Ich weiß nicht wozu das gut sein soll aber es ist richtig, daß AUCH Inselanlagen eigentlich bei der Bundesnetzagentur zu registrieren sind.
Edit: Es scheint da eine Änderung in der MaStRV gegeben zu haben:
...§5 (2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt
1.
bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,"
Was aus deren Sicht allerdings ein "Stromnetz" ist wird nicht definiert. Ohne Stromnetz funktioniert auch eine Inselanlage nicht. Vermutlich ist damit das öffentliche Netz gemeint.