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LED_Supplier
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Modernisierungen, Erweiterungen und Änderungen (siehe oben) müssen nach den gültigen allgemein anerkannten Regeln der
Technik ausgeführt werden. Der bestehende Teil der Elektroinstallation kann unter Umständen unverändert weiter genutzt werden."
Das lese ich so: Im Verteiler gibt es 12 Stromkreise jeweils abgesichert mit einem LSS, aber ohne FI. Der 12. Stromkreis wird jetzt geändert / erweitert. (z.B. mit einigen Steckdosen). Die ersten 11 Stromkreise können unverändert bleiben, im 12. muss jetzt aber einen FI nachgerüstet wird.
Ich finde es aber uninteressant was irgendeine kommerzielle Firma "Elektro+" dazu sagt. Die höchste Instanz für die Normenauslegung ist zweifellos das zuständige Unterkomitee selbst. Ich zitiere nochmals:
Das für die Norm DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen -Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag (IEC 60364-4-41:2005, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-4-41:2007“ zuständige DKE-Unterkomitee 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ gibt als Hilfe für die Anwender folgende Hinweise zur Norm.
1. DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 gilt für neu zu errichtende Anlagen.
2. Aus den normativen Anforderungen ist eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen nicht abzuleiten.
3. Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 auszuführen.
1. DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 gilt für neu zu errichtende Anlagen.
2. Aus den normativen Anforderungen ist eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen nicht abzuleiten.
3. Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 auszuführen.
(Textformattierungen von mir). Also keine allgemeine Nachrüstpflicht (z.B. ab 1.1.20xy), sondern nur bei Änderungen und Erweiterungen.
Wenn wir uns einig sind, dass dies eine Änderung ist, ist nach Punkt 3. zu handeln, i.e. eine Nachrüstpflicht.