M
MaSc1977
- Beiträge
- 9
- Kontroll / Wechselschalter - Kein N für die Glimmlampe
- #1
Zum Thema Kontrollschalter mit Glimmlampe habe ich schon etliche Beiträge hier im Forum gefunden, das Problem ist auch klar. Allerdings habe ich noch 2 weitere Fragen dazu.:
Ich bin gerade dabei in meiner Wohnung die Schalter und Steckdosen zu erneuern.
Leider habe ich dabei auch 2 falsche Busch-Jäger Schalter bestellt, was ich leider erst bei der Montage bemerkt habe. Es sollte ein Schalter mit Kontrollleuchte für´s Bad sein, wenn das Licht an ist. Da das dieser kein N-Anschluss hat leuchtet es nur wenn das Licht im Bad aus ist. Das ist logisch, falsche Version gekauft – mein Fehler.
Bevor ich die Schalter jetzt umtausche gegen welche mit N-Anschluss, stellen sich ein paar andere Fragen:
- Wie ich jetzt bei der Demontage gesehen habe ist der alte Berker Kontrollschalter mit dem Schutzleiter PE verbunden um zu leuchten (3-adriges Kabel). Das ist ja nicht erlaubt, wie ich hier im Forum lesen konnte. Wie sah das vor ca. 20 Jahren beim Hausbau aus (NRW), die Elektrik ist noch „Original“? Gibt es da eine Art Bestandsschutz oder war das damals auch schon nicht zulässig?
- Die Verteilerdose ist einen knappen Meter über dem Schalter. So wie ich das rausgelesen habe ist es wohl auch nicht zulässig den PE Draht in der Dose abzuklemmen und an N anzuklemmen und z.B. mit blauem Schrumpfschlauch zu ändern an den Enden (nicht PE und N in der Dose zu verbinden, das ist klar)?? Ich frage, weil ich bisher immer nur gelesen habe dass es unzulässig sei einen PE Draht als L bzw. geschalteten Leiter zu benutzen. Es stand aber nie etwas von N dabei. Und dann käme wohl noch hinzu das in einer Stromführenden Leitung immer ein PE sein muss?
Ist das so richtig und ich kann mir den Umtausch sparen?
Ich bin gerade dabei in meiner Wohnung die Schalter und Steckdosen zu erneuern.
Leider habe ich dabei auch 2 falsche Busch-Jäger Schalter bestellt, was ich leider erst bei der Montage bemerkt habe. Es sollte ein Schalter mit Kontrollleuchte für´s Bad sein, wenn das Licht an ist. Da das dieser kein N-Anschluss hat leuchtet es nur wenn das Licht im Bad aus ist. Das ist logisch, falsche Version gekauft – mein Fehler.
Bevor ich die Schalter jetzt umtausche gegen welche mit N-Anschluss, stellen sich ein paar andere Fragen:
- Wie ich jetzt bei der Demontage gesehen habe ist der alte Berker Kontrollschalter mit dem Schutzleiter PE verbunden um zu leuchten (3-adriges Kabel). Das ist ja nicht erlaubt, wie ich hier im Forum lesen konnte. Wie sah das vor ca. 20 Jahren beim Hausbau aus (NRW), die Elektrik ist noch „Original“? Gibt es da eine Art Bestandsschutz oder war das damals auch schon nicht zulässig?
- Die Verteilerdose ist einen knappen Meter über dem Schalter. So wie ich das rausgelesen habe ist es wohl auch nicht zulässig den PE Draht in der Dose abzuklemmen und an N anzuklemmen und z.B. mit blauem Schrumpfschlauch zu ändern an den Enden (nicht PE und N in der Dose zu verbinden, das ist klar)?? Ich frage, weil ich bisher immer nur gelesen habe dass es unzulässig sei einen PE Draht als L bzw. geschalteten Leiter zu benutzen. Es stand aber nie etwas von N dabei. Und dann käme wohl noch hinzu das in einer Stromführenden Leitung immer ein PE sein muss?
Ist das so richtig und ich kann mir den Umtausch sparen?