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Poeschls
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Servus zusammen,
folgende Situation:
TT-Netz, 2 Häuser. Im 1. Haus sitzt der Hausanschlusskasten, das Haus hat auch einen eigenständigen Fundamenterder, somit ist die Erdung hier kein Problem. Alles weitere spielt sich nun im 2. Haus ab:
Zum Hauptsicherungskasten vom 2. Haus wurde vom Hausanschlusskasten eine 4x16mm² Leitung verlegt, sprich kein PE weitergeführt. Das 2. Haus (Altbau) besitzt keinen Fundamenterder, daher wurde nun im Rahmen von Modernisierungen ein 9 m Tiefenerder gesetzt, Potentialausgleichsschiene angebaut und ein 1x16mm² starr zum Hauptsicherungskasten gelegt. Also somit ist jetzt am Hauptsicherungskasten vom 2. Haus auch ein guter Potentialausgleich vorhanden (wurde gemessen).
Nun gibt es im Haus noch einen weiteren, kleinen Unterverteiler. Die Leitung vom Hauptsicherungskasten zu eben diesem kleinen Unterverteiler wurde natürlich auch 4-adrig ausgeführt (6mm²). Dieser soll nun aber auch grunderneuert werden.
Die für mich richtige Lösung ist, von der Potentialausgleichsschiene ein 1x16mm² Kabel nach außen, am Haus entlang und dann am entsprechenden Raum wieder nach innen zu legen und den kleinen Unterverteiler anzuschließen.
Jetzt habe ich nur eine blöde Frage, ich denke aber, das ist nicht erlaubt. Darf man den N-Leiter der 4-adrigen Zuleitung zum kleinen Unterverteiler mit dem N und PE des Hauptsicherungskastens verbinden (der ja jetzt durch den Tiefenerder einen Potentialausgleich hat), um einen PEN zu erzeugen und dann in der kleinen Unterverteilung wieder zu N und PE auftrennen?
Würde mich über eine kurze Antwort freuen. Ich denke, ich werde sowieso einen zusätzlichen Potentialausgleich ziehen. Mir geht es nur darum, ob das Prinzipiell erlaubt wäre.
Gruß
Johann
folgende Situation:
TT-Netz, 2 Häuser. Im 1. Haus sitzt der Hausanschlusskasten, das Haus hat auch einen eigenständigen Fundamenterder, somit ist die Erdung hier kein Problem. Alles weitere spielt sich nun im 2. Haus ab:
Zum Hauptsicherungskasten vom 2. Haus wurde vom Hausanschlusskasten eine 4x16mm² Leitung verlegt, sprich kein PE weitergeführt. Das 2. Haus (Altbau) besitzt keinen Fundamenterder, daher wurde nun im Rahmen von Modernisierungen ein 9 m Tiefenerder gesetzt, Potentialausgleichsschiene angebaut und ein 1x16mm² starr zum Hauptsicherungskasten gelegt. Also somit ist jetzt am Hauptsicherungskasten vom 2. Haus auch ein guter Potentialausgleich vorhanden (wurde gemessen).
Nun gibt es im Haus noch einen weiteren, kleinen Unterverteiler. Die Leitung vom Hauptsicherungskasten zu eben diesem kleinen Unterverteiler wurde natürlich auch 4-adrig ausgeführt (6mm²). Dieser soll nun aber auch grunderneuert werden.
Die für mich richtige Lösung ist, von der Potentialausgleichsschiene ein 1x16mm² Kabel nach außen, am Haus entlang und dann am entsprechenden Raum wieder nach innen zu legen und den kleinen Unterverteiler anzuschließen.
Jetzt habe ich nur eine blöde Frage, ich denke aber, das ist nicht erlaubt. Darf man den N-Leiter der 4-adrigen Zuleitung zum kleinen Unterverteiler mit dem N und PE des Hauptsicherungskastens verbinden (der ja jetzt durch den Tiefenerder einen Potentialausgleich hat), um einen PEN zu erzeugen und dann in der kleinen Unterverteilung wieder zu N und PE auftrennen?
Würde mich über eine kurze Antwort freuen. Ich denke, ich werde sowieso einen zusätzlichen Potentialausgleich ziehen. Mir geht es nur darum, ob das Prinzipiell erlaubt wäre.
Gruß
Johann