Steckdosenanschluss über Herdanschluss

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Haakon

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Moin,
Ist der Anschluss von zwei Steckdosen an einen vorhanden Herdanschluss zulässig?
Hintergrund:
In unserer Küche gingen zwei Steckdosen nicht mehr da anscheinend die Zuleitung beschädigt wurde. Der Vermieter hatte einen Elektriker bestellt. Dieser hat die beiden Steckdosen nun Aufputz an eine Ader der Herdanschluss mit angeklemmt. Der Herd/Ofen ist 5adrig und so auch an der Herdanschlussdose angeschlossen. Nun laufen aber beide Steckdosen an denen Kühlschrank und Toaster hängen auf die gleiche Sicherung wie die eine Ader vom Herd. Ist das zulässig?
 
Eigentlich nicht, der Herd sollte immer eine eigene Zuleitung und eigene Sicherungen haben. Warum wurde denn nicht die Steckdose genauer untersucht? Eine Zuleitung kann nicht einfach so unterbrochen sein, da wurde wieder oberflächlich gearbeitet und nicht richtig geprüft. Mit der nachträglich angebauten Steckdose ist es jedenfalls Pfusch.
Hatte das der Hausmeister gemacht oder ein Elektriker?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde der einfachste Weg gesucht anscheinend. Um Kosten zu sparen. Ist es den fachlich korrekt bzw. zulässig?
Eigentlich nicht, der Herd sollte immer eine eigene Zuleitung und eigene Sicherungen haben. Warum wurde denn nicht die Steckdose genauer untersucht? Eine Zuleitung kann nicht einfach so unterbrochen sein, da wurde wieder oberflächlich gearbeitet und nicht richtig geprüft.
 
Ist es den fachlich korrekt bzw. zulässig?
Das hängt von einigen Faktoren ab, also wie ist der Herd bislang abgesichert welche Sicherungen sind verbaut. 1/3 phasige Sicherungen ist der Herd über einen FI abgesichert.
Wie wurde die neue Leitung verlegt, gibt es an der Herdanschlussdose eine Zugentlastung für die neue Leitung.

Also du merkst ganz einfach, ist die Frage nicht zu beantworten.

Jedoch wird diese Art, der Installation häufig ausgeführt dann jedoch meistens für den Herd und als Abzweig explizit den Backofen als einzelne Steckdose.

Wenn man das auf deinen Fall überlegt, fällt auf das es zwei Steckdosen sind dieses könnte schon ein Problem für einige sein. Da kann man einwenden, dass Leistungstechnisch die Last in diesen angenommen nicht Höher ist als bei einen Backofen.

Eine Zuleitung kann nicht einfach so unterbrochen sein, da wurde wieder oberflächlich gearbeitet und nicht richtig geprüft.
Das sehe ich jedoch auch so.

Also was ich sagen will, es helfen Fotos von der Installation des Leitungsweges angefangen bei der Herdanschlussdose (solltest du es dir zutrauen, der offenen Dose) bis zu der neuen Steckdose. Dann Fotos von der Elektroverteilung, hast du überhaupt einen Drehstromzähler (steht auf diesem drauf).


Beste Grüße
Sascha
 
Am Herdanschluß haben die Steckdosen nichts verloren!
1. ist der Anschluß mit dem Herd (backofen und Platten) bereits voll ausgelastet
2. wäre für die nun neu Errichteten Steckdosenkreise ein FI 30mA zu errichten (oder ist da schon einer davor?)
3. würde ich das als Mieter nicht akzeptieren, es ist der Schaden ordentlich zu beheben und wenn das teuer ist ist das eben so.
 
Man kann eine Steckdose von der HAD abzweigen, wenn diese Ader für den Herdanschluss nicht benötigt wird. Für autarke Backöfen wird das ost so gemacht. In dem Fall hier würde ich es aber nur als Provisorium dulden. Die defekten Steckdosen sind instant zu setzen.
 
