Unzureichender Hausanschluß und Anschlußbrücke

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Hallo. Vielleicht kann mir einer von euch einen Rat geben. Es geht um folgendes. Ein reines Ärtehaus wird umgebaut. Vorher waren auf 5 Stockwerke mehrer Arztpraxen verteilt. Bis auf 2 Arztpraxen wurden die restlichen Stockwerke in 38 Einzimmerappartmens umgebaut . Dafür wurden in einem Kellerraum zusätzlich 2 Zählerschränke installiert für die Stromversorgung der Wohnungen. das Problem : Es gibt nur einen Stromanschluss für das Gebäude. Als Zuleitung kommt ein 95mm2 von der Straße an. das auf den Hak geht und von dort aus Eingangsseitig auf den 2 .HAK und von dort auf einen dritten gebrückt wird. auf dem ersten HAK soll der Alte Zählerschrank der Arztpraxen bleiben. auf den 2. und 3. die zwei neuen Zählerschränke für die Appartments. Ich seh da gewaltige Probleme. 1. Ist die Leistung aus meiner Sicht unzureichend. 2. Die Brücke vom 2. zum 3 Hak ist viel zu Dünn und evtl sogar gänzlich unzulässig.
Während die Brücke vom 1. zum 2. noch in 95 mm2 ist sieht die Brücke vom 2. zum 3 .Kasten nach 50mm2 aus.
Und noch schlimmer es ist ein NYCWY 3x50 /? . Kann leider nicht erkennen ob das Kupfergelecht 25mm2 oder mehr. In den meisten Fällen hat das ja den halben Querschnitt der Aussenleiter. Wobei das in der klemme dicker aussieht wie 25mm2 . Schon ziemlich ähnlich dem Querschnitt der Aussenleiter. Ist das Überhaupt zulässig das Kupfergepflecht als PEN zu verwenden.? Mein Meister (und Chef) hat die Zuleitung für den neuen Zählerschrank (70mm2) an diesen HAK angeschlossen und mit 160A abgesichert.
Ich habe ihn schon mehrfach drauf angesprochen das das viel zu hoch sei und erst recht wenn der PEN evtl noch nen niedrigeren Querschnitt hat. Bei 50mm2 wären es ja 125A. Er wiegelt dann nur ab und sagt , es wäre jemand vom Energieversorger dagewesen und hätte geguckt. Ich habe da echt meine zweifel..... irgendwie hab ich da ein ungutes Gefühl
 
Klemmen HAK 3
 

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Du bist Elektromeister oder welche Qualifikation hast du um da deinem Meister Unfähigkeit zu unterstellen ?
 
Du bist Elektromeister oder welche Qualifikation hast du um da deinem Meister Unfähigkeit zu unterstellen ?
Ach Gott. Spar dir diese Bemerkungen.

Er unterstellt ihm ja keine Unfähigkeit, sondern hat lediglich Zweifel.
Und die Aussage des Meisters "der Energieversorger hat ja eh gekuckt" ist wohl kaum eine fachliche Erklärung der Lage.

Es ist doch schön, wenn jemand bei der Arbeit noch mitdenkt. Und wenn er vom Meister eben keine fachlich versierte Antwort bekommt, ist es doch gut, wenn er sich hier im Forum erkundigt. Dafür ist es ja doch auch da.
 
Die Brücke vom 2. zum 3 Hak ist viel zu Dünn und evtl sogar gänzlich unzulässig.
Während die Brücke vom 1. zum 2. noch in 95 mm2 ist sieht die Brücke vom 2. zum 3 .Kasten nach 50mm2 aus.
Sicherungszuleitungen dürfen bezüglich Querschnitt unter Umständen durchaus auch der nachfolgenden Sicherung angepasst werden, wenn diese kurzschlussfest verlegt ist. Ob die verwendete Zuleitung dem entspricht, kann ich nicht beurteilen.
 
Wenn mit dem VNB die Absicherungen/Lasten besprochen worden sind, sehe ich kein Problem in dem Aufbau.
 
Im Normalfall erfolgt die Aufteilung auf mehrere Abgänge im unterem Anschlussraum des Zählerschrankes. Die Sicherung im HAK dient dem Schutz des Versorgungsnetzes und der Zuleitung zum HAK . Hier erfolgt die Aufteilung der Zuleitung vom Versorgungsnetz in den 3 HAK und die Summe der Sicherungen da drin darf die Belastbarkeit der Zuleitung vom Versorgungsnetz nicht überschreiten.
 
A. Ich unterstelle meinen Meister keine Unfähigkeit. Sondern das er höchstens unter Druck steht kosten zu sparen. Ich Zweifel nur an das ein 3x50/25 für 160 A ausreichend ist und ich keine Lust hab das die Brücke abfackelt. Und natürlich ist die Sicherung im HAK auch dafür da die Zählerschrankzuleitung abzusichern. Bei nen Zählerschrank mit 10 Wohnnungen kannst du die Absicherung der Zuleitung nicht allein am Gleichzeitigkeitsfaktor festmachen.
 
Laut DIN 18015 für 10 Wohnungen mit elektr. Warmwasserbereitung rechnet man mit einem HAK von 160A, bei Wohnungen ohen elektr. Warwasserbereitung reichen 80A

die 50m² gehen sich bei Verlegeart E gerade so aus.

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Naja, ob diese Tabelle hier zielführend ist... :confused:
Zum einen sind es 38 "Wohnungen", genauer: 1-Zimmer-Apartments, da ist die Leistung sicherlich eine andere als in einer kompletten Wohnung, zum anderen müsste der TE ja mal die Art und Weise der WW-Bereitung nennen. Sonst ist alles weitere hier reine Glaskugelschieberei.
 
Stimmt, ich bezog mich auf die Ausage #9 bezüüglich 10 Wohnungen.

38 Ein Zimmer Apartments klingt leicht nach Freudenhaus.....:rolleyes:
 
Wenn wir jetzt noch wüssten, welche Ärzte ansässig sind......könnte das eine wunderbare "Symbiose" ergeben...... :D
 
Was sind das überhaupt für Appartments? hat da überhaupt jeder eine Küche oder sind das nur Zimmer in der Art eines Hotels?
Wenn das richtige Einraumwohnungen sind, dann sind die natürlich von der Leistung her wie komplette Wohnungen zu betrachten.

Reduzierter Querschnitt des PEN ist durchaus ein erhebliches Problem, das Geflecht an sich ist dem PE vorbehalten.
Überhaupt einen PEN weiter zu ziehen ist schon ein massiver Fehler und ein Problem.
 
Thema: Unzureichender Hausanschluß und Anschlußbrücke

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