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anyone100
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Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe mit meiner Frage das richtige Unterforum erwischt.
Wir sind Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke.
- Auf Grundstück A steht ein von uns bewohntes EFH.
- Auf Grundstück B steht nur eine (unbewohnte) Scheune mit einer 30kwp PV-Anlage.
Beide Gebäude haben einen eigenen Elektro-Hausanschluss. Da die PV-Anlage (aktuell Volleinspeisung) demnächst aus der Förderung läuft, soll die Anlage auf Überschusseinspeisung umgebaut werden. Dabei entsteht jedoch zwangsläufig das Problem: Wie hält man den finanziell unattraktiven Überschuss bei einem quasi nicht bewohnten Gebäude möglichst gering.
Daher nun meine Frage: Ist es rechtlich möglich, ein Erdkabel (ca. 20m) von der Scheune zum EFH legen zu lassen und damit die im EFH verbaute Wärmepumpe sowie eine Wallbox (ebenfalls im Keller des EFH) über die PV-Anlage und damit auch den Hausanschluss der Scheune zu versorgen?
Der von uns diesbezüglich konsultierte Elektriker meinte, dass es hier wohl Probleme mit dem Potentialausgleich geben könnte, die sich durch ein parallel zum Erdkabel verlegtes Erdungsband aber lösen ließen. Bei der rechtlichen Seite, war er sich jedoch auch nicht 100% sicher.
Laut meiner bisherigen Recherche könnte es problematisch sein, dass das Erdkabel die Grundstücksgrenze überquert. Aber gilt das auch, wenn sich beide Grundstücke in unserem Besitz befinden? Es würden beide Gebäude ihren Hausanschluss behalten und die Stromnetze der beiden Gebäude würden auch (bis auf den Potentialausgleich) nicht miteinander verbunden werden. Lediglich die beiden Großverbraucher WP+Wallbox würden "virtuell in die Scheune umziehen".
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand bei diesem Thema eine grobe (rechtliche) Orientierung geben könnte.
PS: Die naheliegende Alternativlösung "PV-Anlage komplett über den Hausanschluss des EFH anschließen" ist aufgrund lokaler baulicher Gegebenheiten und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand für uns leider nicht attraktiv.
ich hoffe ich habe mit meiner Frage das richtige Unterforum erwischt.
Wir sind Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke.
- Auf Grundstück A steht ein von uns bewohntes EFH.
- Auf Grundstück B steht nur eine (unbewohnte) Scheune mit einer 30kwp PV-Anlage.
Beide Gebäude haben einen eigenen Elektro-Hausanschluss. Da die PV-Anlage (aktuell Volleinspeisung) demnächst aus der Förderung läuft, soll die Anlage auf Überschusseinspeisung umgebaut werden. Dabei entsteht jedoch zwangsläufig das Problem: Wie hält man den finanziell unattraktiven Überschuss bei einem quasi nicht bewohnten Gebäude möglichst gering.
Daher nun meine Frage: Ist es rechtlich möglich, ein Erdkabel (ca. 20m) von der Scheune zum EFH legen zu lassen und damit die im EFH verbaute Wärmepumpe sowie eine Wallbox (ebenfalls im Keller des EFH) über die PV-Anlage und damit auch den Hausanschluss der Scheune zu versorgen?
Der von uns diesbezüglich konsultierte Elektriker meinte, dass es hier wohl Probleme mit dem Potentialausgleich geben könnte, die sich durch ein parallel zum Erdkabel verlegtes Erdungsband aber lösen ließen. Bei der rechtlichen Seite, war er sich jedoch auch nicht 100% sicher.
Laut meiner bisherigen Recherche könnte es problematisch sein, dass das Erdkabel die Grundstücksgrenze überquert. Aber gilt das auch, wenn sich beide Grundstücke in unserem Besitz befinden? Es würden beide Gebäude ihren Hausanschluss behalten und die Stromnetze der beiden Gebäude würden auch (bis auf den Potentialausgleich) nicht miteinander verbunden werden. Lediglich die beiden Großverbraucher WP+Wallbox würden "virtuell in die Scheune umziehen".
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand bei diesem Thema eine grobe (rechtliche) Orientierung geben könnte.
PS: Die naheliegende Alternativlösung "PV-Anlage komplett über den Hausanschluss des EFH anschließen" ist aufgrund lokaler baulicher Gegebenheiten und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand für uns leider nicht attraktiv.