Die defekten Steckdosen sind instant zu setzen.
Nach der "wahren Lehre" sicherlich.
Allerdings ist mir nicht bekannt, dass ein Mieter Anspruch auf eine bestimmte Steckdosenart (AP oder UP) hat oder dass eine UP nicht durch eine AP ersetzt werden dürfte oder dass sich deswegen ein Rechtsstreit lohnen würde. Bei neuen Steckdosen ist der RCD obligatorisch, da herrscht wohl Einigkeit.
 
Nein aber er hat das Recht, daß die Mietsache in dem Zustand erhalten wird und keine Flickschusterrei betrieben wird.
Er hatte vorher eine ordentliche Steckdose UP mit passender Zuleitung und Absicherung und jetzt nicht mehr.
Egal ob das an sich zulässig ist oder nicht wird hier die Mietsache zum Schlechteren verändert.
 
Dann wünsche ich viel Spaß dabei, dieses "Recht" gerichtlich durchsetzen zu lassen.... denn darauf würde es ja am langen Ende herauslaufen, wenn der VM sich quer stellt.
Wieviel Gerichtsverfahren um technische Gegebenheiten hattest Du noch gleich geführt, sei es als Mieter oder Vermieter? Habe ich doch glatt vergessen.....

P.S.: Du bist noch die Antwort schuldig nach den Nm, die eine Zugentlastung aushalten muss, Du hast sicher sofort eine passende Norm im Kopf, oder?
 
moin, ich melde mich mal wieder zu Wort.
Auf unser Schreiben an den VM hat dieser uns folgendes mitgeteilt:
"Die Anlage wurde von einer Elektrofachkraft geprüft und durhgemessen. Die Leitung für die erstellte Steckdose vom E-Herd abzugreifen ist üblich und elektrotechnisch korrekt. Die Absicherung Erfolgt über 16A-Leitungsschutzschalter und ist daher ebenfalls korrekt abgesichert."

Hinweis: Es müsste eigentlich Steckdosen heißen, da ja zwei Steckdosen an den Herdanschluss mit angeschlossen wurden. Der Anschluss der Steckdosen soll wohl auf den grauen Leiter (siehe Bild) angeschlossen sein.

Der Vermieter hatte nun aus Kulanz noch einmal den Elektriker vorbeischickt der den Herd kostenfrei für uns anschliesen sollte. Dieser stellte dann die Frahe wieviel Leistung der Herd/Ofen (Kombi) habe. Da dieser ja schon im Schrank verbaut war konnte ich Ihm diese Frage auf die Schnelle nicht beantworten. Er sagte dann, dass der Herd eventuel eine zu Hohe Stromstärke hat für die Instalation die er jetzt getätigt hat. Stand jetzt ist der Herd nicht angeschlossen.

Ich darf anscheinen noch keine Fotos oder externen Links posten daher leider keine Bilder.

Die Aufputz-Instalation die Laut Mietrecht eine verschlechterung der Mietsache darstellt. Alleine rein optisch eine massive Verschlechterung von Unterputz zu Aufputzverlegung. Ich habe den Herd schon einmal angeklemmt um Ihn zu testen. Das tut er. Auch im Belastungstest fliegt keine Sicherung Raus. Dennoch finde ich die jetztige Lösung als unbefriedigend. Wir hatten den Herd dann wieder abgeklemmt bevor der Elektriker kam damit er Ihn "offiziel" anschliesen kann und wir eine Gewährleistung haben. Er hat sich wie schon gesagt aber nicht dazu überwunden den Herd anzuschliesen.

Meiner Auffasung nach wäre der einzige korrekte Weg den Ursprungszustand wieder herzustellen indem man die Wand aufschliitzt und die anscheinend beschädigte Leitung neu verlegt und auf die bisherige Sicherung legt. Oder sehe ich das falsch?
 
Ein üblicher Herd hat 10-11kW damit ist ein Herdanschluß mit 16A vollkommen ausgelastet und es ist keine Reserve für weitere Verbraucher.
Dies bedeutet in der Auslegung eine geplante Überlast und das ist NICHT zulässig!
Die Behauptung des Vermieters ist einfach falsch.
Da hier die Mietsache zu Deinem Nachteil verändert wurde, würde ich da mit einer Mietkürzung drohen, wenn das nicht wieder wie ursprünglich hergestellt wird.

