Ich denke du machst es dir da ein wenig einfach. Vor Inbetriebnahme hat der Elektriker eine Abnahme zu liefern, deiner Theorie nach handelt es sich dabei aber um eine Zusatzleistung, wie vieles anderes auch. Er hat jetzt die Rechnung erstellt und ist mir eine Abnahme schuldig. Wenn der diesen gesetzlich vorgeschriebenen Part nicht explizit auflistet ist es sein Pech, ich als Kunde gehe davon aus, das es in den Arbeitsstunden inkludiert ist, schließlich ist diese Arbeit ein gesetzlich vorgeschriebener Teil.
Nein, eine Abnahme ist eine Leistung, die
du als AG dem AN schuldest. Der AN sagt "das Gewerk ist fertig", dann nimmt der AG das Gewerk ab, indem er erklärt, dass alles passt, oder eben nicht, und dann werden die Mängel festgelegt und evt. Termin vereinbart. In der Regel ein einfacher Prozess. Ich wüsste nicht, dass da vom AG Stunden in Rechnung gestellt wird, aber auch das kann man theoretisch noch vereinbaren.
Ich glaube, du meinst die Messungen vor der Inbetriebnahme und die Protokollerstellung. Das ist aber eindeutig eine Leistung vom AN wofür er in Prinzip Geld verlangen kann, oder natürlich auch darauf verzichten kann. In der Regel wird so etwas Pauschal verrechnet.
um Thema schriftliche Vereinbarung kann man den Spieß auch umdrehen, soll er mir doch nachweisen das ich lediglich 3 Aufputzdosen mit Zuleitung wollte, statt wie vereinbart 3 Cee Dosen.
Ich weiß nicht welchen Unterschied hier gemeint wird. Konstruieren wir den Fall etwas einfacher. Du meinst nur 1 CEE Dose bestellt zu haben, er meint es waren 3 St. Dann kommt es darauf an, wer was beweisen kann. Vielleicht hat er einen Monteur, der das mit dir noch vor Montage besprochen hat. Vielleicht hast du einen Zeugen. Aber auch hier wieder das Prinzip: man einigt sich auf eine Nachbesserung, 2 werden entfernt, und dann wird 1 St. abgerechnet. Du kannst nicht verlangen "lasse mal darin, aber ich zahle nur 1 St." Und genau so ist es, wenn 4 St. bestellt wurden, statt 3. Nachbesserung und dann werden 4 verrechnet.
Die Schraubsicherungen kann er direkt wieder heraus reißen. Und gegen verrechneten Materialaufpreis 3pol Automaten einsetzen.
Da würde ich als AN gar nicht lange diskutieren. Schraubsicherungen raus, Automaten rein, fertig. Mehrpreis, verstehst du mittlerweile, natürlich auf Basis von ihm kalkulierten Verkaufspreisen.