffnet hatten. Messtechnisch war damals alles in Ordnung.
Dazu muss man sagen, das das eine Heimwerker-Hölle war... wir haben alles geöffnet, was wir gefunden haben, und mussten vieles neu verdrahten.
Höhepunkt war diesen Montag dann, als wir entdeckt haben, das in der Küche der PE an den sichtbaren Steckdosen gefehlt hatte. Hier hatte der neue Mieter die alten genullten Steckdosen gegen neue ausgetauscht, natürlich ohne die erforderliche Brücke.

Fazit: Altbauten sind tückisch. Gerade in Verbindung mit ahnungslosen Heimwerkern.
Um wieder zurück zu dem zeitungsbericht zu kommen: Wir wissen nicht, wer alles noch ausser dem genannten Elektriker seine Finger an der Elektrik hatte. Ein Sündenbock ist immer schnell gefunden...
 
Aber mit Prüfprotokoll kann man in diesen Fällen sehr schnell die eigene Unschuld beweisen.

MfG
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Hallo,

der, der an der Elektrischen Anlage gabastelt hat, haftet auch.
Mumpitz. So lange der gute Mensch seine Arbeiten einwandfrei ausgeführt hat, besteht für ihn keine Gefahr. Niemand muss für Unfälle haften, die er nicht verursacht hat.

Grüsse

Marsu
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Aber mit Prüfprotokoll kann man in diesen Fällen sehr schnell die eigene Unschuld beweisen.

MfG
Nein, kann man nicht. Nicht jeder Fehler ist meßtechnisch zu entdecken. Auch lose Klemmenverbindungen können zum Beispiel zum Zeitpunkt der Messung niederohmig sein. Oemer hat das ja gerade sehr eindrucksvoll geschildert. Aus diesem Grunde ist der wichtigste Prüfvorgang auch heute noch das Besichtigen der Anlage.

Grüsse

Marsu
 
Klar der zitierte Fall ist traurig! Traurig finde ich aber auch, dass immer nur dieser Fall zitiert wird (ich weiß nicht wie oft schon damit argumentiert wurde). Und dann wird immer behauptet, schade, dass nicht mehr über solche Fälle berichtet wird.

Kann es nicht auch einfach sein, dass es nicht mehr solcher Fälle gibt? Weil einfach doch überwiegend wenig passiert? Die Zahlen der gemeldeten Elektrounfälle spricht jedenfalls dafür! Diese Zahl ist seit 1967 bis heute auf ein Drittel gefallen, wenn ich das richtig erinnere. Und wenn man mal den Umfang einer E-Inst von 1967 mit heute verglicht, muss man den Sicherheitsstandard als ein mehrfaches höher betrachten.

Was mich beunruhigt ist, dass scheinbar versucht wird, mit Einzelfällen anderen Angst zu machen. Kann man nicht mal positiv berichten? Wie Installateur korrekt arbeiten, Messungen machen, Protokolle schreiben usw...?

0V
 
Nullvolt schrieb:
Wieso hättest Du es nicht machen sollen?

Hast Du gepfuscht oder was? Wenn Dein Verwandter jetzt unsachgemäße Erweiterungen vornimmt, ist das sein Problem.

0V

Nein habe ich nicht. Und Messungen habe ich keine gemacht...

Kann mir jemand einen Tipp geben was ich jetzt machen soll?
Ich kann ja nicht mehr wie sagen das sie mal den Elektriker kommen lassen sollten.
 
jo88 schrieb:
Nullvolt schrieb:
Wieso hättest Du es nicht machen sollen?

Hast Du gepfuscht oder was? Wenn Dein Verwandter jetzt unsachgemäße Erweiterungen vornimmt, ist das sein Problem.

0V

Nein habe ich nicht. Und Messungen habe ich keine gemacht...

Kann mir jemand einen Tipp geben was ich jetzt machen soll?
Gar nichts. Wenn Du einwandfreie Arbeit abgeliefert und den Betreiber der Anlage zudem darauf hingewiesem hast, dass er einen Elektrotechniker für die vorgeschriebenen VDE- Messungen bestellen muss, kann Dir gar nichts passieren.

Das Einzige was man Dir dann nachsagen kann, ist ein Verstoss gegen die AVBEltV. Dieser ist aber nicht strafbewehrt.

Grüsse

Marsu
 
Ich sehe das auch so wie Marsu, wenn man nur das bewertet, was Du schreibst.

Liest man allerdings zwischen den Zeilen, könnte man auch die Idee kommen, dass Du Dir doch einiger (oder zumindest eines) Fehler(s) bewusst geworden bist und jetzt versuchst, da wieder rauszukommen.

Was heißt, Du hast überhaupt keine Messungen gemacht? Dass die Potentiale überall richtig anliegen, hast Du aber doch wohl mindestens überprüft, oder?

0V
 
Danke erstmal für eure Antworten!!

Also, mir ist kein Fehler bewusst. Querschnitt, Sicherungen usw. meiner Meinung nach i.O. PE gabs in dem Kasten nicht. So genau weiss ich das auch nicht mehr, ist schon paar Jahre her.

Andersrum gefragt was wäre denn ein Fehler?

Habe damals, wie schon gesagt den alten Kasten abgebaut und den neuen angebracht.

Es geht wirklich nur darum, ob ich mir Sorgen machen muss oder nicht.
 
OEmer schrieb:
Mal abgesehen davon, das die B.Z. nicht unbedingt das seriöseste Blatt auf dem Markt ist...

Wie ist die Sache denn ausgegangen? Lag der Fehler tatsächlich bei dem Elektriker?
Im Grunde sagt der Artikel recht wenig aus...
Der Elektriker ist wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Die Schutzleiter von von vier Doppelsteckdosen standen unter Spannung. Dabei ist die Vertauschung von L1 und PE wohl nicht vom Elektriker selbst, sondern schon Jahrzehnte zuvor vorgenommen worden. Der Elektriker wurde also verurteilt, weil er seiner Prüfplicht nicht nachkam.

Die Eltern haben den Elektriker zudem vor einem Zivilgericht auf Schadensersatz verklagt.

Grüsse

Marsu
 
nö,
ich habe schon ABNEHMEN gemeint&geschrieben ;-)

grtz
BM
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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