_Beaker_
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Hallo liebe Fachleute,
ich bräuchte einmal euren Rat zur Verlegung von Leitungen mit Funktionserhalt.
Gegeben ist eine Kabelrinne die als Verlegesystem nach Funktionserhalt vorschriftsmäßig installiert wurde. In dieser Kabelrinne befinden sich Leitungen (JY(St)Y) für Schwachstrom, Mantelleitungen (NYM) für Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sowie Leitungen mit Funktionserhalt (NHXH) für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Schwachstrom- und 230/400V - Leitungen sind durch einen Trennsteg voneinander getrennt verlegt worden.
Ist diese „Mischverlegung“ von Leitungen mit Funktionserhalt und Standard Leitungen in einem Verlegesystem so zulässig. Bis jetzt bin ich auf keine Norm oder Vorschrift gestoßen die das verbietet. Wer weiß mehr? In welchen Vorschriften kann ich entsprechende Vorgaben finden?
Ich bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar. Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Gruß Beaker
ich bräuchte einmal euren Rat zur Verlegung von Leitungen mit Funktionserhalt.
Gegeben ist eine Kabelrinne die als Verlegesystem nach Funktionserhalt vorschriftsmäßig installiert wurde. In dieser Kabelrinne befinden sich Leitungen (JY(St)Y) für Schwachstrom, Mantelleitungen (NYM) für Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sowie Leitungen mit Funktionserhalt (NHXH) für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Schwachstrom- und 230/400V - Leitungen sind durch einen Trennsteg voneinander getrennt verlegt worden.
Ist diese „Mischverlegung“ von Leitungen mit Funktionserhalt und Standard Leitungen in einem Verlegesystem so zulässig. Bis jetzt bin ich auf keine Norm oder Vorschrift gestoßen die das verbietet. Wer weiß mehr? In welchen Vorschriften kann ich entsprechende Vorgaben finden?
Ich bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar. Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Gruß Beaker