Deine Vermutung ist richtig, daß hier im Zweifelsfall durch eine neue UP verlegte Leitung der ursprüngliche Zustand wieder her zu stellen ist, selbst wenn der jetzige Pfusch normativ erlaubt wäre.

Für die Norm, an die sich zu halten ist, ist die Steckdose zudem "neu" und muß damit über einen 30mA FI laufen.
 
Diese Frage stellt sich nur in dem Bezug wer die Rechnung zahlen muß.
Ich gehe in diesem Fall mal aus, daß dies nicht der Mieter ist, denn dann wäre der Vermieter sicher nur mit einer ordentlichen Instandsetzung einverstanden gewesen...
 
Die Bschädigung der Zuleitung ist ungeklärt. Die alte Küche die eingebaut war wurde vor 10 jahren eingebaut. Der Fehler der Steckdosen trat vor ca. 3 Monaten auf. In der Küch wurde seid dem Einbau keinerlei baulicher Veränderung getätigt. Weder ein Bild aufgehängt noch sonst irgendwie in die Wand eingegriffen sodass eine Leitung hätte beschädigt werden können. Wir warten nun auf die erneute Naricht des Vermieters.
Für die Norm, an die sich zu halten ist, ist die Steckdose zudem "neu" und muß damit über einen 30mA FI laufen.
Das heist durch die Änderung des Anschlusses der Steckdose müsste diese nun eine neue Absicherung bekommen?
Im Sicherungskasten wurde nichts verändert, außer das bei einer der Herdsicherungen jetzt "+2 Steckdosen" eingetragen wurde.
 
Die Steckdose wurde neu installiert, somit ist eine Pflicht diese über einen 30mA RCD/FI laufen zu lassen.
https://www.hager.de/files/download/0/24800499_1/0/20DE0107_TIP_H_36_DIN_VDE0100_4102018_10_WEB.PDF

Bei der alten Steckdosen könnte man wieder argumentieren, dies ist eine Instandsetzung dann muss sie nicht über einen FI laufen, sinnvoll währe es jedoch auch diese über einen FI zu versorgen.

Aber Neuinstallation gleich aktueller Stand der Technik siehe Link oben, sprich FI/LS oder FI gesichert über einen Sicherungsschalter.
 
Ja die Absicherung wäre zu ändern gewesen.
Neue Elektrische Anlagenteile und Änderungen von Bestand sind nach aktuell gültigen Normen zu errichten und diese verlangen schon seit 2006 FI für alle Steckdosen und seit 2018 sogar für Stromkreise mit Leuchten.
 
Wer sagt, dass die HAD nicht über einen FI läuft? Wenn die Steckdosen wirklich ohne FI angeschlossen wurden, so ist das ein schwerer Mangel, der nicht zu akzeptieren ist. Das kann ja man leicht feststellen, indem man den FI im Verteiler sucht und gegebenenfalls auslöst.
 
Ist aber an sich auch egal weil das so an sich eben schon mangelhaft installiert ist, selbst wenn es einen FI dafür gäbe.
 
Ein üblicher Herd hat 10-11kW damit ist ein Herdanschluß mit 16A vollkommen ausgelastet und es ist keine Reserve für weitere Verbraucher.
Steile These.
Demnach sind diese "Power-Splitter", die den Anschluss eines Herdes UND eines Backofens (letzterer leistungsmäßig vergleichbar mit einer Steckdose) an einer HAD ermöglichen, ja "vollkommen" gefährlich und unzulässig. Frage nur, warum sie ein VDE-Zeichen tragen und in D verkauft werden (dürfen).....
 
Die sind für Kochfelder und autarken Backofen gedacht. Da kommen zwei Stromkreise auf das Kochfeld und einer ist für den Ofen. An der Aufteilung der 3x16A ändert das nichts.
 
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