Schade ist nur, das falls mal was passiert (so schlimm das dann auch ist), das nicht so durch die Presse geht, wie z.B. eine Gas-explosion nach Hobbyschrauberarbeiten an Gasanlagen.
Aber hier ist was:
Pressenotiz
Kleinkind bleibt nach Stromschlag behindert: Elektriker angeklagt
(gescannt aus der Berliner Zeitung vom 11.01.2002)
Der zweijährige Tim kann nicht, krabbeln, nicht greifen und nicht allein essen. Getränke spritzen ihm seine Eltern mit einer Spritze in den Mund. "Alles ist weg", sagte sein 31-jähriger Vater vor Gericht. Aber beim Schwimmen komme Tim manchmal ein Lachen. Ein kleiner Lichtblick nach zahlreichen Therapien.
Tim wird lebenslang körperlich und geistig schwerst behindert bleiben. Schuld ist ein Stromschlag, den der Junge im Alter von knapp einem Jahr erlitt. Seit gestern steht deshalb ein Elektriker vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Der 52-jährige Jürgen N. soll Teile der Elektrik in der Wohnung erneuert und dabei einen Fehler in der Leitung übersehen haben.
Am 6. Juli 2000 saß Tims Vater Ingo K. vor dem Fernseher, während sein Sohn nahe der Stehlampe über den Teppich krabbelte.
Plötzlich sei Tim reglos liegen geblieben, sagte der Vater. Das Kind atmete nicht mehr. Die Mutter, von Beruf Krankenschwester, stürzte aus dem Badezimmer, beatmete den Sohn, begann eine Herzdruckmassage. Tim konnte wiederbelebt werden.
Im Krankenhaus stellten die Ärzte fest, dass Tims Herz durch einen starken Stromschlag ausgesetzt hat und die währenddessen mangelnde Versorgung mit Sauerstoff das Gehirn des Kindes stark schädigte.
Wie sich später herausstellte, stand die Stehlampe mit Metallfuß im Wohnzimmer der Altbauwohnung unter Strom, weil die Steckdose fehlerhaft versorgt wurde. Das Kind erlitt deshalb einen Schlag, weil es beim Krabbeln zeitgleich den Lampenständer und ein daneben verlaufendes geerdetes Heizungsrohr anfasste.
Fehler unter Putz
Der angeklagte Elektriker hatte ein Jahr zuvor, vor dem Einzug der Familie, an den Leitungen gearbeitet. Er hatte keinen Auftrag dafür, er wollte die Wohnung zunächst selbst beziehen, hatte es sich dann aber anders überlegt. Die elektrische Leitung, die die Steckdose mit Strom versorgte, sei unter Putz falsch verpolt gewesen, was ein Fachmann hätte merken müssen, sagte der Staatsanwalt. Durch eine abschließende Kontrollmessung hätte dem Elektriker die unter Spannung stehende Steckdose auffallen müssen. Jürgen N. hat vor Gericht den Vorwurf bestritten. Er ist seit 30 Jahren Elektriker und habe sich nie etwas zu Schulden kommen
lassen, sagte er. „Einen Mangel hätte ich festgestellt“, sagte N. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, wie es zu dem schrecklichen Unglück habe kommen können. „Ich bin tief betroffen und bedauere es sehr.“
Der Prozess wird fortgesetzt.
Das sollte allen Pfuschern und Hobbyschraubern mal zu denken geben !!!
Ich habe für dieser Pfuscher auch kein Verständnis und bin der Meinung sie sollten die volle Macht des Gestzes zu spüren bekommen.
MfG